SZ 15.01.2026
16:34 Uhr

(+) Prozess gegen Daniel Halemba: Wer hat den Burschenschafter eingeschüchtert?


Der AfD-Politiker Daniel Halemba soll einen Freund aus seiner Burschenschaft gedrängt haben, nicht gegen ihn auszusagen. Vor Gericht sagt der: Genötigt habe ihn nur die Staatsanwältin.

(+) Prozess gegen Daniel Halemba: Wer hat den Burschenschafter eingeschüchtert?
Der AfD-Abgeordnete Daniel Halemba (links) gibt mit seinem Verteidiger Dubravko Mandic ein Statement bei Prozessbeginn Anfang Januar. (Foto: Daniel Löb/dpa)

Wegen fünf verschiedener Straftatbestände steht der AfD-Landtagsabgeordnete Daniel Halemba dieser Tage in Würzburg vor Gericht. Einer davon lautet Nötigung, und um diese Anschuldigung geht es am Donnerstag. Wobei die Beteiligten gänzlich gegensätzliche Meinungen dazu haben, wer hier wen genötigt hat.

Aus Sicht von Oberstaatsanwalt Tobias Kostuch waren es Halemba, 24, und sein Mitangeklagter, 29, ebenfalls in der AfD. Die beiden Mitglieder der rechtsextremen Burschenschaft Teutonia Prag zu Würzburg sollen einen anderen Burschenschafter, heute 24, im Oktober 2023 eingeschüchtert haben, damit dieser sie in Ermittlungen der Staatsanwaltschaft nicht belastet.

Aus Sicht des Burschenschafters indes, so schildert er es als Zeuge am Amtsgericht, war alles ganz anders. Von Halemba und dem Mitangeklagten habe er sich keineswegs genötigt gefühlt. Stattdessen von der Staatsanwältin, die bei seiner Vernehmung zugegen war.

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Vorangegangen war eine Razzia der Polizei im Würzburger Verbindungshaus der Burschenschaft im September 2023. Der Student, der anders als Halemba selbst nicht in dem Haus lebte, galt nach der Durchsuchung auch als Beschuldigter und nahm sich eine Anwältin, die mit der Staatsanwaltschaft einen Termin zur Aussage vereinbarte – ohne sein Wissen, wie der 24-Jährige sagt.

Nach den Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft tauchten die Angeklagten drei Tage vor diesem Termin unangekündigt in seiner WG auf und setzten ihn drei Stunden lang „durch Anschreien (...) und durch die Drohung, ihn innerhalb der Burschenschaft, die sein einziger sozialer Bezugspunkt war, fallen zu lassen, massiv unter Druck“. Daraufhin habe er seine Anwältin von ihren Aufgaben entbunden und entschieden, nichts zu sagen.

Ja, bekennt der junge Mann: Zweimal habe er Besuch bekommen von Burschenschaftern, mindestens einmal sei Halemba dabei gewesen. Einmal hätten sie dabei mit der Anwältin telefoniert, einmal eine Verhörsituation durchgespielt – er als Beschuldigter, die Besucher als hartnäckige Ermittler. Und ja, es sei dabei auch „lauter“ geworden, bestätigt er, was seine Mitbewohnerin der Polizei geschildert hatte.

Von einem „befehlenden, bedrohlichen, extrem einschüchternden Ton“ hatte sie den Ermittlern berichtet. „Du machst keine Aussage!“, sei zu hören gewesen. Die Mutter des Zeugen, die ihn zu einer Aussage hatte bewegen wollen, sagt vor Gericht, vor dem zweiten Besuch der Burschenschafter sei ihr Sohn „hin- und hergerissen“ gewesen – und danach überzeugt, nichts zu sagen.

Der junge Mann, mit den Angeklagten nach wie vor befreundet, widerspricht: Nicht auszusagen, sei seine eigene Überzeugung gewesen. Und das Verhör-Rollenspiel „grundsätzlich mein Wunsch“. Man habe „mögliche Methoden der Staatsanwaltschaft“ simulieren wollen.

Ob diese denn bei der Vernehmung, zu der er dann in Begleitung eines weiteren Burschenschafters doch erschien, auch so laut gewesen sei wie beim privaten Probelauf, will Richterin Gudrun Helm wissen. Nein, sagt der Zeuge. Aber rechtens war diese nach seinem Empfinden trotzdem nicht. Er habe schweigen wollen, das habe die damals zuständige Staatsanwältin nicht akzeptiert. „Entweder Sie sagen aus oder wir machen eine Wohnungsdurchsuchung bei Ihnen“, habe man ihm gedroht. Und ihn „mit Erpressung zur Aussage bringen“ wollen.

„Ich finde persönlich, dass dies die Nötigung ist, die hier heute verhandelt werden sollte“, sagt der Zeuge, selbst AfD-Mitglied und von Anfang 2024 bis Mitte 2025 persönlicher Mitarbeiter Halembas. Ein Verfahren gegen die Staatsanwältin nach einer Anzeige Halembas wurde allerdings eingestellt.

Oberstaatsanwalt Kostuch hält die Version des Zeugen ohnehin für wenig glaubhaft, „wie von der Perlenschnur gezogen“ wirke die Aussage, sagt er: auswendig gelernt. Am Nachmittag tritt seine Kollegin, die damals ermittelnde Staatsanwältin, der Darstellung des Burschenschafters als Zeugin selbst entgegen. Sie war es, die damals vermutete, er sei von Halemba und dem Mitangeklagten eingeschüchtert worden, was dem Landtagsabgeordneten sogar einen Haftbefehl einbrachte.

Sie sei seit fast 20 Jahren Staatsanwältin, sagt die 45-Jährige, aber „so einen eingeschüchterten Zeugen“ habe sie „noch nie“ erlebt. Zu der Vernehmung sei er als Beschuldigter gekommen. Er habe aber derart gezittert, gestottert und geschwitzt, dass sich ihr der Eindruck aufdrängte, er sei auch zum Opfer geworden – und damit verpflichtet auszusagen. Falls er dies nicht tue, „werden wir uns die Infos anderweitig besorgen“, habe sie gesagt – mit einer Durchsuchung. Dazu kam es nicht, am Ende sagte er doch aus. Wie bei Gericht, ohne Halemba zu belasten.

Dieser nimmt die Aussage der Staatsanwältin derweil mit wachsender Empörung zur Kenntnis, kommentiert fast jede ihrer Antworten auf Fragen der Richterin. „Spekulation!“, ruft er einmal. „Hier ist nicht der Landtag, wo jeder dazwischen grölt“, wirft ihm die Richterin entgegen. „Versuchen Sie mal, sich zu beherrschen!“

Das Verfahren wird kommende Woche fortgesetzt.

Seit mehr als zwei Jahren beschäftigt Daniel Halemba Polizei und Justiz. Nun steht der AfD-Landtagsabgeordnete vor Gericht. Wie es dazu kam – eine Chronologie der Ereignisse.

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