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16.02.2026
16:17 Uhr
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Der Heilpraktiker hatte „Probanden für Heilmassagen“ gesucht. Danach warf ihm eine 61-jährige Frau vor, ihr auch in den Intimbereich und an die Brüste gefasst zu haben. Doch der Richter sieht Widersprüche in ihrer Aussage.

In den Aussagen der Klägerin erkannte der Richter Widersprüche. (Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa)
„Probanden für Heilmassage gesucht“, so lautete die Zeitungsanzeige, die Elisabeth R. (Name geändert) vergangenen Sommer auffiel. 100 Euro sollten die „Probanden“ erhalten, und so vereinbarte die 61-Jährige in der Münchner Praxis einen Termin. Allerdings soll Hans O. die Frau auch an Stellen berührt haben, die bei Massagen eher unüblich sind. Deshalb landete der Heilpraktiker unter anderem wegen sexuellen Übergriffs vor dem Amtsgericht – und wurde freigesprochen. Die Frau habe sich da „vielleicht etwas eingebildet“, meint der Richter in seinem Urteilsspruch.
Wenn man die Geschichte aus Sicht der Staatsanwaltschaft erzählt, dann soll Hans O. die Behandlung ausgenutzt haben, um die Frau sexuell zu missbrauchen. Elisabeth R. jedenfalls war schon erstaunt, als sie im Juni die Praxis betrat, und der Masseur nicht traditionell weiße, sondern schwarze Bekleidung trug. Ob er eine chinesische Tuina-Massage ausführen wolle, habe sie gefragt. „Aber er hat nicht geantwortet.“ Sie sollte sich ausziehen. Komplett. Elisabeth R. aber behielt ihre Unterhose an, als sie sich auf die Pritsche legte. Die Hose soll ihr O. laut Anklage heruntergezogen haben mit den Worten, die werde sonst mit Massageöl beschmutzt. Erst auf ihre Forderung hin habe er ihr ein Handtuch zum Bedecken gebracht.
Von den Schultern sollen seine Hände zum Gesäß gewandert sein, in die Po-Falte, später auch an die Brüste und zwischen die Beine. „Ich war geschockt und wusste nicht, was ich machen soll“, erzählt die 61-Jährige vom ersten Griff an den Po. Sie habe gesagt, dass sie das nicht wolle. Später sei sie aufgestanden und gegangen. Mehrere Leute hätten ihr zur Anzeige geraten. Und, so berichtet sie, bei der ersten telefonischen Kontaktaufnahme habe sie auch ihren Ehemann als Probanden vorgeschlagen. Das habe der Masseur abgelehnt.
Hans O. will sich in der Verhandlung nicht zu den Vorwürfen äußern, aber seine Anwältin Alexandra Markowitz: Es habe ein Vorgespräch stattgefunden, bei dem ihr Mandant an Zeichnungen erklärt habe, welche Punkte massiert würden. Und dass die Probandin sagen solle, wenn ihr etwas unangenehm sei. „Er hätte sofort aufgehört“, sagt die Anwältin. Zudem gebe es bei der Massage immer ein Tuch, und „Intimbereiche werden nicht berührt“, so Markowitz weiter. Die Frau sei eineinhalb Stunden behandelt worden, habe 100 Euro erhalten und erklärt, sie habe die Massage als angenehm empfunden. Hans O. ist 78 Jahre alt, verheiratet, hauptberuflich im Finanzwesen tätig und darf sich seit 1992 Heilpraktiker nennen. Ein Nettoeinkommen will O. nicht preisgeben.
Die Staatsanwältin fordert eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt werden könne, die Verteidigung einen Freispruch. „Die Aussage der Zeugin hat mir nicht ausgereicht, um verbleibende Zweifel auszuräumen“, urteilt Richter Stefan Vollath. Bei der Polizei habe die Frau noch von einem Eindringen gesprochen, dies später relativiert. Auch die Frage, ob bei den missbräuchlichen Handlungen das Handtuch auf ihr lag oder nicht, habe sie nicht beantworten können. Es habe Widersprüche gegeben, „und bei dem laut Zeugin traumatisierenden Erlebnis“ müsse man derartige Sachen noch wissen. „Ich habe massive Zweifel, ob sich das so zugetragen hat.“ Der Mann sei seit 1992 Heilpraktiker. Wenn er diesen Beruf gewählt hätte, um Frauen zu betatschen, dann wäre dies das erste Mal gewesen.
Fragen, weshalb der Mann nach 33 Jahren Nebentätigkeit „Probanden“ suchte oder warum Elisabeth R. derartige Vorwürfe erfinden sollte, blieben unbeantwortet.
Yong T. gesteht nach langem Schweigen, wie er seine Freundin narkotisiert, vergewaltigt und gefilmt hat – und ergeht sich in immer neuen Rechtfertigungen. Der 27-Jährige ist offenbar nicht allein. Die Ermittlerinnen sprechen von einer unfassbaren Dimension des Missbrauchs.
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