SZ 26.11.2025
16:20 Uhr

(+) Urteil zu Cannabis-Konsum: „Heute haben wir die CSU daran erinnert, dass Bayern in Deutschland ist“


In München war der Konsum von Cannabis im Englischen Garten verboten. Doch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof gibt der Klage von zwei Konsumenten recht.

(+) Urteil zu Cannabis-Konsum: „Heute haben wir die CSU daran erinnert, dass Bayern in Deutschland ist“

Das Rauchen von Cannabis könnte bald schon im gesamten Englischen Garten sowie im Finanz- und Hofgarten erlaubt sein. Das entsprechende Verbot der Schlösser- und Seenverwaltung hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof für rechtswidrig erklärt, wie er am Mittwoch bekanntgab. Rein formal bleibt das Kiffen aber im Großteil der Parkanlagen erst einmal verboten. Denn das Urteil ist erst rechtskräftig und damit gültig, wenn niemand dagegen vorgeht.

Genau diese Frage ließ die Schlösser- und Seenverwaltung bisher offen. „Die konkrete Urteilsbegründung des Gerichts bleibt nun zunächst abzuwarten, wir werden diese selbstverständlich genau prüfen“, hieß es in einer schriftlichen Stellungnahme. Bis dahin hat sich nach Ansicht der Behörde des Freistaats Bayern nichts geändert. „Bis zur Rechtskraft haben die entsprechenden Regelungen des Cannabiskonsumverbots damit weiterhin Gültigkeit“, heißt es auf Nachfrage. Zur konkreten Frage nach Kontrollen gab es keine Antwort.

Erst einmal gilt also das Verbot in einer Art Schwebezustand. Es wurde zwar vom obersten bayerischen Verwaltungsgericht gekippt, wirkt aber noch nach. Und das kann dauern. Mit der schriftlichen Begründung des Urteils sei erst „in den nächsten Wochen“ zu rechnen, heißt es vom Gericht. Erst wenn die Schlösser- und Seenverwaltung diese vorliegen hat, beginnt die einmonatige Frist, in der sie entscheiden muss, ob sie die sogenannte „Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zum Bundesverwaltungsgericht“ einreichen will.

Wenn sie den Rechtsweg geht, bleibt das Verbot weiter in Kraft. Verzichtet sie darauf, ist das Kiffen sofort erlaubt. Bis dahin gilt offiziell weiter, was der Verwaltungsgerichtshof bereits Ende Juli festgelegt hat: Im nördlichen Teil des Englischen Gartens ist das Kiffen nach den Vorgaben des entsprechenden Bundesgesetzes erlaubt, im Süden sowie im Finanz- und Hofgarten nicht. Ob die Polizei allerdings ein Verbot, das vom obersten bayerischen Verwaltungsgericht für rechtswidrig erklärt wurde, aktiv verfolgt, bleibt abzuwarten.

Der Freistaat kündigte an, dass das Urteil nichts am Widerstand gegen die Umsetzung des Bundesgesetzes ändert, das seit dem 1. April 2024 Kiffen unter bestimmten Bedingungen erlaubt. „Bayern hält an seinem restriktiven Cannabis-Kurs fest. Denn unabhängig vom jetzigen Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist klar, dass die Legalisierung von Cannabis zu Konsumzwecken vor allem mit Blick auf den Gesundheits- und Jugendschutz falsch war“, erklärte Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU).

Der Deutsche Hanfverband dagegen freute sich, dass er den Sonderweg des Freistaats vorerst kippen konnte: „Heute haben wir die CSU daran erinnert, dass Bayern in Deutschland ist“, sagte Verbandsvertreter Georg Wurth. „Gleiches Recht für alle!“ Seine Organisation hat die beiden Kläger maßgeblich unterstützt, die gegen das Verbot des Kiffens in den Parkanlagen des Freistaats vorgehen.

Die obersten bayerischen Verwaltungsrichter erklärten zwar, dass „eine weitergehende Regelung zum Schutz der Besucherinnen und Besucher der Parkanlage grundsätzlich zulässig sei“. Doch dafür bedürfe es „einer Gefahr oder erheblichen Belästigung für Andere“. Diese konnte das Gericht beim Konsum von Cannabis nicht erkennen. Die Rauchschwaden mit dem typischen Geruch sind demzufolge nicht mehr Belästigung als das Rauchen normaler Zigaretten.

Die Schlösserverwaltung führt den Gesundheits- und Jugendschutz und die Geruchsbelästigung durch Rauchschwaden von Joints als Grund für das Verbot an. „Es ist widersprüchlich, Tabakrauchen zu erlauben, aber Cannabis im Freien zu verbieten. Das Gericht hat diesen Doppelstandard nun zu Recht beendet“, erklärte Rechtsanwalt und Klägervertreter David Werdermann.

Der Freistaat hatte sofort nach der Freigabe des Cannabis-Rauchens durch den Bund reagiert und schon im Mai 2024 das Verbot für den Hofgarten in Bayreuth und den Englischen Garten in München erlassen. Auch auf Volksfesten und in Außenbereichen von Gaststätten verschärft ein bayerisches Verbot die gesetzlichen Vorgaben des Bundes. Dagegen klagen teils die gleichen Personen unter Hilfe des Deutschen Hanfverbands wie schon gegen das Kiff-Verbot im Englischen Garten.

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