SZ 24.02.2026
15:08 Uhr

(+) Klassik: Platz 17C für das Cello


Musiker reisen oft mit teuren, empfindlichen Instrumenten. Dafür gab es bei den Fluglinien bislang wenig Verständnis. Zumindest bei der Lufthansa hat die Geigerin Carolin Widmann jetzt eine Regeländerung erwirkt.

(+) Klassik: Platz 17C für das Cello
Carolin Widmann (Foto: Lennard Rühle/CC BY-SA 4.0)

Ärger gibt es immer wieder beim Lufttransport von Musikinstrumenten. Sie sind oft größer, als die Regelungen für das Handgepäck es erlauben, häufig werden sie auch als gefährlicher Gegenstand eingestuft. Dann werden die Musiker genötigt, ihr wertvolles Stück in den Frachtraum zu geben. Dort aber drohen Gefahren wie extreme Temperaturen, Kondenswasserbildung oder mechanische Beschädigungen durch den üblicherweise nicht sehr zimperlichen Umgang mit Frachtgepäck.

Ein kaputter Koffer ist dabei leichter zu ersetzen als eine zerbrochene millionenteure Stradivari. Solche Instrumente sind meist Leihgaben von Banken, Privatleuten oder Stiftungen und verbunden mit einem detaillierten Vertrag, der den Transport im Frachtraum verbietet. Doch Luftfahrtgesellschaften wollten das nicht immer einsehen – und andere Passagiere auch nicht. Begleitete man etwa ein Streichquartett auf dem Flug von New York nach Washington zwei Wochen nach den Anschlägen auf das World Trade Center, konnte man erleben, wie die übrigen Fluggäste protestierten und den Flugkapitän dazu bringen wollten, den Cellisten samt Instrument wieder nach draußen zu befördern.

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Auch die Geigerin Carolin Widmann konnte ein Lied von diesem Ärger singen. Im November war sie in Helsinki vor einem Lufthansa-Flug dazu gezwungen worden, ihr Instrument ohne schützenden Kasten zu transportieren. Eine Zumutung, die sie nicht hinnehmen wollte. Sie veröffentlichte ihren Fall im Internet und warb um Unterstützung für eine Änderung der Gepäckbestimmungen bei der Lufthansa. „Ich konnte aufgrund des Medieninteresses, vor allem in Finnland und Italien, da ich eine italienische Geige habe, sowie der stürmischen Online-Reaktionen mit einer Person im Lufthansa-Management ins Gespräch kommen“, schreibt sie. Und: „Sie war zum Glück kulturaffin und wollte und konnte die Regeländerung durchsetzen.“

Von März an gilt nun für kleine Musikinstrumente wie Violinen oder Trompeten eine Summenregel: Die Abmessungen des verpackten Instruments dürfen in Summe bis zu 125 Zentimeter betragen. Das Instrument kann also länger sein als die für das Handgepäck erlaubten 55 Zentimeter. Zusätzlich darf ein Gegenstand von 40 mal 30 mal 15 Zentimetern mitgeführt werden. Ist das Instrument größer oder schwerer als acht Kilogramm, muss ein zweiter Sitzplatz gebucht werden. Dabei darf das Instrument bei einer Größe von 155 mal 42 mal 25 Zentimetern und einem Gewicht von maximal 75 Kilogramm auf dem Boden vor dem Sitzplatz stehen. Das gab es bisher in Ausnahmefällen auch, der legendäre Cellist Gregor Piatigorsky hat dabei stets ein zweites Menü für sein Cello geordert.

Die nervenaufreibenden Probleme für reisende Musiker scheinen nun weitgehend behoben zu sein, zumindest bei Lufthansa. Aber wer einmal mit einem Sinfonieorchester unterwegs war, weiß, dass auch die Einreise zur stundenlangen Zollprozedur werden kann. Da zählen dann wieder Geduld, soziale Kompetenz und Überredungskünste.

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