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29.01.2026
12:46 Uhr
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Bei der Forderung schluckt der Angeklagte im Gerichtssaal merklich - denn damit würde er als vorbestraft gelten. Der AfD-Politiker steht unter anderem wegen Volksverhetzung vor Gericht.

Daniel Halemba (l), AfD-Abgeordneter, steht vor Prozessbeginn mit seinem Anwalt Dubravko Mandic im Gerichtssaal vor Journalisten. (Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa)
Nach dem Willen der Staatsanwaltschaft Würzburg soll der AfD-Politiker Daniel Halemba wegen Volksverhetzung durch Unterlassen und weiterer Straftaten eine Geldstrafe von 240 Tagessätzen je 215 Euro erhalten. Sollte dies so kommen, würde der 24-Jährige im umgangssprachlichen Sinn als vorbestraft gelten, da diese Strafe im Führungszeugnis eingetragen wird.
Die Verteidigung des Angeklagten sollte kurz vor Mittag plädieren. Halemba und seine drei Anwälte hatten sich vor Gericht bisher nicht zu den Vorwürfen eingelassen. Der Angeklagte schien angesichts der Forderung der Anklage angefasst.
Für den Landtagsabgeordneten gilt bis zu einem rechtskräftigen Urteil die Unschuldsvermutung. Das Amtsgericht Würzburg will am kommenden Montag seine Entscheidung verkünden.
Halemba steht seit dem 7. Januar wegen Volksverhetzung, Geldwäsche, Nötigung, versuchter Nötigung eines Anwalts und Sachbeschädigung vor Gericht. Bei einem Teil der ihm vorgeworfenen Taten war er Heranwachsender, also jünger als 21 Jahre. Einzig die Sachbeschädigung sieht die Staatsanwaltschaft als nicht gegeben an.
Seit mehr als zwei Jahren beschäftigt Daniel Halemba Polizei und Justiz. Nun steht der AfD-Landtagsabgeordnete vor Gericht. Wie es dazu kam – eine Chronologie der Ereignisse.
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