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20.11.2025
15:58 Uhr
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Einer Rechtsmedizinerin zufolge erlag das 21 Monate alte Mädchen einem „Schütteltrauma“. Totschlag also? Die Verteidigung bietet ebenfalls einen Sachverständigen auf – der zu völlig anderen Folgerungen kommt.

Klara, 21 Monate alt, war erst wenige Wochen bei ihrer neuen Familie in Oberfranken zu Hause, gleichwohl gibt es zahlreiche Videos aus dieser Zeit. Man sieht eine strahlende Pflegemutter, die ihre neu hinzugekommene Tochter liebevoll im Arm hält. Man sieht ein kicherndes Kind, das versonnen mit ihrem neuen, noch nicht schulpflichtigen Bruder spielt, ebenfalls ein Pflegekind.
Man sieht ihren neuen Vater in Feuerwehruniform, offenkundig glücklich das gut einjährige Mädchen in die Kamera haltend. Und man sieht Klara, selbstvergessen auf einem Schaukelpferd wippend. Der Holzboden unter ihr ist blitzblank, das Spieleregal im Hintergrund so aufgeräumt, wie man es bei jungen Familien selten zu sehen bekommt. Dies ist kein Imagefilm des Jugendamtes, der für Pflegefamilien wirbt. Es könnte aber einer sein.
Kurz bevor diese Familienvideos am Landgericht Bamberg zu sehen sind, hat die Vorsitzende Richterin Tonaufnahmen vom Abend des 8. Dezember 2024 abspielen lassen. Man hört, wie die beiden Pflegeeltern der Rettungsleitstelle vom Todeskampf Klaras berichten, es sind panische Minuten. Man hört, wie am Telefon eine Herzdruckmassage angeleitet wird, wie die Pflegeeltern flehen um rasche Hilfe.
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Klara, das dritte Pflegekind der Familie, ist zwei Tage nach diesem Abend in einem Krankenhaus in Bamberg ihren inneren Verletzungen erlegen. Ihrer Pflegemutter wirft die Staatsanwaltschaft vor, das Mädchen an jenem Abend so schwer geschüttelt zu haben, dass es in der Folge an einem Schädel-Hirn-Trauma gestorben sei. Wegen Totschlagverdacht muss sich die 33-Jährige am Schwurgericht verantworten. Gegen den Pflegefamilienvater sind die Ermittlungen zuvor bereits eingestellt worden.
An diesem dritten Verhandlungstag haben die medizinischen Gutachter das Wort, es dürfte einer der entscheidenden Tage in diesem Indizienprozess sein. Zunächst ist ein Professor für Neurochirurgie an der Reihe, den die Verteidiger der Pflegemutter mit einem Gutachten beauftragt haben. Er nennt Klara „ein spätes Frühgeborenes“. Hirngefäße, sagt er, sind bei Kindern fragil. Bei Kindern, die früher als erwartet zur Welt gekommen sind, treffe dies erst recht zu.
Leicht entwicklungsverzögert war Klara, mit 21 Monaten bewegte sie sich vor allem krabbelnd fort, auf den Videos kann man auch das beobachten. An Gegenständen aber hat sie sich hochzuziehen versucht, einmal war sie auch in ihrem neuen Zuhause schwerer gestürzt. Vermutlich auf die Gitterstäbchen ihres Bettes. Auch da hätten die Eltern einen größeren blauen Fleck geschildert, sagt der Sachverständige. Er als Neurochirurg habe „sehr viele Kinder operiert“, er wisse um die Anfälligkeit der Gefäße.
Schilderungen und Videosequenzen habe er entnommen, dass Klara an jenem Tag „nicht das fröhliche und frische Kind“ gewesen sei, das auf den Videos zu sehen ist. Angeblich soll sie beim Krabbeln ihr linkes Bein hinter sich hergezogen haben, seiner Ansicht nach ist auf einer Videosequenz zudem eine auffällige Armstellung Klaras zu erkennen. Auch von einem „Krampfanfall“ war am betroffenen Tag die Rede. Und durch den Versuch, das Kind wiederzubeleben, könnten bestimmte Befunde am Körper des Kindes entstanden sein.
Die Darlegungen legen nahe: Auch andere Gründe als ein Schütteln wären denkbar, die zu den Auffälligkeiten am Körper des Kindes geführt haben könnten, vor allem zu dem großen Hämatom an der Stirn. Auch im Gerichtssaal säßen Leute, sagt der Mediziner, denen man eine Gerinnungsstörung attestieren könnte – „die aber nichts davon wissen“. Auf „etwa fünf Prozent“ aller Menschen beziffert er den Anteil Betroffener. Eine Untersuchung auf eine womöglich genetisch bedingte Blutgerinnungsstörung Klaras war zwar angesetzt, kam aber nach dem Tod des Mädchens nicht mehr zustande. Eine „versteckte Gerinnungsstörung“ sei insofern nicht auszuschließen.
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Fragilere Gefäße? Tags zuvor hätten sämtliche befragten Mediziner zu Protokoll gegeben, die Gefäße von einem nur wenig zu früh geborenen Kind seien „keinesfalls fragiler“, entgegnet die Vorsitzende Richterin. Dergleichen erkenne man erst, wenn man Köpfe öffne, erwidert der Verfasser des Parteigutachtens. Oft genug habe er das als Neurochirurg erlebt.
Insgesamt dreieinhalb Stunden gibt der von der Verteidigung herangezogene Sachverständige detailliert Auskunft, das macht Eindruck im Saal. Danach ist eine Rechtsmedizinerin der Universität Jena an der Reihe. Sie hat das Mädchen nach deren Tod untersucht. Und kommt zu diametral anderen Folgerungen.
Nach aktueller Definition, sagt sie, war Klara „keine Frühgeburt“. Eine Wachstumsretardierung war erkennbar, sie war zu klein und zu leicht für ihr Alter, organische Ursachen dafür aber wurden nicht festgestellt. Auch bei vorherigen Wunden des Mädchens seien keine Auffälligkeiten oder Vorerkrankungen dokumentiert.
Im Krankenhaus Bamberg diagnostizierten Ärzte bei Klaras Aufnahme am 8. Dezember 2024 eine massive Gehirnblutung, nachdem ihr Hirntod festgestellt wurde, starb sie zwei Tage darauf. An ihrem Körper wurden mehrere Hämatome entdeckt. Und schwere innere Schädigungen. Die gesamte Befundkonstellation spräche eindeutig für ein „Schütteltrauma“.
Es gebe keinen Hinweis, dass Klaras Nackenmuskulatur unterentwickelt gewesen sei. Also müssten „hohe Kräfte“ auf sie eingewirkt haben – auch wenn sie zu der Zeit erst sieben Kilogramm gewogen habe. Eine Blutgerinnungsstörung bei Klara, eine erhöhte Verletzlichkeit ihrer Gefäße? Dafür gebe es aus ihrer Sicht keine klinischen Hinweise. Ein Urteil in dem Verfahren wird im Dezember erwartet.
In Bamberg muss sich eine Pflegemutter wegen Totschlags verantworten. Die 21 Monate alte Klara hatte sie erst kurz zuvor in ihre Obhut genommen. Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft streitet sie kategorisch ab.
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