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26.02.2026
16:12 Uhr
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Noch bevor alle Zelte offiziell ihre Reservierungsportale geöffnet haben, floriert bereits das Geschäft mit überteuerten Wiesn-Tischen. Das ist illegal – und führt dazu, dass mancher Wirt schon Testkäufer losschickt, um das Geschäft zu unterbinden.

Die Plätze in Zelten wie der Ochsenbraterei sind begehrt und teilweise gar nicht so leicht zu bekommen. (Foto: imago images)
Zelte wie das Marstall oder das Armbrustschützenfestzelt lassen sich noch bis Mai Zeit, die ersten Wiesnzelte – etwa die Bräurosl, das Schottenhamel-Festzelt, das Schützenfestzelt oder Kufflers Weinzelt – aber haben ihre Reservierungsportale bereits freigeschaltet. Und nicht nur das: Die ersten dieser Tische werden auch bereits auf einschlägigen Plattformen feilgeboten. Dort gibt es vereinzelt sogar schon Tische für das Hacker-Festzelt, dabei schaltet dieses sein Reservierungsportal laut Homepage offiziell erst im März frei.
Besonders happig: Auf einem Portal wird für den 19. September, das ist der erste Wiesn-Samstag, ein Zehnertisch im Weinzelt für bis zu 12 500 Euro angeboten. Dagegen sind die 3515 Euro, die ein User auf Ebay für Plätze im selben Zelt haben will, fast läppisch. Laut Produktbeschreibung soll es sich gar um den Originalpreis handeln. Das Problem ist nur: Der Weiterverkauf von Tischen, egal ob zum Einkaufspreis oder nicht, ist laut den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der meisten Zelte ausdrücklich untersagt.
Auch in den AGBs der Ochsenbraterei ist das klar geregelt. Diese hat erst vor ein paar Tagen einen Prozess vor dem Münchner Landgericht gewonnen, bei dem es im Kern genau um dieses Problem geht: den unrechtmäßigen Handel mit Wiesn-Tischen. Denn auch wenn das auf den unterschiedlichsten Seiten anders kommuniziert wird: Wer eine Reservierung kauft, die nicht auf den eigenen Namen läuft, der muss damit rechnen, des Zeltes verwiesen zu werden – ganz egal, wie viel er dafür bezahlt haben mag.
Im Fall der Ochsenbraterei wurde ein Testkäufer vom Zelt damit beauftragt, einer Eventagentur Tischreservierungen für sechs Personen im Wert von 1730 Euro abzukaufen – mit dem Ergebnis, dass der Agentur nun gerichtlich untersagt ist, Reservierungen des Festzeltes anzubieten. Das Urteil ist zwar noch nicht rechtmäßig, die Botschaft aber ist klar: Die Festwirte wollen es nicht länger hinnehmen, dass mit Tischen in ihren Zelten gehandelt wird.
Christian Scharpf begrüßt das ausdrücklich: Er unterstütze die Wirte darin, „dass sie seit Jahren alle, die Wiesntische auf dem Schwarzmarkt zu Preisen von zum Teil mehreren Tausend Euro weiterveräußern, abmahnen“, heißt es in einer Pressemitteilung. Denn, so der Wiesn-Chef: „Derartige Geschäftspraktiken schaden dem Ruf und dem Image des Oktoberfestes.“ Er sei mit den Wiesnwirten deshalb in Gesprächen, um „den wucherischen Handel mit Tischen weiter zurückzudrängen“. Sie seien etwa angehalten, ihre AGBs bei der Reservierung auf etwaige Schlupflöcher zu prüfen.
Neben eindeutigen AGBs gibt es, zumindest im Fall der Ochsenbraterei, auch noch die Testkäufer. Wie viele davon für das Zelt im Einsatz sind, weiß Pressesprecherin Maria Pinzger eigenen Angaben zufolge nicht – oder will es zumindest nicht verraten. Was sie indes betont: Seit 2021 gehe die Wirtsfamilie Haberl verstärkt gegen unrechtmäßig verkaufte Tischreservierungen vor. Denn: Jeder überteuert verkaufte Tisch falle auf die Wirte zurück.
Giesinger Bräu will unbedingt aufs größte Volksfest der Welt. Nun versucht der Gründer es mit einem neuen Kniff: Ein Bürgerentscheid soll die Stadt zwingen, die Zulassungsregeln zu ändern. Der Wiesn-Chef zeigt sich irritiert.
Viele wüssten schließlich gar nicht, dass der Tisch viel weniger kostet, streng genommen gar nichts. Was man vorab zahle, sei ein Mindestverzehr, erklärt Pinzger. Dieser wiederum diene als eine Art „Garantie“. In der Regel geht es pro reserviertem Platz um ein halbes Hendl und zwei Mass Bier. Das entspricht laut einer Rechnung von Wirtesprecher Peter Inselkammer rund 50 Euro. Bei sechs Plätzen, wie im Fall des Testkäufers der Ochsenbraterei, käme man so auf 300 Euro – nicht 1730 Euro. Was Pinzger aber auch sagt: Ganz egal, ob jemand nun eine Reservierung zum Einkaufspreis weiterverkauft oder mit Gewinnabsicht: „Es gibt keine Kulanz.“
Das betont auch die Vereinigung der Münchner Wiesn-Wirte noch einmal in einer Pressemitteilung. „Wir Wirte kämpfen schon seit Jahren zusammen mit der Stadt gegen diese unlauteren Methoden und haben auch Spezial-Anwaltskanzleien beschäftigt, die gegen solche illegalen Praktiken vorgehen. Sie spüren diese Wiederverkäufer auf und verhängen hohe Abmahngebühren“, so Inselkammer. Von Testkäufern ist in der Mitteilung nicht die Rede.
Bleibt die Frage: Wie verkauft man eine Reservierung weiter, wenn man sie selbst nicht wahrnehmen kann? Scharpf verweist auf das offizielle Wiederverkaufsportal der Stadt. Pinzger empfiehlt darüber hinaus noch das hauseigene Tauschportal der Ochsenbraterei selbst. Und sie sagt: Wer sich bei einem Angebot im Internet nicht sicher sei, der solle einfach mal das zuständige Reservierungsbüro anrufen. Sicher ist bekanntlich sicher.
Alfons Kiefer gestaltet seit zehn Jahren die Plakate für das Lohhofer Volksfest in reiner Handarbeit und mit echten Menschen aus Unterschleißheim als Vorlage. Während er analoge Kunst schafft, erlebt sein Beruf durch KI‑Bilder einen tiefgreifenden Wandel.
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