SZ 22.12.2025
16:52 Uhr

(+) Prozess am Amtsgericht: Zoff in der Tabledance-Bar: Security soll DJ geschlagen haben


Ohne Anlass sei der hauseigene DJ von zwei Türstehern im Stripclub niedergerungen und verprügelt worden. Die Folge: Wunden, die genäht werden mussten, und Kopfschmerzen, die nicht vergehen. Sagt zumindest der DJ – oder war doch alles ganz anders?

(+) Prozess am Amtsgericht: Zoff in der Tabledance-Bar: Security soll DJ geschlagen haben

Es gibt da so eine Redensart, die besagt, dass man auf hoher See und vor Gericht in Gottes Hand sei. Auf beides passt aber auch, dass man gehörig hin und her geschüttelt werden und einige Überraschungen erleben kann. So wie bei diesem Amtsgerichtsprozess: Zwei Security-Mitarbeiter eines Stripclubs im Bahnhofsviertel sollen den hauseigenen DJ vermöbelt haben. Da fegte ein Wirbelsturm an Tatversionen durch den Gerichtssaal, der Prozess vollzog eine Umdrehung nach der anderen. Doch am Ende mündete alles in ruhiger See – zumindest für die Angeklagten.

Tatort war eine Tabledance-Bar in der Schillerstraße, die auf ihrer Webseite mit „viel nackter Haut“ und „heißer Action“ wirbt. Im Falle des Geschädigten dürfte es eher zu viel Action gewesen sein. Seit ein paar Jahren, so erzählt es der DJ, lege er in der Bar auf. „Und es hat nie was gegeben“, versichert er. Auch in der Nacht auf den 2. November 2024 sei es „ruhig“ gewesen – und er bei bester Laune.

Im Untergeschoss des Etablissements habe er seine Musik gespielt und sich gegen fünf Uhr früh im Pausenabteil eine Zigarette anzünden wollen. Einer der Security-Mitarbeiter habe sich an seinen Tisch gesetzt und er habe „alles klar?“ gesagt. Da sei er rüde angefahren worden, er solle an sein DJ-Pult gehen. Als er widersprach, sei er vom Hocker geschubst, gewatscht und auf dem Boden fixiert worden. „Ich konnte mich nicht mehr bewegen“, erzählt er. Und dann habe er mehrere Schläge ins Gesicht bekommen. Als er wieder stand, sei ein zweiter Sicherheitsmitarbeiter gekommen und er habe plötzlich wieder auf dem Boden gelegen. „Da muss noch ein Schlag von dem gewesen sein“, mutmaßt er.

Die Verletzungen, die der DJ anführt, klingen erheblich: Er sei an der linken Schläfe genäht worden, ebenso unter dem Auge, „mit sieben Stichen“, zudem habe er eine Hirnblutung erlitten. Seitdem sehe er auf einem Auge trüb, er könne wegen permanenter Kopfschmerzen und Konzentrationsschwächen seinen Job nicht mehr ausüben.

Schaut man auf die Anklagebank, sitzen da mit den beiden Angeklagten rein körperlich betrachtet ziemlich massive Schränke. Bleibt man im Homeware-Bereich, so kann man das schlaksige Opfer hingegen als eher dünnes Handtuch bezeichnen.

Der mutmaßliche Haupttäter, 45 Jahre alt, damals Türsteher, jetzt arbeitslos, lässt über seinen Anwalt Berthold Braunger ausrichten, dass das alles so nicht richtig sei. Vielmehr sei in jener Nacht ein Gast zu ihm gekommen und habe berichtet, dass der DJ „herumpöbelt und Gäste beleidigt“. Der DJ sei „aggro“ gewesen und wohl unter Alkohol und Drogen gestanden. Als er auch auf ihn losgegangen sei, habe er ihm eine Watschn verpasst und ihn am Boden fixiert. Der Kollege sei zu Hilfe gekommen, da habe der DJ eine Flasche gepackt. Aber der andere konnte sie ihm entreißen und den DJ „ablegen“.

Heidi Klum stolpert in einer Folge angeblich rein zufällig in die Probe einer Tanzshow und quiekt: „Die sind echt hot.“ Eine unzulässige Werbung für die Veranstaltung?

„Ich sehe ganz deutlich fünf bis sechs Schläge“, meint der Staatsanwalt, als man am Richtertisch die düsteren Aufnahmen aus der Kamera des Clubs in Augenschein nimmt. Der Türsteher ist nur von hinten auszumachen und Anwalt Braunger sagt: „Ich sehe das nicht, da müssen Sie Hellseher sein.“ Laut Staatsanwalt habe der ermittelnde Polizist auf dem Video auch keine Flasche gesehen. „Mein Mandant hat bemerkt, wie der DJ mit einer Flasche auf den Kollegen losgehen wollte, und ist eingeschritten“, sagt hingegen seine Verteidigerin Birgit Schwerdt.

Eine Tabledancerin mit langem Blondhaar tritt in den Zeugenstand und legt noch einen drauf: Der DJ habe auch sie in jener Nacht beleidigt und begrapscht. Und sie habe eine Flasche in seiner Hand gesehen, „der wollte zuschlagen“. Das sei eine Vermutung, weist die Richterin sie zurecht. Dann wird noch mal das Video angeschaut – und man erkennt eine Flasche.

Für die nächste Wendung im Prozess um gefährliche Körperverletzung sorgt die Rechtsmedizinerin. Sie führt aus, dass es keine Belege gebe, dass die Platzwunden des Geschädigten genäht worden seien. „Er ist mit Steri-Strips versorgt worden.“ Das sind schmale Pflasterstreifen zum Fixieren kleiner Wunden. Hätte der Angeklagte im Gesichtsbereich mit der Faust zugeschlagen, „würde man in der Regel auch Brüche des Orbitabodens oder der Nase sehen“, meint sie. Cuts im Gesicht könnten auch durch einen Schlag mit Handkante oder -ballen passieren. Und die Einblutungen im Gehirn seien typisch für einen Sturz. „Allerdings ist ein dazu passendes Geschehen auf dem Video nicht zu erkennen.“ Auch die Kopfschmerzen und das trübe Sehen ließen sich so nicht erklären.

Am Ende rückt das Schöffengericht von einer gefährlichen Körperverletzung ab, zumal die Schläge nicht als lebensgefährlich eingestuft werden. Der Türsteher wird wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 2200 Euro (90 Tagessätze zu 25 Euro) verurteilt, sein Kollege freigesprochen.

Der Allacher Tunnel ist Bayerns wichtigster Autobahntunnel - doch oft stehen Autofahrer stundenlang im Stau. Nun muss die Röhre auch noch saniert werden. Wie soll das gehen? Besuch im Untergrund.

Lesen Sie mehr zum Thema

In anspruchsvollen Berufsfeldern im Stellenmarkt der SZ.

Sie möchten die digitalen Produkte der SZ mit uns weiterentwickeln? Bewerben Sie sich jetzt!Jobs bei der SZ Digitale Medien

Gutscheine: