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11.02.2026
12:56 Uhr
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Im vergangenen Dezember sollen fünf Männer einen Anschlag auf einen Weihnachtsmarkt geplant haben. Jetzt hat Innenminister Joachim Herrmann (CSU) neue Erkenntnisse zu dem Fall vorgestellt.

Joachim Herrmann (CSU), Innenminister von Bayern. (Foto: Christoph Soeder/dpa)
Im Dezember 2025 hatten bayerische Ermittler einen möglichen Anschlag auf einen Weihnachtsmarkt in einem wohl frühen Stadium verhindert. Damals wurden fünf Männer, ein 56-jähriger Ägypter, ein 37-jähriger Syrer und drei Marokkaner im Alter von 22, 28 und 30 Jahren, festgenommen. Im Innenausschuss des bayerischen Landtags teilte Innenminister Joachim Herrmann (CSU) nun weitere Ermittlungsergebnisse zu den Hintergründen und den Tatverdächtigen selbst mit.
So sei keiner dieser Männer bisher vorbestraft gewesen. Auch hielten sich alle rechtmäßig in Deutschland auf. Zwar sei der Ägypter vor einigen Jahren wegen radikaler Aussagen aufgefallen, diese waren aber offenbar nicht strafrechtlich relevant.
Ausgangspunkt der Ermittlungen war laut Herrmann ein Hinweis durch das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz. Dieser Hinweis sei der Behörde selbst „im Rahmen des nachrichtendienstlichen Informationsaufkommens betreffend möglicher Anschlagspläne“ übermittelt worden. Ob damit ein Hinweis durch einen ausländischen Geheimdienst gemeint ist oder der Verfassungsschutz durch eigene Tätigkeit auf die Männer aufmerksam wurde, bleibt unklar.
Auf SZ-Nachfrage im Innenministerium heißt es dazu, dass der Verfassungsschutz grundsätzlich keine öffentlichen Auskünfte über Details zu konkreten Aufklärungsmaßnahmen erteile. Aus dem Bekanntwerden könnten Rückschlüsse auf Vorgehensweise, Fähigkeiten und Methoden der Verfassungsschützer gezogen werden.
Der Ägypter jedenfalls reiste laut Herrmann bereits 1995 ein. Er ist im Besitz einer Niederlassungserlaubnis. Er soll in der Weihnachtszeit 2025 dazu aufgerufen haben, mittels eines Fahrzeugs einen Anschlag auf einen Weihnachtsmarkt im Raum-Dingolfing Landau zu begehen. Das Ziel sei es gewesen, möglichst viele Menschen dabei zu töten oder zu verletzen. Dieser Aufruf habe in einem zu Gebetszwecken genutzten Privatraum stattgefunden. „Da es sich um eine private Zusammenkunft handelte, erübrigen sich Ausführungen zu einem Trägerverein oder Betreiber in einer etwaigen Moschee, Finanzierungen oder Ähnlichem.“
Dass Herrmann das noch einmal so klar formulierte, ist wichtig. Denn zwischenzeitlich fürchteten Vertreter islamischer Gemeinschaften im Landkreis Dingolfing-Landau, dass sie und ihre Gemeindemitglieder unschuldig unter Generalverdacht gestellt werden könnten. Die islamischen Gemeinden verurteilten den Anschlagsplan im Dezember scharf. Der Ägypter sei mittlerweile unter strengen Auflagen aus der Haft entlassen worden, sein Aufenthaltsstatus werde derzeit geprüft. Die Handlung des Mannes werde strafrechtlich als „Versuch der Bestimmung zum Mord“ gewertet.
Die drei marokkanischen Staatsangehörigen sollen sich nach bisherigen Ermittlungserkenntnissen zur Begehung des Anschlags bereit erklärt haben. Sie kamen erst im November 2025 als Fachkräfte mit einem Visum nach Deutschland. Sie sollten laut Herrmann zu Lkw-Fahrern ausgebildet werden. Das sei auch ein Grund gewesen, warum die Sicherheitsbehörden „besonders sensibel“ gewesen wären.
Die Männer wurden noch aus der Untersuchungshaft heraus zurück nach Marokko abgeschoben. Sie dürfen zukünftig weder nach Deutschland, noch in ein anderes EU- oder Schengen-Land einreisen. Der syrische Staatsangehörige kam 2023 nach Deutschland und erhielt subsidiären Flüchtlingsschutz, seine Abschiebung werde geprüft. Er soll die Marokkaner „in ihrem Tatentschluss“ bestärkt haben.
Derzeit ist laut Herrmann von einer „islamistischen Tatmotivation“ auszugehen. Der Innenminister bezeichnete die damalige Einschätzung der Behörden als richtig. Konkrete Pläne, an einem bestimmten Tag einen bestimmten Markt anzugreifen, hat es laut Herrmann aber nicht gegeben. Grundsätzlich liege die Verantwortung für Sicherheitskonzepte beim Veranstalter.
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