|
23.12.2025
14:54 Uhr
|
Eltern, die Grundsicherung erhalten, sollen künftig schon ein Jahr nach der Geburt des Kindes wieder arbeiten müssen. Ist das gerechtfertigt? Linke und Sozialverbände finden: Nein. Doch es gibt auch Argumente dafür.

Drei Jahre Erziehungszeit nur zu Hause? Für Eltern, die Grundsicherung beziehen und für ihr Kind einen Kitaplatz haben, soll das nicht möglich sein. (Foto: Monika Skolimowska/dpa)
Im Vergleich zur Diskussion über Sanktionsverschärfungen wirkt es wie ein Detail, doch eine neue Regelung zur Grundsicherung könnte für Tausende Kinder und ihre Eltern Auswirkungen haben: Eltern, die Grundsicherung beziehen, sollen nach dem Plan der Bundesregierung künftig ein Jahr nach Geburt eines Kindes eine Arbeit aufnehmen oder einen Sprachkurs belegen müssen, sofern die Betreuung des Kindes gewährleistet ist. Bislang wird von einer Erziehungszeit von drei Jahren ausgegangen, während der die Teilnahme an Maßnahmen des Jobcenters für einen Elternteil als unzumutbar angesehen wird.
Geht es in Deutschland wirklich immer unsozialer zu? Der ehemalige Generalsekretär der Caritas, Georg Cremer, hält viele Klagen für „empiriefreie Empörung“ und fordert, genauer auf die Fakten zu schauen.
Lesen Sie mehr zum Thema
In anspruchsvollen Berufsfeldern im Stellenmarkt der SZ.
Sie möchten die digitalen Produkte der SZ mit uns weiterentwickeln? Bewerben Sie sich jetzt!Jobs bei der SZ Digitale Medien
Gutscheine: