Kein Geringerer als Wolfgang Naucke, der im September verstorbene Doyen der bundesdeutschen Strafrechtswissenschaft, warf seiner Disziplin einst vor, eine „Schönwetter“-Dogmatik im Umgang mit staatsverstärkter Kriminalität zu betreiben. Diese interessiere sich nur für gewöhnliche Kriminelle, ignoriere dagegen die Täterrolle von Staaten und deren massive Menschenrechtsverletzungen. Seine Kritik formulierte Naucke Mitte der Neunzigerjahre, als sich Strafjustiz und Kriminologie bekanntlich schwertaten, dem DDR-Unrecht mit juristischen Mitteln beizukommen. Seither hat sich die deutsche Haltung zum humanitären Völkerrecht grundlegend verändert. Nicht mehr Verweigerung und Abwehr, sondern ein geradezu emphatisches Bekenntnis bestimmen heute die offizielle Politik. 1998 trat die Bundesrepublik als einer der ersten Staaten dem ständigen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag bei, verabschiedete kurz darauf ein eigenes Völkerstrafgesetzbuch und wirkte als Vorreiter bei der weltweiten Umsetzung des sogenannten Weltrechtsprinzips. Mit Unterstützung des Bundes und des Landes Bayern leistet sich die Stadt Nürnberg eine „Internationale Akademie Nürnberger Prinzipien“, zu deren Aufgaben es gehört, am Geburtsort des modernen Völkerstrafrechts das Erbe der Nürnberger Prozesse zu pflegen und für die Anforderungen der Gegenwart wetterfest zu machen.
