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03.09.2026
16:23 Uhr
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Der Bundesgerichtshof prüft, wie weit der Schutz von Urheberrechten beim Anlegen in Bilddatenbanken reicht – und ob Maschinen kein Nein verstehen.

Fotograf Robert Kneschke wehrt sich dagegen, dass ein Bild von ihm über eine gemeinnützige US-Datenbank für KI-Trainingszwecke zur Verfügung gestellt wurde.
Uwe Anspach/dpa
Nun ist die künstliche Intelligenz beim Bundesgerichtshof (BGH) angekommen. Wobei das nicht so ganz korrekt ist, denn an diesem Donnerstag hat der erste Zivilsenat über eine Datenbank verhandelt, die erst einmal nur das Material zum „Training“ generativer KI liefern soll: 5,85 Milliarden Text-Bild-Paare. Aber natürlich steht das Sammeln und Aufbereiten der Daten unübersehbar im Licht jener KI-Modelle, deren Einsatz sie möglich machen sollen.
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