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14.01.2026
13:23 Uhr
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Auf einer Fotomontage war die damalige Innenministerin mit einem Schild und der Aussage „Faeser hasst Meinungsfreiheit“ zu sehen. Ein Gericht urteilt nun im Berufungsverfahren: Der Beitrag stellt keine Verleumdung dar.

David Bendels, Chefredakteur des Portals Deutschland-Kurier, sitzt im Gerichtssaal. (Foto: Daniel Vogl/dpa)
Im Berufungsverfahren zu einem Post über die frühere Bundesinnenministerin Nancy Faeser ist der Chefredakteur eines rechten Onlineportals vom Vorwurf der Verleumdung freigesprochen worden. Das Landgericht Bamberg hob eine Entscheidung des Amtsgerichts Bamberg vom vergangenen April auf.
Das Amtsgericht hatte den angeklagten David Bendels wegen Verleumdung einer Person des politischen Lebens zu einer Haftstrafe von sieben Monaten verurteilt, ausgesetzt zur Bewährung. Das Urteil des Landgerichts im Berufungsverfahren ist noch nicht rechtskräftig.
Bendels soll im Februar 2023 auf dem X-Kanal des Deutschland-Kuriers ein bearbeitetes Bild von Faeser gepostet haben. Darauf ist die SPD-Politikerin mit einem Schild in der Hand zu sehen, auf dem der Satz „Ich hasse die Meinungsfreiheit!“ steht. Diesen Satz soll Bendels auf das Foto montiert haben, dazu postete der Deutschland-Kurier den Satz „Faeser hasst Meinungsfreiheit!“. Der 40-jährige Bendels hatte den Beitrag als satirisches Meme bezeichnet – ob er ihn wirklich selbst erstellt und gepostet hat, wurde im Berufungsverfahren nicht erörtert.
Das Originalbild stammt von einem früheren X-Post des Bundesinnenministeriums. Dort war Faeser mit einem Schild aus Anlass des Tags des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus zu sehen, auf dem der Satz „We remember“ („Wir gedenken“) steht.
Für den unbefangenen Leser sei nicht zu erkennen gewesen, dass an dem Bild Veränderungen vorgenommen wurden, hatte es in der Urteilsbegründung des Amtsgerichts geheißen. Die Fotomontage sei eine bewusst unwahre und verächtlich machende Tatsachenbehauptung gewesen.
Der Vorsitzende Richter am Landgericht, Sebastian Dicker, sagte hingegen, der Post sei im Gesamtkontext gesehen durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Auch der Vertreter der Staatsanwaltschaft sah das so: Der Beitrag sei eine Meinungsäußerung, „jedenfalls keine Schmähkritik“, sagte Staatsanwalt Matthias Eichelsdörfer. Er hatte wie auch die drei Verteidiger des Angeklagten auf Freispruch und Aufhebung des Amtsgerichtsurteils plädiert.
Nach Auffassung des Landgerichts ist der Post weder verleumdend noch ehrverletzend oder beleidigend. Auch hanebüchene Äußerungen wie die, dass eine Bundesministerin die Meinungsfreiheit hasse, seien von der Meinungsfreiheit selbst gedeckt.
Machtkritik sei der Kern der Meinungsfreiheit in einem Rechtsstaat, sagte Verteidiger Peter Richter. Bendels’ weiterer Rechtsanwalt Ulrich Vosgerau ergänzte: „Es liegt hier keine Verleumdung vor.“ Der satirische Charakter der Darstellung sei auf den allerersten Blick zu erkennen gewesen. Bendels hatte den Beitrag als satirisches Meme bezeichnet, also als witzigen oder pointierten Inhalt, der sich schnell im Internet verbreitet.
Wegen des Posts im Februar 2023 hatte Bendels nach Gerichtsangaben zunächst einen Strafbefehl über 210 Tagessätze zu je 50 Euro erhalten. Da er dagegen Einspruch einlegte, gab es einen Prozess.
Interne Mails zeigen, welchen Einfluss die damalige Innenministerin auf die Veröffentlichung des Gutachtens nahm, mit dem der Verfassungsschutz die Partei als „gesichert rechtsextrem“ einordnete. Die SPD-Politikerin wollte die Sache nicht ihrem Nachfolger überlassen.
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