Es sind vernichtende Worte, wie sie selten zu lesen sind – erst recht, wenn es um ein bedeutendes Bauvorhaben der öffentlichen Hand geht. „Der Landesdenkmalrat sieht in der kompletten Zerstörung des Ehrensaals, der ein bedeutendes Zeugnis des Wiederaufbaus darstellte, einen unverzeihlichen Akt des Vandalismus.“ So steht es in einem Beschluss des einflussreichen Gremiums vom 28. März 2025, der bisher öffentlich nicht bekannt war. Der Landesdenkmalrat hat anders als das Landesdenkmalamt keine Entscheidungsbefugnis. Aber er berät die Staatsregierung und wird gehört.
