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15.12.2025
14:01 Uhr
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Die zuständige Strafkammer am Landgericht München I erklärt Richter Koppenleitner für befangen, da er Verständnis für Trumps Somalia-Aussagen zeigte. Das Verfahren wird ausgesetzt und muss völlig neu aufgerollt werden.

Der Prozess um einen mutmaßlichen Mord im Alten Botanischen Garten ist erst einmal geplatzt. Der Vorsitzende Richter der 19. Strafkammer am Landgericht München I, Markus Koppenleitner, ist wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt worden. Dies teilte der Leiter der Pressestelle am Oberlandesgericht (OLG) München, Laurent Lafleur, am Montag auf Anfrage der SZ mit. Den Antrag gegen den Vorsitzenden hatten die Verteidiger des wegen Mordes angeklagten Rafal P., Rechtsanwalt Adam Ahmed und sein Kollege Rechtsanwalt Ömer Sahnici, gestellt.
Grund war eine Äußerung Koppenleitners in der Verhandlung am 3. Dezember, mit der er nach Überzeugung der Anwälte „erkennbar“ an eine „klar rassistisch eingestufte Äußerung“ von US-Präsident Donald Trump angeknüpft habe. Trump hatte sich tags zuvor in Washington in äußerst herabwürdigender Weise über Menschen aus Somalia geäußert und sie mehrmals als „Müll“ bezeichnet.
Als in dem Prozess vor der 19. Strafkammer am 3. Dezember ein Zeuge aus Somalia mithilfe eines somalischen Dolmetschers vernommen wurde, soll Koppenleitner über dessen aus seiner Sicht nicht nachvollziehbare Angaben und die Schwierigkeiten bei der Übersetzung verärgert gewesen sein und nach Darstellung der Anwälte gesagt haben: „Ich kann die Aussage von Trump langsam echt nachvollziehen.“
Entscheiden über den Befangenheitsantrag musste die hierfür zuständige 7. Strafkammer am Landgericht München I. Der Leiter der Pressestelle am OLG, Laurent Lafleur, erklärt dazu: Nach Überzeugung dieser Kammer habe die Äußerung des Vorsitzenden „aus der maßgeblichen Sicht eines besonnenen Angeklagten den bösen Anschein einer herkunftsbezogenen Voreingenommenheit begründen“ können. Das Verfahren gegen den wegen Mordes angeklagten Rafal P. wird aufgrund der Entscheidung ausgesetzt. Der Prozess beginnt zu einem späteren Termin nochmals von vorn.
In einer dienstlichen Stellungnahme hatte Koppenleitner die Äußerung zwar später bestritten und zudem behauptet, er habe sich nicht auf die Tiraden Trumps bezogen. Nachdem der somalische Zeuge mehrmals eine kurze Frage nicht habe beantworten können, habe er, so Kopppenleitner, laut einem Schreiben der Pressestelle des OLG zu diesem sinngemäß gesagt: „Mein Gott, wenn ich mir das anhöre, kann ich manchmal schon Äußerungen von Herrn Trump verstehen, wenn sich dieser zu kulturellen Unterschieden und Schwierigkeiten deswegen äußert.“
In einem erweiterten Befangenheitsantrag zur Ablehnung des Vorsitzenden vom Montag vergangener Woche hatte Rechtsanwalt Ahmed Koppenleitners Version als „version light“ dessen bezeichnet, was dieser in der Verhandlung zu dem somalischen Zeugen gesagt habe. Darüber hinaus bezichtigte Ahmed Koppenleitner der Lüge. Dessen „selbst zitierte Darstellung ist falsch, mithin wahrheitswidrig, objektiv unrichtig und stellt nicht den tatsächlichen Wortlaut der Hauptverhandlung dar“, so Ahmed in seinem Antrag.
Die Verteidiger hatten in ihren Befangenheitsanträgen auch die zwei beisitzenden Richterinnen abgelehnt, da sie nach der Äußerung ihres Vorsitzenden hätten einschreiten müssen. Die Richterinnen mussten ebenfalls eine dienstliche Stellungnahme abgeben. Eine von ihnen habe, so Rechtsanwalt Ahmed, immerhin eingeräumt, ihr sei „erinnerlich“, dass Koppenleitner tatsächlich zu dem somalischen Zeugen gesagt habe: „Ich kann die Aussage von Trump langsam nachvollziehen.“ Richter Koppenleitner hatte einen Tag nach dem Vorfall am fünften Verhandlungstag in einem Schreiben der Pressestelle des OLG sein Bedauern über seine Äußerung zum Ausdruck gebracht und erklärt, dass sie ihm leidtue.
Die Kammer, die über den Befangenheitsantrag zu entscheiden hatte, habe laut Pressesprecher Lafleur nicht verkannt, dass sich Koppenleitner „zeitnah und in offener Form entschuldigt“ habe und sei der festen Überzeugung, dass bei Koppenleitner „keine tatsächliche diskriminierende Haltung vorliegt“. Da jedoch der begründete Zweifel an dessen Unvoreingenommenheit genüge, sei „das Ablehnungsgesuch für begründet zu erklären“.
Die Betrüger haben es auf Abnehmspritzen und Krebsmedikamente abgesehen, die bis zu 6000 Euro pro Packung kosten und für Patienten knapp werden. Einige Abholer sind minderjährig, das Ausmaß der Fälschungen ist gewaltig. Viele Arzneimittel landen in Russland.
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