SZ 08.01.2026
17:00 Uhr

(+) Tod eines Mädchens: Pflegemutter von Klara zu sechs Jahren Haft verurteilt


Das Landgericht Bamberg sieht es als erwiesen an, dass eine 33-Jährige ihr Pflegekind getötet hat. Ihr hätte bewusst sein müssen, welche schwere Folgen heftiges Schütteln haben könne.

(+) Tod eines Mädchens: Pflegemutter von Klara zu sechs Jahren Haft verurteilt

Der leiblichen Mutter von Klara wird viel abverlangt in diesem Prozess. Im Dezember 2024 ist ihre Tochter gestorben, Klara war da noch keine zwei Jahre alt und in der Obhut einer Pflegemutter. Diese, eine 33 Jahre alte Frau aus Oberfranken, muss sich am Landgericht Bamberg wegen vorgeworfenen Totschlags verantworten. Aber eindeutig war auch nach Einvernahme mehrerer Mediziner wenig in diesem Strafprozess – so sieht es zumindest die Verteidigung. An diesem Donnerstag jedenfalls, für den die Plädoyers und ein Urteil angekündigt sind, warten die Anwälte der 33-Jährigen noch mit einem weiteren medizinischen Gutachten auf. Nicht weniger als 60 Seiten hat es. Und die müssen zunächst verlesen werden.

Die leibliche Mutter von Klara, 22, stützt den Kopf auf die Hände und hört der Verlesung weithin regungslos zu. Inwieweit sie den komplexen Fachdarlegungen folgen kann, aufgewühlt wie sie sein muss nach dem Tod ihrer Tochter, ist schwer zu sagen. Auch andere Beobachter im Saal, die keinen Schicksalsschlag verarbeiten müssen, haben längst Schwierigkeiten, dem Gutachterstreit vor Gericht folgen zu können. „Dieses Verfahren wird auf der medizinischen Ebene entschieden“, sagt der Verteidiger.

Der Vorsitzenden Richterin Marion Schmidt reichen die Indizien. Die Schwurgerichtskammer verurteilt die Pflegemutter zu einer Haftstrafe von sechs Jahren wegen Totschlags. „Das Kind war der Angeklagten völlig schutzlos ausgeliefert“, sagt die Richterin. Ihr hätte bewusst sein müssen, welch schwere Folgen heftiges Schütteln eines Kindes haben könne. „Eine gewisse Überforderung“ der Pflegemutter könne der Grund für deren Tun gewesen sein. Wenn auch niemand behaupte, dass die Angeklagte ihrer Pflegetochter gegenüber feindselig gesonnen gewesen sei. Es habe sich vielmehr offenkundig um ein „Augenblickversagen“ gehandelt.

Zwei Parteigutachten haben die Anwälte der Angeklagten in Auftrag gegeben. Schon das Erste hatte nahegelegt, dass auch andere Gründe als schweres Schütteln denkbar wären, die zu den Auffälligkeiten am Körper des Kindes geführt haben könnten. Vor allem zu dem daumengroßen Hämatom an der Stirn. Es müssten sehr wohl „hohe Kräfte“ auf das Mädchen eingewirkt haben, hatte das eine andere Gutachterin pariert. Blutgerinnungsstörung, erhöhte Verletzlichkeit der Gefäße? Dafür gebe es keine klinischen Hinweise.

Ähnlich wiederholt sich dies an diesem achten Verhandlungstag. Im neuen Gutachten werden mögliche, alternative Todesursachen dargestellt, Verletzungen etwa durch eine Reanimation oder eine zu heftige Herzdruckmassage. Ein vorgeladener Pathologe will den Thesen angesichts eigener Untersuchungen „höflich widersprechen“. Könnten die schweren inneren Verletzungen an der 21 Monate alten Klara auch durch fehlerhaft ausgeführte Notfallmaßnahmen zu erklären sein? Hält er für ausgeschlossen.

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Noch ein Gutachten also, die Verteidiger „kämpfen wie die Löwen“, sagt ein Prozessbeobachter in einer Verhandlungspause vor dem Urteilsspruch. Im gesamten Verfahren hatte die Verteidigung versucht, ein anderes Bild entstehen zu lassen, als man es von einer Frau, die des Totschlags an einem Pflegekind angeklagt ist, im Kopf haben könnte. Mitnichten habe sie der kleinen Klara etwas angetan. Sie habe überhaupt keinen Grund gehabt, Klara zu schütteln, gar kein Motiv. Diese sei „kein Schreikind“ gewesen, sondern ein vergleichsweise stilles Kind.

Überfordert? Sei die Angeklagte nie gewesen. Das Wohl ihrer drei Pflegekinder sei für sie „das Wichtigste überhaupt gewesen“. Sie könne nur betonen: „Ich habe Klara nichts getan.“ Dabei bleibt die 33-Jährige auch in ihrem Schlusswort. „Ich kann nichts gestehen, was ich nicht getan habe.“ Ihr Verteidiger zeigt sich in seinem Plädoyer „tief im Herzen“ überzeugt davon, dass seine Mandantin die vorgeworfene Tat nicht begangen hat. Er plädiert auf Freispruch.

Klara war erst wenige Wochen bei ihrer neuen Familie zu Hause, vor Gericht waren gleichwohl zahlreiche Videos aus der Zeit zu sehen. Eine strahlende Pflegemutter sah man, die ihre neu hinzugekommene Tochter liebevoll im Arm hält. Ein kicherndes Kind, das versonnen mit ihrem nicht schulpflichtigen Bruder spielt, ebenfalls ein Pflegekind. Wie ein Imagefilm, der für Pflegefamilien wirbt, wirkte das zum Teil.

Trotzdem soll die Angeklagte, das sieht der Oberstaatsanwalt als zweifelsfrei erwiesen an, Klara „ohne rechtfertigenden Grund“ derart heftig geschüttelt haben, dass sich das Kind ein Schädel-Hirn-Trauma zugezogen und später in einer Klinik gestorben sei. „Medizinisch eindeutig“, sei das. Die Verletzungen habe die Pflegemutter zumindest „in Kauf genommen“. Das Jugendamt, das der 22-Jährigen ihr Kind entzogen hatte, sei „daran nicht schuld“. Eine Haftstrafe von achteinhalb Jahren hielte der Staatsanwalt für angemessen.

Der Vertreter der Nebenklage hält den Entzug des Kindes rückblickend für „nicht gerechtfertigt“. Der Anlass sei dafür nicht angemessen gewesen. Auch die behördliche Auswahl der Pflegefamilie habe sich als falsch herausgestellt. Es habe durchaus Anzeichen gegeben, dass diese „heillos überfordert“ mit den bereits vorhandenen Pflegekindern gewesen sei. Der Fall kenne insofern „nur Verlierer“. Die leibliche Mutter weint, als ihr Anwalt das so sagt.

Das Jugendamt hatte vor der Inobhutnahme Klaras bemängelt, die alleinerziehende Mutter habe angesichts einer Kopfverletzung nach einem Sturz des Kindes falsch reagiert und sich angeblich zu spät um ärztliche Versorgung gekümmert. Es sah eine Kindeswohlgefährdung.

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