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04.12.2025
11:26 Uhr
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Amazon-Prime-Kunden, die schon länger als drei Jahre ein Abo haben, können wahrscheinlich wegen einer unrechtmäßigen Preiserhöhung Geld vom Unternehmen zurückfordern. Die Stiftung Warentest zeigt, was es dabei zu beachten gilt.

Ein Amazon-Paket in einer Zustellungsstation auf dem Weg zum Kunden. (Foto: Friedrich Bungert)
Wegen einer unrechtmäßigen Preiserhöhung können viele Amazon-Prime-Kunden, die ihr Abo vor Herbst 2022 abgeschlossen haben, Geld von dem Unternehmen zurückverlangen. Die Stiftung Warentest rät: Man sollte am besten bis Ende 2025 handeln. Damit sei sichergestellt, dass die Erstattung von Zahlungen, die bereits 2022 geleistet wurden, nicht verjährt.
Amazon hatte im Herbst 2022 den Prime-Abopreis einseitig erhöht. Kosteten ein Monat Prime bis dahin 7,99 Euro und ein Jahr Prime bis dahin 69 Euro, wurde für ein Monatsabo nach diesem Zeitpunkt ein Euro mehr fällig, für das Jahresabo waren es 20,90 Euro mehr.Dass diese Preiserhöhung rechtswidrig war, hatte das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf festgestellt. Die Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen war bereits vor dem Landgericht erfolgreich gewesen.
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Die Erstattung der gezahlten Differenz zwischen altem und neuem Abopreis können Kunden und Kundinnen verlangen, die das Monats- oder Jahres-Abo noch zum alten Preis abgeschlossen und der Preiserhöhung nicht zugestimmt haben. Als Zustimmung gilt auch, wenn Prime-Abonnenten nach Ansage der neuen Preise vom Jahres- aufs Monats-Abo oder umgekehrt gewechselt haben, erklärt die Stiftung Warentest.
Betroffene müssen die Zahlung schriftlich einfordern. Die Stiftung Warentest bietet dafür auf ihrer Webseite einen Musterbrief mit Hinweisen zum Ausfüllen an. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen plant wegen der Preiserhöhung außerdem eine Sammelklage. Interessierte können sich auf der Webseite der Verbraucherzentrale für einen Newsletter rund um die geplante Klage anmelden.
Das OLG-Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Revision zum Bundesgerichtshof wurde zugelassen. Bis also höchstrichterlich entschieden ist, könnten noch Monate oder mehr als ein Jahr vergehen. So lange müssen Betroffene im Zweifel auf eine Rückzahlung warten. Zudem können Betroffene sich zusätzlich zur Erstattung auch das Recht auf Verzugszinsen sichern. Dafür muss Amazon ultimativ zur Zahlung aufgefordert werden.
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