|
07.01.2026
14:07 Uhr
|
Vor Gericht steht der 24-jährige AfD-Politiker wegen Vorwürfen der Geldwäsche, der versuchten sowie vollendeten Nötigung, der Sachbeschädigung und der Volksverhetzung. Er selbst erachtet alle Anklagepunkte als haltlos.

Der AfD-Abgeordnete Daniel Halemba (Mitte) sitzt vor Prozessbeginn mit seinen Anwälten im Gerichtssaal des Amtsgerichts Würzburg, links sein Anwalt Dubravko Mandic. (Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa)
Das Gedankengut des Politikers Daniel Halemba ist längst kein Geheimnis mehr, was nicht allein mit seiner Mitgliedschaft in der bayerischen AfD und seinem Mandat als Landtagsabgeordneter für die Partei zu tun hat. Halemba gibt sein Gedankengut regelmäßig selbst preis, mal im privaten Kreis, mal öffentlich.
In seinem Zimmer im Verbindungshaus seiner rechtsextremen Würzburger Burschenschaft zum Beispiel hing ein Befehl Heinrich Himmlers, des „Reichsführer SS“. Und im Oktober vergangenen Jahres veröffentlichte er in sozialen Medien ein Video von den Fluren des Landtags. Was die ersten drei Dinge seien, die die AfD umsetzte, wenn sie Deutschland regierte, fragt ihn der Kameramann. Halemba lacht: „Ganz einfach, drei Punkte: Abschieben. Abschieben. Abschieben.“
Die Frage ist nur: Was von alledem, was der 24-Jährige in den vergangenen Jahren gesagt und getan hat, ist strafbar? Seit diesem Mittwoch befasst sich damit eine Jugendkammer am Amtsgericht Würzburg – und die Frage wird, so viel lässt sich bereits sagen, nicht ganz einfach zu beantworten sein.
Von Aschaffenburg bis Berchtesgaden: Das Bayern-Team der SZ ist im gesamten Freistaat für Sie unterwegs. Hier entlang, wenn Sie Geschichten, News und Hintergründe direkt aufs Handy bekommen möchten.
Angeklagt hat die Staatsanwaltschaft Würzburg Daniel Halemba und einen weiteren Burschenschafter bereits im Mai 2024. Vor Gericht steht der AfD-Politiker nun wegen Vorwürfen der Geldwäsche, der versuchten sowie vollendeten Nötigung, der Sachbeschädigung und der Volksverhetzung; der Mitbeschuldigte, 29, wegen Sachbeschädigung, versuchter und vollendeter Nötigung.
Aus Halembas Sicht sind die Vorwürfe haltlos, das hat er in der Vergangenheit regelmäßig betont – ebenso wie die Behauptung, das Verfahren sei politisch motiviert. Auch am Mittwoch tut er dies vor Prozessbeginn in einer Stellungnahme auf dem Gerichtsflur kund. Einer seiner drei Anwälte, Dubravko Mandic, wiederholt es in einer Erklärung im Saal.
Mandic, ehemaliger AfD-Politiker und selbst bereits wegen gefährlicher Körperverletzung sowie Nötigung verurteilt, spricht von einem „politischen Feldzug“ der bayerischen Staatsregierung und „Repressionen gegen die politische Opposition“. Belegen kann er weder das eine noch das andere.
Unabhängig von der Unterstellung des politischen Verfahrens bestehen bei einigen früheren und angeklagten Vorwürfen aber tatsächlich Zweifel. Ursprünglich umfasste die Anklageschrift auch den Vorwurf des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, er bezog sich auf den SS-Befehl Himmlers in Halembas Zimmer. Weil er diesen aber lediglich im privaten Rahmen zeigte, war das aus Sicht des Amtsgerichts nicht strafbar.
Auch bei der Volksverhetzung dürfte die Beweisführung für die Staatsanwaltschaft schwierig werden. Dabei geht es um eine Party im Haus der Burschenschaft, bei der im Juli 2022 das Lied „Wacht an der Spree“ der Rechtsrockband Landser von Halembas USB-Stick abgespielt worden sein soll.
Seit mehr als zwei Jahren beschäftigt Daniel Halemba Polizei und Justiz. Nun steht der AfD-Landtagsabgeordnete vor Gericht. Wie es dazu kam – eine Chronologie der Ereignisse.
Die Gruppe gilt als kriminelle Vereinigung, in dem Lied heißt es unter anderem: „Wir stehen zum Führer.“ Und: „Alle Deutschen auf zum Krieg gegen die Kanackenrepublik.“ Oberstaatsanwalt Tobias Kostuch sagt, Halemba sei bewusst gewesen, dass dieser Text geeignet sei, eine „feindselige Haltung gegenüber Angehörigen anderer Nationalitäten in Deutschland (...) hervorzurufen und damit den Nährboden für Hass zu bereiten.“
Das Landgericht Würzburg allerdings, dem die Anklage zeitweise zur Prüfung vorgelegen hatte, hatte in einem Beschluss, der der SZ vorliegt, bereits Zweifel erkennen lassen: Es sei schwer nachzuweisen, dass Halemba selbst das Lied bei der Party, mutmaßlich seiner Geburtstagsfeier, abgespielt hat.
Oberstaatsanwalt Kostuch hält es indes für möglich, dass dies ein anderer Partybesucher war. Den Gästen sei klar gewesen, dass Halemba „sich selbst – zumal an seinem Geburtstag – über das Abspielen derartiger Musik freuen würde“. In diesem Fall könnte sich der 24-Jährige strafbar gemacht haben, indem er das Abspielen nicht verhinderte.
Ungewöhnlich ist die Konstellation hinsichtlich der versuchten Nötigung und Sachbeschädigung: Halemba und sein Mitangeklagter, ebenfalls AfD-Mitglied, sollen im Mai 2023 nächtens vor der Kanzlei des Rechtsanwalts Thomas Bayer gestanden und versucht haben, ihn – damals Präsident des AfD-Landesschiedsgerichts – in einem Parteiausschlussverfahren zu beeinflussen. Ob sie Erfolg hatten oder nicht, ist laut Kostuch ungeklärt.
Vor Gericht jedenfalls ist Bayer Verteidiger des Mitangeklagten, der ihn gemeinsam mit Halemba bedrängt haben soll. Die Vorsitzende Richterin muss den Anwalt am Mittwoch immer wieder daran erinnern, dass er gerade als Verteidiger spricht und nicht als Zeuge. Ja, Halemba und sein Mandant hätten an seine Kanzleitür geklopft, sagt Bayer. Wer diese beschädigte, wisse er aber nicht – sein Mandant sei es nach dessen Angaben nicht gewesen. Bayer beantragt deswegen, den Vorwurf fallen zu lassen.
Schwerer wiegen könnte derweil jener der Nötigung. Oberstaatsanwalt Kostuch beschuldigt die jungen Männer, im Oktober 2023 – kurz nach Beginn der Ermittlungen gegen sie und der Durchsuchung ihres Verbindungshauses – einen anderen Burschenschafter unter Druck gesetzt zu haben, damit dieser sie bei einer Vernehmung durch die Staatsanwaltschaft Würzburg entlastet. Der Mann habe sich daraufhin von seiner Anwältin getrennt, die ihm zu einer Aussage geraten habe. Er sei von Halembas „Drohkulisse“ eingeschüchtert gewesen.
Diese mutmaßliche Nötigung führte sogar zu einem Haftbefehl wegen Verdunkelungsgefahr gegen den AfD-Politiker. Als jüngster Abgeordneter soeben in den bayerischen Landtag gewählt, nahm ihn die Polizei unmittelbar vor der Konstituierung des Parlaments fest. Noch am selben Tag kam Halemba gegen Auflagen wieder frei, der Fall führte allerdings zu Verwerfungen in der Partei, zwischenzeitlich drohte ihm der Ausschluss aus der AfD. Welche Konsequenzen eine Verurteilung für seine Zukunft in der Partei und der Landtagsfraktion hätte, ist unklar.
Jedenfalls droht Halemba diese auch wegen des Vorwurfs der Geldwäsche. Mehr als 3800 Euro aus Betrugstaten unbekannter Täter soll er auf Konten in Estland transferiert haben. Fraglich ist, ob Halemba wusste, woher das Geld stammt.
Für den Prozess, der vor einem Jugendschöffengericht stattfindet, weil Halemba die mutmaßlichen Taten teils als Heranwachsender begangen haben soll, sind bis Ende Januar acht Verhandlungstage angesetzt. Bei einer Verurteilung droht ihm je nach Vorwurf eine Haft- oder eine Geldstrafe. Denkbar wären auch Erziehungsmaßregeln wie Sozialstunden.
Der politisch bislang unbekannte Maschinenbau-Experte will Oberbürgermeister werden. Studierende sind verblüfft, aufgewühlt – und machen sich Sorgen.
Lesen Sie mehr zum Thema
In anspruchsvollen Berufsfeldern im Stellenmarkt der SZ.
Sie möchten die digitalen Produkte der SZ mit uns weiterentwickeln? Bewerben Sie sich jetzt!Jobs bei der SZ Digitale Medien
Exklusive Gutscheine für SZ-Abonnenten: