Der Landtagsabgeordnete Daniel Halemba schüttelt den Kopf, als Richterin Gudrun Helm am Montagvormittag ihr Urteil über ihn spricht. Seine Lippen bewegen sich, was er sagt, ist nicht zu hören. Seine Zustimmung wird er aber kaum kundtun.
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02.02.2026 22:57 Uhr |

Der Landtagsabgeordnete Daniel Halemba schüttelt den Kopf, als Richterin Gudrun Helm am Montagvormittag ihr Urteil über ihn spricht. Seine Lippen bewegen sich, was er sagt, ist nicht zu hören. Seine Zustimmung wird er aber kaum kundtun.
Der leichtfertigen Geldwäsche in drei Fällen und der gemeinschaftlichen Nötigung hat sich der AfD-Politiker nach Überzeugung des Würzburger Amtsgerichts schuldig gemacht. 160 Tagessätze in Höhe von 190 Euro muss er zahlen, 30 400 Euro insgesamt, etwa drei Bruttomonatsgehälter des Parlamentariers. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, gälte Halemba als vorbestraft. Da ist der Missmut durchaus verständlich.
Und dann erlaubt sich Richterin Helm vor Begründung des Urteils auch noch einige „allgemeine Anmerkungen“ zu diesem „ungewöhnlichen Verfahren“, wie sie sagt. Ungewöhnlich unter anderem deshalb, weil Halemba und seine Verteidiger mehrfach insinuierten, die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft beruhten auf Weisungen der bayerischen Staatsregierung. Und unentwegt an dem Narrativ arbeiteten, das Verfahren gegen den 24-Jährigen sei „politisch motiviert“.
„Weisungen“ aus der Staatsregierung: Im Prozess gegen den AfD-Politiker Daniel Halemba, in dem am Montag das Urteil erwartet wird, erheben die Verteidiger schwere Vorwürfe gegen die Justiz. Was dran ist – eine Einordnung.
Dies sei, sagt die Richterin, „eine groteske Verharmlosung von tatsächlich politisch Verfolgten, die Land, Familie und nicht selten ihr Leben verlieren“. Dass dieses Verfahren auf den Willen der bayerischen Staatsregierung hin geführt wurde, um der AfD zu schaden, „dafür hat sich in der Verhandlung keinerlei Beweis ergeben“.
Während sie das sagt, errötet Halemba zusehends, schüttelt den Kopf, kommentiert ein ums andere Mal die Worte der Richterin. „Halten Sie den Mund!“, ruft sie irgendwann. „Das ist unverschämt!“, antwortet er. „Das ist nicht unverschämt, sondern die Strafprozessordnung“, entgegnet Helm und eröffnet dem Landtagsabgeordneten, sie könne ihn auch des Saals verweisen. Dann fährt sie fort.
Ständig seien die Angeklagten und ihre Verteidiger zu spät gekommen, eine „Respektlosigkeit“. Mehrfach habe Halemba seine mangelnde „Impulskontrolle“ gezeigt – besonders in Erinnerung ist jener Moment, als er vor lauter Ärger auf seinen Tisch schlug.
Überdies habe sich das Gericht „Falschbehauptungen und Drohungen“ durch die Verteidigung anhören müssen. Einlassungen Halembas selbst waren dagegen nur außerhalb des Saals zu vernehmen, auf dem Gerichtsflur, in sozialen Medien. „Der Angeklagte kann nicht deutlicher zeigen, dass es ihm nur um Medienöffentlichkeit geht und nicht um Aufklärung“, sagt Helm.
Dafür – für die Aufklärung der Vorwürfe – hat an sechs Verhandlungstagen das Gericht gesorgt. Helm und die zwei Schöffen sehen es als erwiesen an, dass Halemba im Juli 2022 leichtfertig knapp 3800 Euro aus betrügerischen Geschäften eines Bekannten gewaschen hat, indem er das Geld auf seinem Konto in Empfang nahm und sogleich in Bitcoins investierte. Er habe damals zwar einen Online-Shop für Kleidung betrieben, die Höhe der Zahlungen und ihre Verwendungszwecke seien aber „atypisch gewesen“.
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Womöglich habe er dabei sogar vorsätzlich gehandelt und nicht nur leichtfertig, sagt Helm. Das habe sich allerdings nicht klären lassen, weil Polizei und Staatsanwaltschaft Zahlungsströmen nicht akribisch genug nachgegangen seien. Überhaupt kritisiert sie die Ermittlungsarbeit – leider habe sich „auch die Justiz mit dem Verfahren schwergetan“. Aber, sagt sie: „Irgendeine Tendenz gegen Halemba war nicht zu erkennen.“ Nicht verfolgte Ermittlungsansätze gebe es nur zu seinen Gunsten.
Ungeklärt blieb so auch, wer in der Nacht auf den 19. Juli 2022, Halembas 21. Geburtstag, das Lied „Wacht an der Spree“ im Verbindungshaus seiner Burschenschaft Teutonia Prag zu Würzburg abspielte. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft war es Halemba, was diese ihm in der Anklage als Volksverhetzung zur Last legte. In dem Lied der verbotenen Rechtsrockband Landser heißt es unter anderem: „Alle Deutschen auf zum Krieg. Gegen die Kanakenrepublik. (…) An den Bosporus zurück. Sonst brechen wir euch das Genick.“
Das Lied „passt zum Angeklagten“, sagt Helm. „Wir müssen bei ihm von einer extrem rechten Gesinnung ausgehen.“ Auf einem USB-Stick in seinem Burschenschaftszimmer hatten die Ermittler unter anderem Reden von Adolf Hitler und Joseph Goebbels gefunden, an seiner Pinnwand einen SS-Befehl Heinrich Himmlers. Es habe ihm „sichtlich gefallen“, das Lied vor Gericht zu hören, sagt Helm, „geradezu leuchtende Augen“ habe Halemba gehabt. Dass er es aber abgespielt hat, sei nicht bewiesen. Zeugen konnte die Staatsanwaltschaft nicht präsentieren, die Musik sei im Internet für jedermann zugänglich.
Ebenso frei spricht das Gericht Halemba und seinen Mitangeklagten, einen Partei- und Burschenschaftsfreund, von den Vorwürfen der Sachbeschädigung und der versuchten Nötigung. Die jungen Männer hätten zwar im Mai 2023 nächtens vor der Kanzlei eines Rechtsanwalts und damaligen Präsidenten des AfD-Landesschiedsgerichts gestanden, „sicher gegen die Tür getreten oder geschlagen“ und lautstark Einlass verlangt.
Schaden an der Tür entstand aber nicht. Und unklar blieb, ob – wie von der Staatsanwaltschaft vermutet – ein Parteiausschlussverfahren gegen eine Konkurrentin Halembas der Grund war. Eine „Ermittlungslücke“, wie Helm sagt. Ohne Klärung von Grund und Ziel könne nicht von einer Nötigung die Rede sein. Anders als in jenem Fall, den Oberstaatsanwalt Tobias Kostuch in seinem Plädoyer als „Kernpunkt der Anklage“ bezeichnet hatte. Nachdem die Ermittlungen gegen Halemba und die anderen Bewohner des Verbindungshauses seiner Burschenschaft im Herbst 2023 begonnen hatten, sollen die Angeklagten einen Burschenschafter unter Druck gesetzt haben, damit er schweigt.
Im Oktober 2023, kurz nach Halembas Wahl in den Landtag und kurz vor der geplanten Aussage des Studenten bei der Polizei, hätten die Angeklagten ihn unangekündigt abends besucht, „bedrohlich, laut und aggressiv“ auf ihn eingeredet und ein Verhör mit ihm simuliert. Drei Tage lang, bis zu dem Termin bei der Staatsanwaltschaft, hätten sie ihre Drohkulisse aufrechterhalten, vor der Vernehmung habe Halemba ihm das Handy abgenommen.
Seit mehr als zwei Jahren beschäftigt Daniel Halemba Polizei und Justiz. Nun steht der AfD-Landtagsabgeordnete vor Gericht. Wie es dazu kam – eine Chronologie der Ereignisse.
Dass all dies im Sinne des Zeugen erfolgt sei, wie dieser vor Gericht behauptete, glaubt Helm nicht. Er habe gewirkt wie „in einem Paralleluniversum“ und geklungen, als schildere er „etwas Einstudiertes“. Der Zeuge habe außerhalb der Verbindung kaum Kontakte zu Gleichaltrigen, sei „sozial von der Burschenschaft abhängig“ und habe deshalb mit seiner Aussage sein „Gesicht wahren und Loyalität zeigen“ wollen. Anders als die Verteidigung, die umfassende Freisprüche gefordert hatte, wertet das Gericht dies als Nötigung und erlegt dem Mitangeklagten eine Geldstrafe von 5940 Euro auf.
Nach einer Stunde endet die Urteilsbegründung. Nun erfährt man vor dem Würzburger Justizzentrum, was Halemba eigentlich die ganze Zeit zu sagen hatte, als er dazwischenredete. „Heute wurde hier nicht Recht, sondern Unrecht gesprochen“, sagt er und kündigt an, Rechtsmittel einzulegen. Der Richterin unterstellt er „Fehlinterpretationen und Falschbehauptungen“, er beschwert sich über „sachfremde, politische Ausführungen“ und erhebt einmal mehr den Vorwurf des politischen Verfahrens.
Drinnen, auf dem Gerichtsflur, widerspricht Michael Weiskopf. Er könne die Unterstellung „nur mit aller Entschiedenheit zurückweisen“, sagt der Sprecher der Würzburger Staatsanwaltschaft. „Das ist vollkommen haltlos.“ Über die Anmerkungen der Richterin zu den Ermittlungen sagt er vorerst nur so viel: „Wir werden die Kritik natürlich aufnehmen und in den kommenden Tagen prüfen.“ Ebenso wie die Frage, ob auch die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel einlegt.
Politisch hat der Schuldspruch für Halemba zunächst keine Folgen. Die bayerische AfD will sich mit möglichen Konsequenzen erst beschäftigen, wenn das Urteil rechtskräftig ist.
Wie soll man Unterricht machen, wenn man fast nur belastete Lehrer hat? Dieser Frage ist das Institut für Zeitgeschichte nachgegangen. Das Ergebnis: Der Bildungsneustart nach der NS-Zeit lief in Bayern nach sehr speziellen Maßstäben.
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