SZ 10.12.2025
16:19 Uhr

(+) Gesetzesänderung zum Jahreswechsel: 500 statt 1000 Euro pro Jahr: Das Landespflegegeld wird halbiert


Kurz vor Weihnachten beschließt der Landtag noch eine ganze Reihe von Gesetzen. Eines davon hat direkte Folgen für den Geldbeutel von Pflegebedürftigen.

(+) Gesetzesänderung zum Jahreswechsel: 500 statt 1000 Euro pro Jahr: Das Landespflegegeld wird halbiert

Nun ist es fix: Pflegebedürftige und deren Familien erhalten künftig nur noch halb so viel Landespflegegeld wie bisher: Die freiwillige Leistung des Freistaats wird von 1000 auf 500 Euro pro Jahr gekürzt. Der Landtag billigte nun die entsprechenden Pläne der Staatsregierung. Damit kann die Gesetzesänderung zum Jahreswechsel in Kraft treten.

Konkret heißt das: Für 2025 werden Pflegebedürftigen in Bayern ab Pflegegrad 2 noch die vollen 1000 Euro Landespflegegeld ausbezahlt. Wer die Leistung schon länger bezieht, bekommt die 1000 Euro für 2025 letztmalig Anfang 2026 ausbezahlt. Für Menschen, die ab dem 1. Januar einen Antrag stellen, erfolgt die Auszahlung in Höhe von dann nur noch 500 Euro nach Angaben eines Ministeriumssprechers zu Beginn des Folgejahres, also 2027.

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Angesichts knapper Kassen hatte die Staatsregierung die Halbierung des Landespflegegelds schon vor einem Jahr eingeleitet, ebenso wie die Abschaffung des Familiengelds. „Wir passen das Landespflegegeld an die aktuellen Herausforderungen an und stärken die pflegerischen Versorgungsstrukturen“, argumentierte Gesundheits- und Pflegeministerin Judith Gerlach (CSU).

Das Geld, das bislang direkt an die Pflegebedürftigen ausgezahlt worden sei, solle künftig für die Stärkung von Quartierkonzepten und den Ausbau alternativer Wohnformen eingesetzt werden. Das Landespflegegeld „ist und bleibt eine wichtige Leistung“, erklärte Gerlach. „Aber es ist an der Zeit, auf die veränderten Gegebenheiten zu reagieren.“

Daneben verabschiedete der Landtag eine ganze Reihe weiterer Gesetze. So können Pöbler und Störer in Gemeinderäten, Stadträten, Kreistagen und anderen kommunalen Gremien in Zukunft empfindlich zur Kasse gebeten werden. Gegen Gremienmitglieder, die eine Sitzung erheblich stören, können Kommunen nun ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 500 Euro festsetzen, im Wiederholungsfall sogar von bis zu 1000 Euro.

Zudem sollen Kommunen einfacher bestimmte Veranstaltungen in kommunalen öffentlichen Einrichtungen verhindern können: solche, „die die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigen, verherrlichen, rechtfertigen oder bei denen antisemitische Inhalte zu erwarten sind“. Bisher waren die Hürden dafür höher.

Am Dienstag hatte der Landtag bereits weitere Gesetze verabschiedet. So werden Kommunen künftig an neuen Windrädern und Solaranlagen, die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz gefördert werden, beteiligt, und zwar mit 0,2 bis 0,3 Cent pro Kilowattstunde. Ursprünglich war von der Koalition von CSU und Freien Wählern geplant gewesen, dass auch Anwohner direkt 0,1 Cent pro Kilowattstunde erhalten sollen – dies wurde aber nicht umgesetzt.

Zudem billigte der Landtag diverse Änderungen im Beamtenrecht. Unter anderem sollen Bewerber für den öffentlichen Dienst leichter als bisher auf ihre Verfassungstreue hin überprüft werden können. Zudem werden die Teilzeit-Möglichkeiten für Beamte eingeschränkt. Beispielsweise wird bei familienpolitischer Teilzeit das Kindeshöchstalter auf 14 Jahre abgesenkt.

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