SZ 21.01.2026
15:11 Uhr

(+) Maskenkäufe in der Corona-Pandemie: Gericht tadelt Auskünfte der Regierung


Die Staatsregierung hätte dem SPD-Abgeordneten Florian von Brunn 2021 mehr Informationen über Kauf den von Corona-Masken geben müssen, entscheidet der Bayerische Verfassungsgerichtshof.

(+) Maskenkäufe in der Corona-Pandemie: Gericht tadelt Auskünfte der Regierung
Die Maskeneinkäufe der Staatsregierung in der Pandemie waren Thema am Bayerischen Verfassungsgerichtshof. (Symbolfoto) (Foto: Daniel Karmann/dpa)

Die Staatsregierung hat über Maskenkäufe in der Pandemie in einem Fall unzureichend Auskunft an den Landtag gegeben. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof teilte am Mittwoch seine Entscheidung in einem Verfahren mit, das der SPD-Abgeordnete Florian von Brunn angestrengt hat. Er sieht eine Verletzung seiner parlamentarischen Rechte, da ihm im März 2021 das Gesundheitsministerium auf eine Anfrage im Landtag gewisse Informationen vorenthalten habe. Der Gerichtshof gab Brunns Beschwerden nun „teilweise“ statt.

Die besagte Anfrage – ein kurzes Ersuchen um Auskunft, eine sogenannte Anfrage zum Plenum – erkundigte sich nach Details zum Ankauf von Masken bei drei Händlern zu Beginn der Pandemie. Das Beschaffungswesen in dieser turbulenten Zeit und gerade der Maskenkauf durch Vermittlung über CSU-nahe Kontakte, etwa über die Unternehmerin Andrea Tandler, hatte dann später einen Untersuchungsausschuss im Landtag beschäftigt.

Der Gerichtshof stellte nun fest: Mit Blick auf Brunns Teilfrage, welche Mitglieder der Staatsregierung außer der damaligen Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) über besagte Verhandlungen und Verträge informiert waren, genügte die „nur ansatzweise Beantwortung“ durch die Staatsregierung „nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen“. Eine weitere Teilfrage zur Prüfung bestimmter Masken auf ihre Schutzwirkung sei zudem „ohne hinreichende Begründung“ unbeantwortet geblieben. Andere Aspekte, die Brunn vorgebracht hatte, wurden dagegen abgewiesen. Die Staatsregierung hielt Brunns Antrag im Verfahren für „unbegründet“. Es habe schließlich umfangreiche Auskünfte bereits auf vorangegangene Anfragen gegeben, hieß es.

Auch abseits der Pandemie ist die Qualität von Antworten auf Abgeordnetenfragen seit Jahren ein Streitthema im Landtag. Halbherzige Auskünfte, lauten Vorwürfe in der Opposition, hätten „System“. Brunn erklärte am Mittwoch: Das Urteil stärke die Kontrollrechte des Parlaments. „Die Regierung ist dem Parlament Rechenschaft schuldig und darf nicht einfach unbequeme Auskünfte verweigern – das gilt auch in einem Krisenfall wie Corona.“

Das Gesundheitsministerium teilte am Mittwoch auf Nachfrage der SZ mit: „Wir haben im Verfahren die Auffassung vertreten, dass die Staatsregierung unter den außergewöhnlichen Bedingungen der Corona-Pandemie mit hohem Zeitdruck und großer Arbeitsbelastung dem Informationsbedürfnis des Antragstellers von Brunn in ausreichendem Umfang nachgekommen ist.“ Für zwei Teilfragen sei dies nun nicht bestätigt worden. Man werde die schriftliche Begründung der Entscheidung auswerten.

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