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24.11.2025
16:53 Uhr
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Ein 57-Jähriger stirbt nach einem Streit im Alten Botanischen Garten. Nun beginnt das Verfahren vor dem Landgericht München. Ob eine Verurteilung wegen Mordes überhaupt in Frage kommt, steht für den Vorsitzenen Richter aber noch nicht fest.

Es ist ein milder Dienstagmorgen im September 2024, unter der blassen Herbstsonne schüttelt die Stadt München noch die Nacht aus ihren Knochen, als es im Alten Botanischen Garten – damals ein Brennpunkt, der fast täglich in den Schlagzeilen ist – zu einer unheilvollen Begegnung kommt. Ein 57-Jähriger, der wie so viele dort trotz der frühen Stunde betrunken ist, geht auf eine Gruppe von vier Männern zu, die am Neptunbrunnen auf einer Bank sitzen. Einen von ihnen, Rafal P., fragt er nach Tabak.
Gut eine Stunde und einen Streit später liegt der 57-Jährige regungslos am Boden – niedergestreckt durch einen Tritt von Rafal P. Der betritt 14 Monate nach dem Vorfall den Gerichtssaal B 162 im Münchner Strafjustizzentrum, wo an diesem Nachmittag alle Plätze auf den Besucherbänken besetzt sind. Auch die Schwester und eine Tante von Rafal P. sitzen dort – und doch schaut der 31-Jährige nur kurz zu ihnen, ehe er seinen Blick wieder stoisch geradeaus richtet.
Der bullige Mann, der ein enges Shirt und im Nacken eine Hasentätowierung trägt, muss sich vor dem Landgericht München I wegen der Vorkommnisse im Alten Botanischen Garten verantworten. Und wegen seines Tritts gegen den Kopf des 57-Jährigen, der infolge der Attacke etwa eine Stunde später stirbt. Da die Staatsanwaltschaft München I bei dem Angriff sowohl Vorsatz als auch Heimtücke gegeben sieht, lautet ihre Anklage auf Mord. Wobei der Vorsitzende Richter Markus Koppenleitner zu Beginn der Verhandlung darauf hinweist, dass auch eine Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge infrage komme, ebenso wie ein Schuldspruch wegen Totschlags oder Mord durch Unterlassen.
Infolge dieser Ausführungen beantragen die Verteidiger von Rafal P., die Verhandlung auszusetzen. Sie argumentieren, dass die rechtlichen Hinweise des Gerichts einen neuen Tatvorwurf umfassten, der in der Anklage nicht enthalten gewesen sei – nämlich Totschlag oder Mord durch Unterlassen. Dies mache „eine völlig neue Verteidigungsstrategie erforderlich“, sagt Anwalt Ahmed Adam. Er fordert einen sofortigen Beschluss über seinen Antrag, was der Richter jedoch ablehnt. Und so geht die Verhandlung zunächst weiter – ohne dass sich der Angeklagte äußert.
Stattdessen führt das Gericht mehrere Videos von Überwachungskameras im Alten Botanischen Garten vor. Sie zeigen, wie sich der Streit zwischen der vierköpfigen Gruppe und dem 57-Jährigen entspinnt. Dieser zückt daraufhin sein Handy, um die Männer zu filmen. Laut Anklage erbost dies Rafal P., der zunächst an seinem späteren Opfer vorbeigeht, ehe er dieses von hinten attackiert – mit einem „aus dem Kampfsport bekannten sogenannten Roundhouse-Kick“, so die Staatsanwältin. Durch den Tritt kippt der Mann um und knallt mit dem Hinterkopf auf den Pflasterboden, wo er bewusstlos liegen bleibt.
Dem Richter zufolge erkennt Rafal P. nun, dass der 57-Jährige schwer verletzt ist und sterben könnte. Dennoch leistet er weder Hilfe, noch ruft er den Notarzt. Dies tun vielmehr Zeugen des Vorfalls, woraufhin ein Rettungswagen kommt und den 57-Jährigen ins Krankenhaus bringt. Dort stirbt er – laut Anklage entweder infolge eines Herzinfarkts oder weil er an seiner eigenen Zunge erstickt ist. Derweil wird der wohnungslose und unter anderem wegen Körperverletzung vorbestrafte Rafal P. kurz darauf in Düsseldorf festgenommen.
Der Vorfall im Alten Botanischen Garten sorgt damals für großes Aufsehen in der Stadt – auch wegen des Tatorts. Schließlich gilt die Grünanlage seinerzeit als Hotspot für Kriminalität und Drogen; nur wenige Wochen nach dem tödlichen Streit stattet Ministerpräsident Markus Söder (CSU) dem Park einen Besuch ab. Mittlerweile hat sich die Situation dort jedoch gewandelt. Durch mehr Polizeikontrollen, zusätzliche Überwachungskameras, ein Waffen-, Drogen- und Alkoholverbot sowie neue Sportangebote und Biergärten hat die Stadt den einstigen Brennpunkt entschärft.
Insofern ist die Verhandlung am Landgericht auch ein Blick zurück auf die unrühmliche Vergangenheit des Alten Botanischen Gartens. Für den Prozess sind sechs weitere Termine angesetzt. Ein Urteil könnte Mitte Dezember fallen.
Hinweis: In einer früheren Version dieses Artikels hieß es, das Opfer sei am Tag nach der Attacke gestorben. Das ist nicht korrekt, es starb bereits etwa eine Stunde danach.
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