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15.01.2026
14:01 Uhr
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Die Staatsanwaltschaft erhebt schwere Vorwürfe gegen den damaligen Verantwortlichen für die Bahnanlagen, beim mitangeklagten Fahrdienstleiter sieht sie ein „Augenblicksversagen“. Die Verteidigung beruft sich auf die entlastende Gutachter-Aussage.

Das Zugunglück Mitte 2022 in Garmisch-Partenkirchen mit fünf Toten und vielen Verletzten soll nach dem Willen der Staatsanwaltschaft München II Konsequenzen für die beiden Angeklagten haben. Staatsanwältin Sarah Bayer forderte am Donnerstagvormittag beim Prozess um das Unglück vor dem Landgericht München II Freiheitsstrafen von einem Jahr und zwei Jahren auf Bewährung.
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