SZ 19.11.2025
17:16 Uhr

(+) Verschwundene Welle: München ringt um die Eisbachwelle, doch wer haftet?


Seit knapp drei Wochen ist die Eisbachwelle verschwunden. Nun soll ein temporärer Einbau  die Welle zurückbringen. Doch wer haftet eigentlich, wenn die Stadt selbst nachhilft?

(+) Verschwundene Welle: München ringt um die Eisbachwelle, doch wer haftet?
Passanten stehen an der verschwundenen Eisbachwelle im Englischen Garten. Wer haftet hier eigentlich? (Foto: Peter Kneffel/dpa)

Ein Ahornblatt landet auf dem weißen Schaum, dreht sich ein paar Mal, als würde es einen winzigen Versuch starten, die Eisbachwelle zu reiten, dann verschwindet es im Strudel. Seit 20 Tagen sieht man hier keine Surfer mehr auf Brettern. So lange ist es her, dass das Baureferat die Bachauskehr abgeschlossen hat – und so lange ist es her, dass die berühmte Münchner Eisbachwelle verschwunden ist.

Seitdem wurde viel über die Ursachen spekuliert und einiges ausprobiert, „alles, was nicht irreparabel ist“, wie Mathias Schmidt von der Interessengemeinschaft Surfen in München (IGSM) sagt. Die Strömung wurde gemessen, Berechnungen angestellt. Mehr Wasser aus der Isar wurde eingeleitet, um der Welle einen Kickstart zu geben – erfolglos. Das Wasser schäumt weiter, aber die erhoffte Welle blieb aus.

Vergangenen Mittwoch trafen sich Vertreter der Stadt, die Surfer und Wissenschaftler im Baureferat, um nach kurz- und langfristigen Lösungen zu suchen. Mit am Tisch: geballtes Fachwissen aus drei Hochschulen und Universitäten. Es sei ein konstruktives Treffen gewesen, berichten Teilnehmer. Die gemeinsame Einschätzung: Während der Reinigung wurde zu viel Sediment entnommen. Doch wie bringt man dieses nun wieder zurück?

Ein Vorschlag von Markus Aufleger, Wasserbau-Professor an der Universität Innsbruck, fand besondere Zustimmung. Aufleger erinnerte an die nächtliche Aktion von Surfern vor knapp zwei Wochen, bei der ein Brett temporär im Bach befestigt wurde, um die Welle aufzubauen. Warum nicht etwas Ähnliches probieren? Die Idee: einen Einbau vorübergehend in die Talsohle der Welle setzen, um die Strömung dort zu beruhigen. So könnte Kies gezielt eingebracht werden, ohne sofort weggespült zu werden. Anschließend soll der Einbau wieder entfernt werden.

Das ganze Unterfangen soll in einem zweistufigen Verfahren ablaufen. Zunächst ist ein kleiner, begrenzter Vorversuch an einem der beiden Ufer geplant. Erst wenn dieser Test erfolgreich ist, soll der eigentliche Eingriff folgen. Dann würde mehr Kies eingebracht und die Talsohle so weit aufgebaut, dass sich die Welle dauerhaft wieder formen kann. Soweit die Theorie.

Doch bevor irgendetwas ausprobiert werden kann, braucht es erst einmal eines: einen Antrag. Bürokratie macht auch vor der Eisbachwelle nicht Halt. Die temporäre Konstruktion darf nur eingebaut werden, wenn das zuständige Referat für Klima- und Umweltschutz zustimmt. Die IGSM hat den Wasserrechtsantrag inzwischen eingereicht, er liegt der Stadt vor. Intern werde er „nun geprüft“, heißt es aus dem Referat. „Wir rechnen damit, dass der Versuch noch in dieser Woche starten kann“, sagt Schmidt von der IGSM. „Vorausgesetzt, die Genehmigung liegt bis dahin vor.“

Dass selbst ein so kleiner, leicht umkehrbarer Eingriff ein offizielles Verfahren auslöst, hat mit einer Frage zu tun, die seit Jahrzehnten über der Eisbachwelle schwebt: Wer haftet eigentlich, wenn etwas passiert? Wie gefährlich das Surfen am Eisbach sein kann, zeigte sich erst in diesem Frühjahr, als eine Frau tödlich verunglückte. Die Sicherheitsleine ihres Boards hatte sich unter Wasser verfangen.

Die Staatsanwaltschaft stellte die Ermittlungen gegen Unbekannt ein und wertete den Vorfall als tragischen Unfall. Um auch künftig möglichst weitgehend eine Haftung zu vermeiden, erließ die Verwaltung mehrere neue Regeln für die Welle am Eisbach, bevor sie die Sperrung der Welle aufhob. Die Verantwortung liegt damit grundlegend - wie vorher schon - bei jedem einzelnen Surfer selbst.

Besondere Wucht bekommt die Haftungsfrage dadurch, dass für einen Unfall nicht die Kommune, sondern der jeweils verantwortliche Mitarbeiter der Stadt persönlich geradestehen müsste. Das erklärt auch, warum die Stadt es nicht zulässt, dass die Surfer selbst ein Brett in den Eisbach einbauen. Das hatten diese bereits erfolgreich gemacht und die Welle so wieder aufgebaut. Doch jeder neue Einbau, der die Strömung gezielt formt, würde die Haftungsfrage entscheidend verändern.

Der Eisbach hätte dann keine natürliche Welle mehr, sondern würde als künstlich geschaffene Anlage gelten. Eine solche müsste genehmigt, und die Verantwortung müsste von einem Betreiber übernommen werden. Beides bedingt eine Haftung. Das für wasserrechtliche Fragen verantwortliche Umweltreferat erklärt, dass eine rechtliche Prüfung erst begonnen werden könne, wenn klar sei, mit welchem Mittel die Welle wieder zum Laufen gebracht werde. Erst dann könne man sich offiziell zu Haftungsfragen äußern.

Dass es auch anders geht, zeigt die Floßlände-Welle in Thalkirchen. Dort formt ein fest verbauter Kicker die Strömung. Seit ein paar Jahren tritt die IGSM dort als Betreiber auf und übernimmt die Haftung sowie die Verkehrssicherungspflichten für den Surfspot.

An der Eisbachwelle soll nun erst einmal Kies im Bachbett die Rettung bringen. Damit würde wohl nur der Zustand vor der Bachauskehr wiederhergestellt und keine künstliche Anlage geschaffen werden. Ob diese Rechnung tatsächlich so aufgeht, werden die kommenden Tage oder Wochen zeigen.

Die Welle im Eisbach war jahrzehntelang einfach da. Dann stilisierte die Stadt sie zum Beweis Münchner Lässigkeit, bis die eigene Bürokratie sie kaputtputzte. Die Rettungsversuche wirken hilflos – jetzt stellen die Surfer angeblich ein Ultimatum.

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