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22.02.2026
14:22 Uhr
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Auf dem CDU-Parteitag in Stuttgart wurden zahlreiche Anträge beschlossen. Ein Überblick über die Punkte, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betreffen.

Sorgte mit ihrem Vorstoß zur „Lifestyle-Teilzeit“ schon vorab für Aufregung: Die Vorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsunion Gitta Connemann auf dem CDU-Parteitag in Stuttgart. (Foto: Katharina Kausche/dpa)
Auf dem CDU-Parteitag in Stuttgart am Freitag und Samstag haben die Delegierten über eine ganze Reihe von inhaltlichen Anträgen beraten. Beschlossen wurde unter anderem eine Anhebung der Schwelle für den Spitzensteuersatz, das Ende der telefonischen Krankschreibung sowie eine Neuordnung der Teilzeitregelungen. Nicht alle Initiativen haben Chancen, auch tatsächlich umgesetzt zu werden. Einige Anträge könnten am Widerstand des Koalitionspartners SPD scheitern. Ein Überblick.
Spitzensteuersatz
Nur wenige schlanke Sätze finden sich im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD zum Thema Einkommensteuer. Dort steht, in Zeile 1442: „Wir werden die Einkommensteuer für kleine und mittlere Einkommen zur Mitte der Legislatur senken“. Mitte der Legislatur heißt wohl, dass in diesem Jahr ein Gesetz ausgearbeitet werden müsste, das dann von 2027 an gilt. Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) arbeitet derzeit an einem Vorschlag. Strittig zwischen Union und SPD dürfte vor allem die Frage sein, was man unter mittleren Einkommen zu verstehen hat. Auf dem Parteitag hat die CDU nun beschlossen, die Schwelle, von der an der Spitzensteuersatz von 42 Prozent gelten soll, von derzeit knapp 70 000 Euro auf etwa 80 000 Euro zu verschieben. Besonders Generalsekretär Carsten Linnemann hatte sich dafür eingesetzt.
Sein Argument: Derzeit werden gerade die Leistungsträger in der Gesellschaft zu stark belastet. Tatsächlich greift der Spitzensteuersatz bereits sehr früh, weniger als das Eineinhalbfache eines Durchschnittsgehaltes genügt, um entsprechend herangezogen zu werden. Facharbeiter, die viele Berufsjahre vorweisen können und ein paar Zulagen erhalten, erreichen die Schwelle oft schon. Noch in den Achtzigerjahren musste ein Arbeitnehmer das Fünffache des Durchschnittsgehaltes verdienen, um den Spitzensteuersatz zu zahlen. Zwar gibt es aus der SPD Signale, dass sie einer Verschiebung der Schwelle für den Spitzensteuersatz zustimmen würde, allerdings fordert sie im Gegenzug, dass höhere und höchste Einkommen stärker belastet werden als bisher. Dagegen wehrt sich die Union.
Stefan Bach, Steuerexperte am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), hat ausgerechnet, dass besonders Hochverdiener profitieren würden, wenn es so kommt, wie Linnemann will. Ein Single mit knapp 98 000 Euro würde pro Jahr gut 900 Euro an Einkommensteuer sparen. Gering- und Normalverdiener hätten gar keine oder nur eine minimale Entlastung. Allerdings liegt es in der Natur des deutschen Steuerrechts, dass Senkungen der Tarife vor allem hohen Einkommen helfen. Menschen, die wenig verdienen, zahlen nämlich kaum oder nur sehr niedrige Steuern. Sie würden eher von niedrigeren Sozialbeiträgen profitieren, denn diese fallen prozentual für das gesamte Einkommen an, während es bei den Steuern einen Grundfreibetrag gibt.
Teilzeit
Der ursprüngliche Antrag der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) hatte vorab heftige Proteste ausgelöst. Er trug die Überschrift: „Kein Rechtsanspruch auf Lifestyle-Teilzeit“. Das stieß nicht nur bei SPD und Gewerkschaften auf Kritik, auch innerhalb der Union sorgte der Vorstoß für Unmut. MIT-Vorsitzende Gitta Connemann bedauerte die Wortwahl später. Die Formulierung „Lifestyle-Teilzeit“ verschwand aus der Überschrift, später stand dort nur noch etwas von „Teilzeitansprüche ordnen“.
In dem neu formulierten Text wird zwar „ausdrücklich die Notwendigkeit eines geordneten Teilzeitanspruches“ betont, um Erziehung, die Pflege von Angehörigen sowie Aus-, Fort- und Weiterbildung zu ermöglichen. In der Begründung zum Antrag allerdings ist dann doch wieder die Rede von „einem wesentlichen Anteil von Teilzeitarbeit, die dem Ausbau der Work-Life-Balance dient“. Und dann taucht es doch noch auf, das Reizwort von der „Lifestyle-Teilzeit“. Die Antragsteller gehen davon aus, dass „circa 25 Prozent“ der Teilzeit-Beschäftigten mehr arbeiten könnten, wenn sie wollten. Diese auf Freizeitoptimierung ausgerichtete Teilzeit stelle ein „zunehmendes Problem“ dar und belaste „unsere Volkswirtschaft“. Teilzeitregelungen müssten daher „an die ökonomischen Realitäten“ angepasst werden, heißt es in der Begründung.
Den Rechtsanspruch auf Teilzeit allerdings will die CDU nicht antasten. Stattdessen soll eine Kombination von Teilzeit und dem Bezug von Sozialleistungen nur bei besonderen Gründen möglich sein, etwa wegen Kinderbetreuung, Pflege oder Weiterbildung. Dazu heißt es im Antrag: „Erwerbsfähige im Leistungsbezug, ohne Betreuungs- oder Pflegeverpflichtungen, denen die Aufnahme einer Vollzeittätigkeit zumutbar ist, sollen ihren Lebensunterhalt grundsätzlich durch Vollzeiterwerbstätigkeit sichern.“
Angesichts der Tatsache, wie heftig über den Teilzeit-Antrag vorab gestritten wurde, überraschte es, dass der Vorschlag auf dem Parteitag ohne eine einzige Wortmeldung durchging.
Krankschreibung
Kanzler Friedrich Merz (CDU) hatte das Thema selbst gesetzt, als er bei einer Wahlkampfveranstaltung in Baden-Württemberg den aus seiner Sicht zu hohen Krankenstand in Deutschland kritisierte. Merz führte das auch auf die Möglichkeit zurück, sich telefonisch krankschreiben zu lassen, die während der Coronapandemie geschaffen worden war. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) kündigte eine Überprüfung der bestehenden Regelung an.
Auf dem CDU-Parteitag in Stuttgart haben die Delegierten jetzt beschlossen, die telefonische Krankschreibung abschaffen zu wollen. Auch dieser Antrag kam von der Mittelstands- und Wirtschaftsunion. Sie begründete ihre Initiative mit den im Vergleich zu anderen Ländern vielen Krankheitstagen von hiesigen Beschäftigten. Das liege auch an „Fehlanreizen“ wie der telefonischen Krankschreibung. Je einfacher eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu erhalten sei, desto eher falle die „Bettkantenentscheidung“ zugunsten der Krankmeldung aus, heißt es in der Begründung. So nennen Krankenkassen das Phänomen, wenn Beschäftigte morgens an der Bettkante entscheiden, lieber doch nicht aufzustehen – und heute nicht zu arbeiten, obwohl sie vielleicht könnten.
Die Auswirkungen einer Abschaffung der telefonischen Krankschreibung dürften allerdings gering sein. Nach Angaben des Zentralinstituts für die Kassenärztliche Versorgung machen telefonische Krankschreibungen bundesweit lediglich 0,8 bis 1,2 Prozent an allen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen aus. Der hohe Krankenstand in Deutschland lasse sich damit nicht erklären, so die Kassenärzte. Ob die Abschaffung wirklich kommt, ist ohnehin fraglich. Die SPD hatte schon deutlich gemacht, dass sie die Regelung nicht kippen will.
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