SZ 27.02.2026
12:06 Uhr

(+) Freihandelsabkommen: EU-Kommission kündigt Mercosur-Anwendung an


Obwohl das Freihandelsabkommen noch vom EU-Gerichtshof überprüft werden muss, soll es bereits wirken, kündigt Kommissionschefin von der Leyen an. Das Europäische Parlament hatte die Prüfung gefordert.

(+) Freihandelsabkommen: EU-Kommission kündigt Mercosur-Anwendung an
EU-Kommisionspräsidentin Ursula von der Leyen. (Foto: SIMON WOHLFAHRT/AFP)

Das Freihandelsabkommen zwischen der EU und südamerikanischen Mercosur-Staaten wird trotz einer noch ausstehenden Überprüfung durch den Gerichtshof der Europäischen Union in Kürze angewendet. Das kündigte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen in Brüssel an. Zuvor hatten am Donnerstag die beiden Mercosur-Staaten Uruguay und Argentinien das Abkommen ratifiziert und damit den Weg für diesen Schritt geebnet.

Die vorläufige Anwendung wird es Unternehmen in der EU und aus Uruguay und Argentinien schon vor dem formellen Inkrafttreten des Abkommens ermöglichen, von attraktiven neuen Zollregeln und anderen Vorteilen zu profitieren. Dies ist vor allem deswegen relevant, weil das formelle Inkrafttreten wegen des Europäischen Parlaments noch Monate oder länger auf sich warten lassen könnte. Dieses hatte im Januar mit knapper Mehrheit beschlossen, das Abkommen vor einer endgültigen Abstimmung vom Europäischen Gerichtshof überprüfen zu lassen.

Wie lange es dauert, bis die Luxemburger Richterinnen und Richter ihre Einschätzung vorlegen, ist unklar. Es gibt keine Höchstfristen. Aus Luxemburg hieß es, dass die letzten Gutachtenverfahren zwischen 16 und 26 Monaten gedauert hätten. Gegner des Abkommens kritisieren, es sei so angelegt, dass die Freihandelsabsprachen von Mitgliedstaaten nicht mit Einstimmigkeitsprinzip angenommen werden mussten. Zudem wird befürchtet, dass EU-Standards bei Verbraucherschutz, Umwelt und Tierwohl beeinträchtigt werden könnten - was die EU-Kommission allerdings kategorisch zurückweist.

Europas Freihandelskritiker setzen sich durch, das Mercosur-Abkommen soll vom EuGH überprüft werden. Damit ist die EU als politischer Partner diskreditiert – und die Kommissionspräsidentin muss eine schwierige Entscheidung treffen.

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