SZ 27.11.2025
13:25 Uhr

Erlangen: Flucht aus Psychiatrie: Rückflug aus Kolumbien kostet 195 000 Euro


Charter- statt Linienflug: Warum die Flucht des früheren Amokläufers von Ansbach bis nach Kolumbien den Freistaat teuer zu stehen kommt.

Erlangen: Flucht aus Psychiatrie: Rückflug aus Kolumbien kostet 195 000 Euro

Er entkam von Erlangen bis nach Kolumbien: Die Fahndung nach einem aus der Psychiatrie entwichenen 34-Jährigen führte im Sommer über Wochen zu großer Aufmerksamkeit. Nun gab die Staatsanwaltschaft Ansbach bekannt: Die Kosten für den Rückflug des Mannes nach Deutschland belaufen sich auf 195 000 Euro.

Grund für die hohe Summe ist demnach unter anderem, dass die Behörden einen Sonderflug organisierten, also eine Maschine charterten. Ein Linienflug kam nach Angaben von Jonas Heinzlmeier, Sprecher der Staatsanwaltschaft Ansbach, nicht infrage. Für einen Direktflug nach Deutschland seien sie auf eine Fluggesellschaft angewiesen gewesen, die gefesselte Passagiere mitnehme. Da sich dies nicht umsetzen ließ, fiel die Entscheidung zum Charterflug.Die Staatsanwaltschaft prüft derzeit, ob sie die Kosten bei dem 34-Jährigen geltend machen kann. Zunächst kommt der Freistaat Bayern dafür auf.

Bei dem 34-Jährigen handelt es sich um den früheren Amokläufer von Ansbach im Jahr 2009. Der damals 18-Jährige war mit einem Beil, Messern und Molotow-Cocktails bewaffnet in die Schule gekommen und hatte neun Mitschüler und einen Lehrer verletzt. 2010 war er wegen versuchten Mordes in 47 Fällen zu neun Jahren Jugendhaft verurteilt worden. Eine Jugendkammer hatte zudem die unbefristete Unterbringung in einer Psychiatrie angeordnet.

Seit Beginn des Jahres durfte der Mann als Teil der Therapie regelmäßig die forensische Psychiatrie in Erlangen zu Tagesausgängen verlassen. Von der behandelnden Klinik wird er heute als ungefährlich eingestuft.

Am 16. August kehrte der 34-Jährige von einem unbegleiteten Ausgang nicht mehr zurück. Die Spur der Ermittler von Landes- und Bundeskriminalamt führte letztlich bis nach Kolumbien. Anfang September informierte die Staatsanwaltschaft über seine Festnahme.

Strafbar machte sich der 34-Jährige nicht. Sein Entweichen gilt lediglich als Verstoß gegen die Hausordnung. Er muss aber mit der Rücknahme sämtlicher Lockerungsmaßnahmen rechnen. Die Staatsanwaltschaft Ansbach vermutet, dass der Mann Helfer hatte und durchleuchtet das Umfeld und mögliche Kontakte des Mannes.

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