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19.11.2025
09:26 Uhr
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Experten hatten das in einer Petition im Landtag gefordert, ihr wurde ohne Gegenstimme zugestimmt. Die Euphorie war groß, doch nun hat sich die Hoffnung zerschlagen.

Das von der CSU-Politikerin Ulrike Scharf geführte Sozialministerium lehnt ein unabhängiges Modell zur Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch für Bayern ab. (Foto: Claus Schunk)
Groß war die Euphorie im Juli dieses Jahres, von einem „starken Signal“ und einem „einmaligen Vorgang“ sprach die Unabhängige Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Kerstin Claus: Gerade hatte der Sozialausschuss des bayerischen Landtags einer Petition von Missbrauchsbetroffenen, Wissenschaftlern und Juristen fraktionsübergreifend zugestimmt – ohne Gegenstimme. Auch die Abgeordneten von CSU und Freien Wählern waren dafür. Die Experten hatten in ihrer Petition eine aktivere Rolle des Freistaats bei der Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt und eine von Institutionen und Politik unabhängige Aufarbeitung gefordert. Der Sozialausschuss verwies die Petition mit ausdrücklicher Würdigung ans zuständige Sozialministerium zurück, verbunden mit dem Auftrag, sich noch einmal damit zu beschäftigen.
Doch die Hoffnung der Initiatoren hat sich zerschlagen: Das von der CSU-Politikerin Ulrike Scharf geführte Sozialministerium lehnt ein unabhängiges Aufarbeitungsmodell für Bayern ab. Die Forderungen seien nicht zielführend, „insbesondere weil hiermit bereits bestehende Strukturen lediglich ersetzt oder aufwendige Doppelstrukturen geschaffen würden“, heißt es in dem ablehnenden Schreiben, das der SZ vorliegt.
Vielmehr gelte es, bereits bestehende wirksame Aufarbeitungs-, Hilfe- und Präventionssysteme zu stärken und wo nötig weiterzuentwickeln. Aufarbeitung des innerhalb von Institutionen geschehenen Unrechts bleibe zudem auch Aufgabe der jeweiligen Institutionen, Träger, Kirchen und Kommunen, in denen das Unrecht stattgefunden habe. Auf eine Anfrage der SZ antwortete das Sozialministerium zunächst nicht.
Richard Kick, Sprecher des Betroffenenbeirats der Erzdiözese München und Freising und einer der Autoren der Petition, zeigt sich von der Stellungnahme entsetzt. „Das ist eine menschenverachtende Entscheidung“, sagt Kick. Um Doppelstrukturen sei es nie gegangen, sondern um eine wirklich unabhängige Untersuchung kirchlicher, sportlicher, schulischer und familiärer Gewalt. Um eine Hilfe- und Aufarbeitungsstruktur, die losgelöst ist von den jeweiligen Institutionen, die ja zugleich auch Tatorte waren und Täter beschäftigt haben.
Während die katholische Kirche bereits sehr weit ist in der Aufarbeitung von Missbrauch, hinken die evangelische Kirche, Kommunen oder der Sport noch hinterher. Die Stadt München hat ein großes Aufarbeitungsprojekt gestartet, um das Unrecht in städtischen Heimen und Einrichtungen aufarbeiten zu lassen. Rund 40 Millionen Euro will die Stadt an Betroffene auszahlen. In vielen anderen Kommunen ist aber noch gar nichts passiert.
Handlungsdruck auf Landesebene sieht das Sozialministerium dennoch nicht. Seit vielen Jahren, so schreibt es in seiner Antwort, setze sich Bayern „mit großem finanziellen wie fachlichen Engagement“ für Aufarbeitung und Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Unrecht ein. Und dann erteilt das Ministerium ein bisschen Geschichtsunterricht, in dem es auf historisch längst Vergangenes verweist, zum Beispiel auf den runden Tisch Heimerziehung auf Bundesebene, den Fonds „Heimerziehung“ und die „Stiftung Anerkennung und Hilfe“. Diese Maßnahmen sind längst ausgelaufen. Immerhin 2023 hatte der Freistaat im Ministerium eine „Lotsenstelle“ für Opfer von Missbrauch eingerichtet, die passende Hilfen vermitteln soll.
Zudem, so schreibt es das Ministerium, wolle man eine landesweite Ombudsstelle beim „Zentrum Bayern Familie und Soziales, Bayerisches Landesjugendamt“ als „Fach und Servicestelle für junge Menschen“ einrichten, die von den jeweiligen Trägern der Jugendhilfe unabhängig sein soll. Die Stelle sei derzeit noch im Gesetzgebungsverfahren. Eine unabhängige Aufarbeitungsstruktur ist das aber auch noch nicht.
„Bayern ist stark in Projekten, aber schwach in Strukturen“, sagt die Unabhängige Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Kerstin Claus. Tatsächlich gibt es in Bayern zum Beispiel keinen unabhängigen Missbrauchsbeauftragten, keine landesweite unabhängige Aufarbeitungskommission und auch keinen landesweiten Betroffenenrat. „Die Betroffenenperspektive fehlt komplett“, sagt Claus dazu. „Dabei ist sie unerlässlich, da durch sie auch Täterstrategien sichtbar werden.“
Bayern hat auch kein eigenes Kinderschutzgesetz wie zum Beispiel Nordrhein-Westfalen, das Saarland oder Schleswig-Holstein. Das Bayerische Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz, das BayKiBiG, ist aus Sicht von Kinderschutz-Experten nicht ausreichend auf den Kinderschutz ausgerichtet. Und Bayern ist eines von nur fünf Bundesländern ohne gesetzlich verpflichtende Schutzkonzepte an Schulen.
„Bayern bleibt somit Schlusslicht in der Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in Deutschland“, sagt Kick. Während Länder wie Berlin, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Hessen längst unabhängige Aufarbeitungsstrukturen etabliert hätten, verfüge Bayern bis heute über keine gesetzlich verankerte Aufarbeitung. Die Folge, so Kick, seien strukturelle Defizite: „Zum Beispiel auch keine systematische Analyse staatlichen Fehlverhaltens zum Beispiel von Jugendämtern, von der Heimaufsicht oder der Schulaufsicht seit 1945.“
Kerstin Claus sagt: „Man kann als Freistaat Bayern nicht einerseits sagen, die Kirchen müssen aufarbeiten und sich andererseits an Aufarbeitung selbst nicht beteiligen.“
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