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14.01.2026
15:13 Uhr
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Andreas Perr wurde als Kind von einem katholischen Priester missbraucht und mit Alkohol gefügig gemacht. Die Sucht brachte ihn später ins Gefängnis. Nun kämpft er dafür, dass die Zusammenhänge anerkannt werden – und er statt ins Gefängnis in Therapie darf.

Fast genau zwei Jahre ist es her, dass sich der Missbrauchsbetroffene Andreas Perr und das Erzbistum München und Freising zuletzt vor Gericht trafen. Perr war als Kind von dem ehemaligen Priester Peter H. in Garching an der Alz (Landkreis Altötting) sexuell missbraucht worden. Er hat das Erzbistum auf die Zahlung von 300 000 Euro Schmerzensgeld verklagt. Verantwortlich dafür, dass der pädophile Priester H. im Jahr 1980 überhaupt aus seiner Heimatdiözese Essen nach München gewechselt war und dort weiter Kinder missbrauchen konnte, war der frühere Münchner Erzbischof Joseph Ratzinger, der spätere Papst Benedikt XVI.
Steht einem Mann, der als Kind von einem Priester missbraucht wurde, Schmerzensgeld zu? Und wenn ja, wie viel? Vor dem Landgericht Traunstein zieht sich die Antwort auf diese Frage hin.
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