Das Strafrecht ist so etwas wie die Brille, durch die Richterinnen und Richter auf die Welt blicken. Es nimmt Wertungen vor und trifft Unterscheidungen zwischen Gut und Böse, zwischen Recht und Unrecht. Die SPD-Fraktionen in Bund und Ländern attestieren dieser Sehhilfe nun eine beträchtliche Unschärfe, und zwar dort, wo es um die Tötung von Frauen aus frauenfeindlichen Motiven geht. Sie fordern, dass ein solcher „Femizid“ künftig als das bestraft wird, was er ist – als Mord.
