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26.11.2025
14:51 Uhr
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Die AfD scheitert mit ihrer Klage vor dem Thüringer Verfassungsgericht: Feinde der demokratischen Grundordnung dürfen auch künftig nicht Rechtsreferendar werden. Mit einer Einschränkung.

„Überragend wichtiges Gemeinschaftsgut“: Klaus von der Weiden, Präsident des Thüringer Verfassungsgerichtshofs, über das Vertrauen der Menschen in den Rechtsstaat. (Foto: Martin Schutt/dpa)
Spätestens seit die AfD in mehreren Bundesländern vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft wird, stellt sich die Frage, wie sich staatliche Institutionen und die Justiz vor Verfassungsfeinden schützen können. Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat dazu am Mittwoch ein Urteil verkündet, das es dem Freistaat als Dienstherren weiterhin erlaubt, Extremisten ein Rechtsreferendariat zu verweigern.
AfD-Politiker reisen zu einer Konferenz nach Sotschi, ein Abgeordneter redet in russischen Medien Putin nach dem Mund – angeblich strenge Auflagen der Fraktion sollen dabei missachtet worden sein. Doch die Parteispitze hält sich bedeckt.
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