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17.12.2025
15:30 Uhr
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Eine Kommission hat Verbesserungsvorschläge für bayerische Gefängnisse erarbeitet. Künftig sollen Richter bei der Unterbringung mitreden. Der Justizminister kündigt ein Gesetzespaket an.

Der Gablinger Justizskandal hat Folgen: Das bayerische Justizministerium will Anfang nächsten Jahres ein Gesetzespaket vorlegen, wonach Richter entscheiden müssen, wenn Häftlinge länger als 72 Stunden in besonders gesicherten Hafträumen untergebracht werden sollen. Außerdem soll es besondere Schutzräume geben, als milderes Mittel zur Unterbringung von Häftlingen in psychischen Ausnahmesituationen. Schließlich soll die psychiatrische Versorgung von Gefangenen in bayerischen Justizvollzugsanstalten verbessert werden.
Justizminister Georg Eisenreich (CSU) greift damit Vorschläge einer Kommission unter Vorsitz des früheren Präsidenten des Bayerischen Verfassungsgerichtshof, Peter Küspert, auf. Eisenreich hatte die Expertenrunde als Reaktion auf den Skandal um die mutmaßliche Misshandlung von Gefangenen in der JVA Augsburg-Gablingen eingesetzt. Die Kommission, besetzt mit Ärzten, JVA-Leitern und Juristen, hat ihren Abschlussbericht am Mittwoch an den Justizminister übergeben. Eisenreich lobte die darin enthaltenen „wichtigen Empfehlungen“, kündigte jedoch an: „Wir brauchen aber auch eine Debatte darüber, was der Justizvollzug leisten kann und was nicht.“
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Noch immer ermittelt die Staatsanwaltschaft Augsburg im wohl größten Skandal im bayerischen Justizvollzugssystem der vergangenen Jahrzehnte gegen zahlreiche frühere Angestellte der JVA Gablingen: Gefangene sollen nackt in die sogenannten besonders gesicherten Hafträume gesperrt worden sein, ohne Matratze und teils viele Tage lange. Im Fokus der Ermittlungen stehen auch Vertreterinnen der Gefängnisleitung, die teils ein System des Schreckens aufgezogen haben sollen.
Minister Eisenreich hatte deshalb vor einem Jahr bereits Maßnahmen angeordnet: Er schuf ein neues Referat, ließ Unterbringungen besser dokumentieren und Berichtspflichten verschärfen und weitete die Kontrollen der bayerischen Haftanstalten aus, auch unangekündigt. Für einen Richtervorbehalt hatte sich Eisenreich schon früh ausgesprochen, er soll nun kommen, wenn eine Unterbringung mehr als 72 Stunden dauern soll.
Besondere Schutzräume als milderes Mittel für die Unterbringung von Häftlingen, die akut sich oder andere gefährden, seien insbesondere als „Suizidpräventionsräume“ denkbar. Sie sollen mehr Kommunikation und Betreuung erlauben. Pilotprojekte in zwei Gefängnissen sollen solche Räume erproben.
Im 298 Seiten starken Bericht der Kommission stehen zahlreiche weitere Empfehlungen, bei Weitem nicht auf alle geht der Justizminister in seinen Einlassungen am Mittwoch ein. „Der Abschlussbericht der Kommission enthält viele gute Vorschläge, skizziert aber in Teilen einen Goldstandard, der aufgrund der demografischen Entwicklung, des Fachkräftemangels und der angespannten Wirtschafts- und Haushaltslage in der Realität nicht umsetzbar ist“, heißt es etwa mit Blick auf die Vorschläge zur Verbesserung der psychiatrischen Versorgung im Justizvollzug.
Neben den beiden psychiatrischen Abteilungen in der JVA Straubing und der JVA Würzburg soll eine dritte in der JVA München entstehen. Das Justizministerium will Kooperationen mit psychiatrischen Kliniken ausbauen, Telemedizin stärken und Pfleger sowie Ärzte mit Zuschlägen locken. Der Justizvollzug, heißt es im Ministerium, sei insbesondere in den vergangenen Jahren mit einem spürbaren Anstieg der Zahl psychisch auffälliger Gefangener konfrontiert, die zum Teil auf Erkrankungen zurückzuführen seien.
Minister Eisenreich betont jedoch, dass die Möglichkeiten, die psychiatrische Versorgung in Gefängnissen zu verbessern, an natürliche Grenzen stoße. Manche Wünsche seien schlicht nicht umsetzbar. Der Minister hätte sich deshalb gewünscht, dass der Abschlussbericht der Kommission, was die Verbesserung der psychiatrischen Versorgung anbelangt, die gesamtgesellschaftlichen Rahmenbedingungen, die sich auch auf den Justizvollzug auswirken, stärker berücksichtigt.
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