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04.12.2025
18:54 Uhr
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Hochgiftiges MDMA statt französischem Schaumwein: In einem Lokal in Weiden stirbt ein Mann, nachdem er den Ecstasy-Grundstoff trinkt, sieben weitere erleiden gesundheitliche Schäden. Nun ist ein Niederländer angeklagt – aber ist er der Richtige?

Der Angeklagte wird in den Sitzungssaal des Landgerichts Weiden gebracht. (Foto: Daniel Löb/dpa)
Acht Freunde treffen sich in einem Restaurant in Weiden – einer der Gruppe trat im Fernsehen auf, man wollte das feiern. Die Gruppe bestellte Champagner. Weder die Gäste noch der Wirt erkannten zunächst, dass sich in der Drei-Liter-Flasche „Moët et Chandon Ice Imperial“ kein edler Schaumwein aus Frankreich befand, sondern die Hauptzutat der Droge Ecstasy: MDMA. In flüssiger Form, damit sie später in Pillenform getrocknet werden kann. Nach dem ersten Schluck nahm die Feier ein jähes Ende.
Ein 52 Jahre alter Familienvater stirbt noch in der Nacht in Weiden an der Vergiftung. Die anderen sieben erleiden teils lebensgefährliche Vergiftungen, manche leiden bis heute unter den Folgen des Gifts. Die Opfer litten unter Übelkeit, Herzrasen, Ohnmacht und schweren Krampfanfällen.
Seit Donnerstag muss sich ein 46-Jähriger aus den Niederlanden vor dem Landgericht Weiden verantworten. Dem Mann wirft die Staatsanwaltschaft unter anderem fahrlässige Tötung und bandenmäßigen Drogenhandel vor. Mehrere Flaschen mit der Droge gelangten in den Handel – und eine davon letztlich in das Lokal in Weiden in der Oberpfalz, in dem sich die Freundesgruppe traf.
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Der Niederländer – groß, schlank, welliges Haar, Dreitagebart, schwarze Hoodie-Jacke – ist ein Angeklagter, wie er dem Gericht nicht oft gegenübersitzt. Er redet gern und viel an diesem Nachmittag. Eigentlich auf Englisch, darauf hatte man sich verständigt, manchmal schleichen sich ein paar Broken Deutsch und Niederländisch ein.
Aus einer Familie von Bar- und Discobesitzern komme er, sei selbst im Eventbusiness gewesen, Barbesitzer, Clubbetreiber und habe Partys veranstaltet. In den Niederlanden, aber auch auf Bali und in Thailand. Dort handele er inzwischen auch mit Cannabis, „legal“, wie er betont. In seiner Heimat sei der 46-Jährige schlicht ein Eisverkäufer.
Der Staatsanwaltschaft zufolge soll der Angeklagte Mitglied einer Gruppe sein, die in den Niederlanden unter anderem in großen Mengen MDMA produziert haben soll, um es im In- und Ausland zu verkaufen. Die Basis für die Droge wurde in Champagnerflaschen gefüllt. Der mutmaßliche Täter gilt demnach als Logistiker der Gruppe. Er sollte nach Angaben der Staatsanwaltschaft 50 000 Euro dafür bekommen, dass er die Flaschen verkauft. Seit rund einem Jahr sitzt der Niederländer in der Oberpfalz in Untersuchungshaft.
Laut Staatsanwaltschaft übernahm der Mann mit weiteren Personen „mindestens 20 Drei-Liter-Flaschen aus dem Rauschgiftlabor“. Der Großteil der Flaschen sei mit flüssigem MDMA befüllt gewesen. „Sechs dieser derart befüllten Flaschen konnten später sichergestellt werden und enthielten insgesamt mindestens 5620,8 Gramm MDMA-Base.“ Drei weitere Flaschen sollen MDMA in geringerer Dosierung von jeweils mindestens 972,8 Gramm MDMA-Base enthalten haben.
Im Mittelpunkt steht dabei eine Lagerhalle in Arnheim, in der der Champagner gelagert worden sein soll – und in der sich ein großes Drogenlabor befunden haben soll. Der Angeklagte hatte darin ein Abteil gemietet, für seine Party-Utensilien, es nach eigenen Angaben aber schon lange nicht mehr benutzt. Seine seien die Abteile 79 und 80 gewesen, so der 46-Jährige. Die Champagnerflaschen mit dem tödlichen Inhalt hingegen fanden sich in Box 21.
„Was geschehen ist, tut uns allen leid, wir sind von diesen Ereignissen tief berührt“, sagte Verteidiger Alexander Stevens zu Beginn der Verhandlung. Allerdings schob er gleich hinterher: „Hier sitzt der Falsche auf der Anklagebank.“ Denn die manipulierten Champagnerflaschen seien gestohlen und über Online-Marktplätze verkauft worden, auch nach Deutschland. Damit habe der Angeklagte nichts zu tun gehabt. Die Staatsanwaltschaft allerdings betonte, für den 46-Jährigen sei vorhersehbar gewesen, dass eine der Flaschen in den Verkehr gelangen könnte. Die in Weiden verwendete Flasche sei ihm auch zurechenbar.
Verteidiger Stevens sagte, das Geschehen in jener Nacht in dem Weidener Lokal sei „an Tragik nicht zu überbieten“. Sein Mandant könne dafür allerdings nicht verantwortlich gemacht werden. Auch in Rotterdam gab es einen vergleichbaren Fall, an Silvester 2019/20 war dort eine Flasche der gleichen Charge geöffnet worden.
Der Verteidigung zufolge sei dies nicht ihrem Mandanten anzulasten, denn der hatte ja ein anderes Abteil gemietet. Die Herleitung der Staatsanwaltschaft – hätte der Mann die Flaschen nicht gelagert, hätten sie nicht gestohlen und in den Handel gebracht werden können – sei zudem nicht haltbar. Denn: Wenn ein Mann einen Mord begehe, könne man der Mutter nicht vorwerfen, hätte sie ihren Sohn nicht geboren, hätte dieser keinen Mord begehen können, so eines der Argumente der Verteidigung.
Der angeklagte Niederländer selbst gab zwar an, eine Einheit in der „Multistorage“ gemietet zu haben, das Areal aber nach der Corona-Zeit nur noch betreten zu haben, um dort ein Fitnessstudio zu besuchen. Zudem berichtete er von einem Zeugen, der ihm gesagt hätte, aus Abteilen in dem Lager sei teurer Wein gestohlen worden. Der Mann habe den Angeklagten auf der Straße angesprochen und ihm von dem Diebstahl berichtet. Als der ihn nach eigenen Worten fragte, ob er den Diebstahl angezeigt habe, winkte der Mann ab.
Um diese Begegnung und zwei Zeugen, die im weiteren Verlauf der Verhandlung noch gehört werden sollen, ging es auch im Verlauf des Nachmittags. So ausführlich, dass der Vorsitzende Richter Peter Werner den kommenden Prozesstag ausfallen lässt. Man sei am Donnerstag weiter gekommen als gedacht.
Insgesamt sind 40 Zeugen und drei Sachverständige geladen. Bis März sind 21 Verhandlungstage angesetzt – und zwar in Weiden. Verteidiger Stevens hatte den Gerichtsort angezweifelt, denn nach strafprozessualen Prinzipien sei das örtlich nächstgelegene Gericht zuständig, und die Drogendelikte spielten sich komplett in den Niederlanden ab.
Aus Sicht der Staatsanwaltschaft ist die Sache aber klar: Zur Anwendung komme in diesem Fall das Weltrechtsprinzip, nach dem bei einer so schweren Straftat überall verhandelt werden kann – auch wenn das Verbrechen nicht auf deutschem Gebiet passiert ist und sich Staatsbürger anderer Länder vor Gericht verantworten müssen.
Für bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln sieht das Gesetz den Angaben nach eine Freiheitsstrafe von fünf bis 15 Jahren vor; für fahrlässige Tötung eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren; sowie für fahrlässige Körperverletzung eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren.
Ein mit Ecstasy vergifteter Champagner soll zum Tod eines Mannes in einem Restaurant in der Weidener Innenstadt geführt haben. Wie die Droge in die Flasche kam, ist bislang ungeklärt.
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