SZ 17.09.2026
11:24 Uhr

Baumarktkette: Obi verliert Farbstreit


Das „Obi-Orange“ lässt sich nicht als Marke schützen, entscheidet der Bundesgerichtshof.

Baumarktkette: Obi verliert Farbstreit
Auch das Logo der Baumarktkette ist in dem Orange gehalten, das Obi erfolglos schützen lassen wollte.
Foto: Jan Woitas/dpa

Die Baumarktkette Obi muss damit leben, dass auch Mitbewerber die Farbe Orange nutzen. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte am Donnerstag ein entsprechendes Urteil des Bundespatentgerichts, gegen das Obi Revision eingelegt hatte. Das Bundespatentgericht hatte entschieden, dass für Obis „Hausfarbe“ kein Markenschutz gelte. Damit erklärte es die von den konkurrierenden Baumarktketten Hornbach und Globus beantragte Löschung der Farbmarke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) für rechtens.

Die Farbe Orange sei höchstens ein Hinweis auf Baumarktketten im Allgemeinen, erklärte der Vorsitzende Richter des Ersten Zivilsenats, nicht aber konkret auf Obi. Solchen abstrakten Farbmarken fehle es in der Regel an Unterscheidungskraft. Verbraucher könnten nicht aufgrund der Farbe eines Produktes auf dessen Herkunft schließen. Obi hatte zuvor argumentiert, der spezielle Farbton, in dem das Unternehmen auch sein Logo hält, sei ein zentraler und unverwechselbarer Bestandteil seiner Markenidentität. Mit dem Urteil des BGH endet eine langjährige Auseinandersetzung zwischen Obi und der Konkurrenz. Obi hatte den Farbton 2010 beim Deutschen Patent- und Markenamt eintragen lassen.

„Unsere Hausfarbe bleibt Orange“, hieß es von Obi in einer ersten Stellungnahme nach der Urteilsverkündung. „Unabhängig von der formellen Registereintragung bleibt die Farbe Orange natürlich weiterhin eines der zentralen visuellen Erkennungsmerkmale von Obi.“ Die BGH-Entscheidung ändere nichts in den Märkten und der täglichen Kommunikation des Unternehmens. „Wir begrüßen das Urteil des Bundesgerichtshofs zur Farbmarke Orange sehr“, hieß es von einem Hornbach-Sprecher.

Ausgerechnet Obi selbst lieferte im Zuge des Prozesses Argumente, die den Ausgang zugunsten der Konkurrenz beeinflusst haben. Das Unternehmen hatte zwei demoskopische Expertisen erstellen lassen. 45,6 beziehungsweise 49,6 Prozent der Bevölkerung verbinden die Farbe Orange demnach mit Obi. Zu wenig, wie das Bundespatentgericht und schließlich auch der BGH befanden. Ein Gutachten von der Gegenseite war auf einen „Zuordnungsgrad“ von sogar nur 30 Prozent gekommen.

Das „Obi-Orange“ ist nicht die erste Farbe, um die sich Unternehmen vor Gericht streiten. Allerdings gewannen die Sparkassen und die Telekom die Prozesse um ihre Markenfarben Rot und Magenta. Auch der Schweizer Süßwarenhersteller Lindt ließ den charakteristischen Goldton der Folie seines Schoko-Osterhasen erfolgreich schützen.

Die Baumarktkette Obi hat sich ihren Farbton schützen lassen, doch Hornbach und Globus mögen Orange auch – ebenso wie die Niederlande und die Müllabfuhr. Nun muss der Bundesgerichtshof entscheiden.

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