SZ 29.01.2026
12:46 Uhr

(+) Prozess in Würzburg: Anklage fordert für Halemba Geldstrafe von 240 Tagessätzen


Bei der Forderung schluckt der Angeklagte im Gerichtssaal merklich – denn damit würde er als vorbestraft gelten. Der AfD-Politiker steht unter anderem wegen Volksverhetzung vor Gericht. Die Verteidiger fordern Freispruch.

(+) Prozess in Würzburg: Anklage fordert für Halemba Geldstrafe von 240 Tagessätzen

Als der Oberstaatsanwalt dem Gericht seinen Vorschlag zur Bestrafung des Beschuldigten vorträgt, entsperrt dieser sein Smartphone. Er öffnet die Taschenrechner-App – und rechnet nach. 240 Tagessätze zu jeweils 215 Euro hält Tobias Kostuch für angemessen, 51 600 Euro wären das. Und: Der Landtagsabgeordnete Daniel Halemba gälte als vorbestraft.

Schuldig gemacht hat sich der AfD-Politiker und Burschenschafter aus Sicht von Kostuch wegen sehr unterschiedlicher Taten. Der „offensichtliche Fall“, sagt er, sei jener der leichtfertigen Geldwäsche. Knapp 3800 Euro soll Halemba von einem Bekannten erhalten haben, der zuvor drei Personen bei Käufen im Internet betrogen haben soll. Halemba, damals Anfang 20, betrieb zu dieser Zeit selbst einen Online-Shop für Kleidung, bei Verkäufen erhielt er immer wieder kleinere Beträge.

Aber solch große wie jene, die er sogleich in Kryptowährungen investierte? Die überhaupt nicht zu seinem Geschäft passten? Seine Verteidigerin Isabella Sanna argumentiert, Halemba habe seinem Bekannten lediglich einen „gutgläubigen Freundschaftsdienst“ erwiesen. Der Angeklagte, heute 24, hätte „bei geringster Anstrengung sehen können und müssen“, dass hier etwas nicht stimmt, sagt Kostuch.

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Schwerer tut er sich bei den weiteren Vorwürfen. Einen, Sachbeschädigung, lässt er fallen. An der Tür einer Anwaltskanzlei, die Halemba und sein Mitangeklagter, 29, im Mai 2023 demoliert haben sollten, waren lediglich Abriebspuren eines Schuhs zu sehen gewesen. Von wem? Der Anwalt selbst hatte da einen Verdacht: von Halemba und dem Mitangeklagten.

Er erstattete deshalb Anzeige und berichtete, die Männer hätten nächtens auf seine Tür eingewirkt und lautstark Einlass gefordert. Vor Gericht nahm er die Vorwürfe zurück – und vertrat den Mitangeklagten obendrein als Anwalt, was seine Glaubwürdigkeit nicht steigerte. Was genau die Männer bei ihm, dem damaligen Präsidenten des AfD-Landesschiedsgerichts, wollten, ließ sich in dem Prozess nicht klären. Kostuch hält den nächtlichen Besuch dennoch für eine versuchte Nötigung und für Halembas Mitangeklagten insgesamt eine Geldstrafe in Höhe von 11 900 Euro für angemessen. Alle Verteidiger fordern – wie bei allen Vorwürfen – Freisprüche.

Der „Kernpunkt der Anklage“ ist für Kostuch aber ohnehin ein anderer. Nachdem die Ermittlungen gegen Halemba und die anderen Bewohner des Verbindungshauses seiner Burschenschaft im Herbst 2023 begonnen hatten, sollen die Angeklagten einen Burschenschafter unter Druck gesetzt haben. „Es klang so, als würden sie ihn sehr hartnäckig überzeugen wollen, dass er auf keinen Fall eine Aussage macht“, sagte dessen WG-Mitbewohnerin vor Gericht. Ob Halemba bei dem unangekündigten Besuch dabei war, konnte sie nicht sicher sagen – und auch der mutmaßlich genötigte Burschenschafter konnte sich vor Gericht nicht entsinnen.

Was an dem Abend geschehen sei, daran konnte er sich aber erinnern. Man habe ihn bei einem Verhör-Rollenspiel auf „mögliche Methoden der Staatsanwaltschaft“ vorbereitet. Kostuch zweifelt diese Version an. Die Mutter des mutmaßlichen Opfers habe bestätigt, dass Halemba da gewesen sei. Und er kenne keinen Ermittlungsbeamten, der sagt: „Du machst keine Aussage.“ Das sei „einfach Unsinn“.

Markus Berthold, der Verteidiger von Halembas Mitangeklagtem, will in dem Besuch indes keine Nötigung sehen, sondern höchstens ein „sozial inadäquates Verhalten“. Zumal deshalb, weil der Burschenschafter am Ende ja doch ausgesagt habe. Ein Umstand, der vor Gericht zu Diskussionen führte.

Zu der Vernehmung kam der junge Mann, begleitet von Burschenschaftern, als Beschuldigter und verweigerte die Aussage. Er habe aber derart gezittert, gestottert und geschwitzt, dass sich ihr der Eindruck aufdrängte, er sei auch zum Opfer geworden, sagte die damals zuständige Staatsanwältin. „So einen eingeschüchterten Zeugen“ habe sie „noch nie“ erlebt. Vernommen wurde er am Ende – nach Rücksprache mit einer Anwältin – aber doch als Beschuldigter. Aus Sicht von Halembas Anwältin Sanna eine „unorthodoxe Vernehmungssituation“.

Halembas Verurteilung fordert Kostuch derweil auch wegen Volksverhetzung durch Unterlassen. Im Verbindungshaus der Burschenschaft lief in der Nacht auf den 19. Juli 2022 ein türkenfeindliches Lied der Rechtsrockband Landser – ob von Halembas USB-Stick, wie es in der Anklage hieß, ist ungewiss. Dass Halemba in dieser Nacht, der Nacht auf seinen Geburtstag, bei der Feier im Haus anwesend war, hält der Oberstaatsanwalt für belegt. Dass er das Lied aber auch selbst abspielte, sei „nicht hinreichend erwiesen“. Es sei „durchaus möglich, sich dieses Liedgut auch anderweitig zu besorgen“, sagt Kostuch.

Gleichwohl sei Halemba damals als einziger der drei Hausbewohner „geburscht“ und zu der Zeit „Konventsleiter“ gewesen. „Er war dort der Chef zu dieser Zeit“, sagt Kostuch, der bei Halemba eine „Überwachungsgarantenstellung“ sieht. „Er hätte einschreiten müssen gegen das Abspielen dieses Liedes.“

Verteidigerin Sanna verweist indes auf die Einschätzung des Landgerichts Würzburg, dem die Anklage zeitweise zur Prüfung vorgelegen hatte. Darin hieß es, eine Garantenstellung komme in diesem Fall „nicht in Betracht“.

Im Gegensatz zu den bisherigen Verhandlungstagen geht es am Donnerstag gesittet zu, Richterin Gudrun Helm muss Halemba und seine Verteidiger kaum zur Ruhe mahnen. Etwas lauter wird es erst, als Anwalt Dubravko Mandic die Stimme zum Plädoyer hebt, der Staatsanwaltschaft unterstellt, mit „Folterinstrumenten“ gearbeitet zu haben und die Vorwürfe als „Kleinscheiss“ bezeichnet, den Polizei und Staatsanwaltschaft bei gewöhnlichen Verdächtigen deutlich milder behandelt hätten. Mandic spricht von „selektiver Rechtsanwendung“.

Noch etwas lauter wird es, als der Angeklagte selbst das Wort ergreift. Halemba, blauer Anzug, gerötetes Gesicht, stellt sich an den Rand des Raums, wo normalerweise Zeugen Platz nehmen. In den Händen hält er einen gefalteten Zettel, am Ende trägt er aber doch frei vor, was stellenweise eher wie eine Anklage gegen die Ermittler klingt als eine Verteidigungsrede in eigener Sache. Er moniert eine „Vorverurteilung“ und „Stigmatisierung“, das Plädoyer der Staatsanwaltschaft triefe vor „Spekulationen“ und „abwegigen Rechtskonstruktionen“, meint er.

Von Anfang an sei es darum gegangen, „mit Schmutz zu werfen“ und „eine Nähe zum Nationalsozialismus zu konstruieren“ – auf dem USB-Stick in Halembas Zimmer hatten die Ermittler unter anderem Reden von Adolf Hitler und Joseph Goebbels gefunden, an seiner Pinnwand einen SS-Befehl Heinrich Himmlers.

Die Vorwürfe hätten ihn belastet und Schaden angerichtet, sagt Halemba. Unerwähnt lässt er, wie er sie in den sozialen Medien für seine politischen Zwecke ausschlachtet. Während er im Gerichtssaal bis zum Donnerstag zu den Vorwürfen geschwiegen hatte, beteuert er im Internet regelmäßig seine Unschuld. Am Donnerstag nun sagt Halemba am Ende seiner viertelstündigen Ausführungen, er hoffe auf eine neutrale und gerechte Entscheidung des Gerichts: „Das einzig mögliche Urteil ist ein Freispruch“, findet er.

Verkünden will dieses das Gericht am kommenden Montag.

Seit mehr als zwei Jahren beschäftigt Daniel Halemba Polizei und Justiz. Nun steht der AfD-Landtagsabgeordnete vor Gericht. Wie es dazu kam – eine Chronologie der Ereignisse.

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