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19.11.2025
15:47 Uhr
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Die Regierung verschärft den Kampf gegen hybride Attacken. Die Bundeswehr soll im Inland dabei helfen, Großevents und Infrastruktur zu schützen. Der Verteidigungsminister warnt jedoch, dass es hundertprozentigen Schutz nicht gebe.

In kritischen Situationen soll künftig die Bundeswehr zur Drohnenabwehr gerufen werden können – Vorführung bei einer Übung in Rostock. (Foto: Jens Büttner/dpa)
Nach massiven Störungen des deutschen Luftraums durch Drohnen hat die Bundesregierung Gegenmaßnahmen beschlossen. Im Kampf gegen Sabotage und Angriffe auf Großveranstaltungen soll die Bundeswehr künftig auch im Inland Drohnen abschießen dürfen. So sieht es ein Gesetzentwurf von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) vor, den die Regierung am Mittwoch verabschiedete. Allerdings sind dem Militär enge Grenzen gesetzt. Erlaubt wird ein Eingreifen nur, wenn besonders schwere Drohnenangriffe drohen, die etwa Großveranstaltungen mit vielen Menschen oder lebenswichtige Infrastruktur zum Ziel haben.
Damit reagiert die Bundesregierung auf die immer gravierenderen Verletzungen der Luftsicherheit in Europa. An den Flughäfen von München, Frankfurt, Brüssel, Oslo oder Kopenhagen behinderten Drohnen den Flugverkehr teils über Tage. Drohnenschwärme wurden über Städten in Norddeutschland, Bundeswehrstandorten oder Nato-Anlagen und einem Atomkraftwerk in Belgien gesichtet. Erst am Wochenende musste der Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden vorübergehend gesperrt werden, kurz bevor Bundeskanzler Friedrich Merz für einen Besuch beim Deutschlandtag der Jungen Union landen sollte.
Deutsche Geheimdienste vermuten Russland und seine hybride Kriegsführung hinter einer Reihe von Stör- und Spionagemanövern. Deutschland wirkte bislang dagegen weitgehend wehrlos. So legt die Reform auch die bisherigen Schwächen Deutschlands bei der Abwehr solcher Angriffe frei. In dem 20 Jahre alten Luftsicherheitsgesetz, das zuletzt 2020 geändert wurde, kamen „Drohnen“ bislang gar nicht vor. Als großes Problem gelten auch die zersplitterten Zuständigkeiten: Überfliegen Drohnen Bundeswehrstandorte, ist die Bundeswehr zuständig, über zivilen Anlagen kritischer Infrastruktur müsste die jeweilige Landespolizei eingreifen, bei Bahnanlagen wiederum die Bundespolizei.
Die Reform soll nun Entscheidungen wenigstens in besonders kritischen Lagen beschleunigen. Die Bundeswehr soll dann auf Anfrage der Landesbehörden alleine über die Abwehr von Drohnen entscheiden dürfen – ohne das sonst übliche Einvernehmen mit dem Bundesinnenministerium. Wenn ein besonders schwerer Drohnenangriff droht, sollen die Streitkräfte „auch Waffengewalt oder sonstige Wirkmittel gegen unbemannte Luftfahrzeuge einsetzen“ dürfen, heißt es in einer neuen Passage des Gesetzes weiter. Der Entwurf liegt der Süddeutschen Zeitung vor.
Die Reform zählt zu einer ganzen Reihe von Gesetzesänderungen, die den Schutz verbessern sollen. Bereits im Oktober hatte die Bundespolizei die Befugnis zum Abschuss bekommen. Sie soll zudem eine Sondereinheit zur Drohnenabwehr aufbauen, die im Zuständigkeitsbereich von Spezialkräften wie der GSG 9 angesiedelt wird. Zudem sollen Landes- und Bundespolizei sowie die Bundeswehr mit neuer Anti-Drohnen-Technik ausgerüstet werden. Die Pläne sind jedoch noch in einem frühen Stadium. So will das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) gemeinsam mit dem Münchner Drohnenentwickler Tytan ein Abwehrsystem gegen unbemannte Luftfahrzeuge auf den Weg bringen.
Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) warnte am Mittwoch allerdings vor zu großen Erwartungen durch die Gesetzesreform. „Hundertprozentigen Schutz vor Drohnen, die insbesondere im Inland gestartet werden, wird es nicht geben“, sagte er in Berlin.
Umstritten war bis zuletzt, ob die Bundeswehr beim Abschuss von Drohnen im Inland abseits der eigenen Standorte überhaupt eingreifen darf. Denn laut Grundgesetz sind für die innere Sicherheit Polizei und andere Sicherheitsbehörden zuständig. Nur ausnahmsweise darf die Bundeswehr bei Naturkatastrophen und besonders schweren Unglücksfällen zu Hilfe gerufen werden. Die Regierung beruft sich nun aber bei der Reform auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2006. Demnach können dazu auch Terroranschläge zählen. Dann dürften – wie Karlsruhe 2012 klarstellte – notfalls auch militärische Waffen eingesetzt werden. Das Grundgesetz schränke den Einsatz der Bundeswehr im Inland ein, sagte Dobrindt. Aber die Möglichkeiten, die es gebe, sollten mit der Gesetzesänderung genutzt werden.
Die Reform soll neben der Drohnenbekämpfung künftig auch die härtere Ahndung ganz anderer Störmanöver ermöglichen. Dem Papier zufolge dürfen Strafverfolger schärfer gegen Aktivisten vorgehen, die den Flugverkehr durch Aktionen auf dem Rollfeld behindern. Künftig sind demnach auch Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren und Geldstrafen möglich. Bislang wurden die Aktionen von Klimaaktivisten als Ordnungswidrigkeit behandelt – mit Bußgeldern sowie Schadensersatzforderungen. Der Bundestag muss der geplanten Reform des Luftsicherheitsgesetzes noch zustimmen.
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