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23.02.2026
12:48 Uhr
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Die Nachrichtenagentur Bloomberg berichtet, die EU wolle zunächst mehr Details von den USA zu dem neuen Zollprogramm bekommen. So lange soll eine Ratifizierung des Handelsabkommens ausgesetzt werden.

Die Europäische Union wird einem Medienbericht
zufolge voraussichtlich die Ratifizierung des Handelsabkommens mit den USA aussetzen. Die EU wolle zunächst mehr Details von den
USA zu deren neuem Zollprogramm bekommen, berichtete die Nachrichtenagentur Bloomberg.
Im EU-Parlament war für diesen Montag eine Sondersitzung des Rechtsdienstes und des Verhandlungsteams, das für ein Zollabkommen zwischen den USA und der EU zuständig war, geplant.
Auch die deutsche Bundesregierung hält eine weitere Beratung über das im vergangenen Jahr ausgehandelte EU-US-Zollabkommen erst für sinnvoll, wenn klar ist, wie sich die Ankündigungen von US-Präsident Donald Trump auswirken. Die Bundesregierung dringe darauf, das US-Urteil sorgfältig zu prüfen, sagt Regierungssprecher Stefan Kornelius. Konsequenzen oder die Schlussfolgerung daraus könnten erst gezogen werden, „wenn tatsächlich das Ausmaß konkret absehbar ist“, fügt er hinzu.
In einem historischen Urteil untersagte der Supreme Court am Freitag dem US-Präsidenten, unter Berufung auf ein Notstandsgesetz aus den 1970er-Jahren Zölle gegen den Import von Waren aus vielen Ländern zu verhängen. Daraufhin hatte der US-Präsident am Freitag angekündigt, einen weltweiten Zollsatz auf Importe in die USA von 10 Prozent einführen zu wollen – und legte am Samstag mit einem neuen weltweiten Zollsatz von 15 Prozent nach. Trump beruft sich dabei auf ein Handelsgesetz aus dem Jahr 1974. Dieses erlaubt es unter bestimmten Voraussetzungen, Zölle auf Importe bis zu 150 Tage lang zu erheben.
Nach der Zoll-Schlappe ist unklar, welche Handelsabkommen bestehen bleiben und welche nicht. In welche Kategorie die Europäische Union fällt, ist noch offen. Die EU und die USA hatten sich im Sommer eigentlich auf ein Zollabkommen verständigt. Das daraufhin mit den USA ausgearbeitete rechtlich bindende Abkommen muss noch vom EU-Parlament angenommen werden. Eine Verabschiedung ist bis Herbst geplant. Am 24. Februar war eine Vorabstimmung im Handelsausschuss des Europäischen Parlaments angesetzt.
Möglicherweise ist diesem Deal nun die Grundlage entzogen.
Die EU-Kommission verlangt von den USA, eine vereinbarte Zollobergrenze von 15 Prozent in jedem Fall nicht zu überschreiten. EU-Produkte müssten von einer möglichst wettbewerbsfähigen Behandlung profitieren, teilte die Brüsseler Behörde mit. In der Mitteilung der Kommission hieß es: „Ein Deal ist ein Deal.“ Man verlange Klarheit über die nächsten Schritte der Vereinigten Staaten nach dem jüngsten Urteil des Obersten Gerichts.
Brüssel will nach dem Zollurteil eine erneute Eskalation des transatlantischen Handelsstreits verhindern – sich von Trump aber offenbar auch nichts mehr bieten lassen.
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