SZ 13.02.2026
12:38 Uhr

(+) Entscheidung des Verwaltungsgerichts Augsburg: AfD-Politiker Höcke darf in Lindenberg reden


Der AfD-Kreisverband hatte sich in einem Eilantrag gegen den Beschluss der Stadt gewehrt, Höcke ein Redeverbot zu erteilen. Lindenberg kann gegen diese Eilentscheidung Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einlegen.

(+) Entscheidung des Verwaltungsgerichts Augsburg: AfD-Politiker Höcke darf in Lindenberg reden

Der thüringische AfD-Vorsitzende Björn Höcke darf in Lindenberg im Allgäu auftreten. Das hat das Verwaltungsgericht Augsburg am Freitag entschieden. Der AfD-Kreisverband hatte sich in einem Eilantrag gegen den Beschluss der Stadt gewehrt, Höcke ein Redeverbot zu erteilen. Zuvor hatte es das Gericht bereits für unzulässig erklärt, dass Lindenberg der AfD wegen Höcke die Nutzung der Halle untersagt.

Über anvisierte Auftritte des als rechtsextrem eingestuften AfD-Politikers Höcke auf seiner geplanten Bayernreise gibt es seit Tagen Streit. Im fränkischen Seybothenreuth hatte die Gemeinde ebenfalls versucht, der AfD wegen Höcke die Nutzung einer Mehrzweckhalle zu untersagen, was das Verwaltungsgericht Bayreuth ablehnte. Im Gegensatz zum Verwaltungsgericht Augsburg entschieden die Richter in Bayreuth jedoch, dass ein Redeverbot rechtmäßig sei. Die AfD muss ihre Veranstaltung dort also ohne den geplanten Gastredner abhalten.

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In Lindenberg im Allgäu darf Höcke dagegen auftreten. Als die Augsburger Richter dem Eilantrag der dortigen AfD stattgaben, wonach Lindenberg der Partei die Stadthalle überlassen muss, wiesen die Richter darauf hin, dass „als milderes vorrangiges Mittel ein Redeverbot“ für Björn Höcke zur Verfügung gestanden hätte. Die Stadt nahm sich den Hinweis zu Herzen und erteilte ein solches Redeverbot.

Das Verwaltungsgericht Augsburg betont nun jedoch im neuen Urteil, dass der Hinweis auf das mildere Mittel eines Redeverbots lediglich ein ergänzender Hinweis gewesen wäre, warum Lindenberg der AfD die Nutzung der Halle nicht verweigern könne. Die 7. Kammer des Gerichts verweist darauf, dass strenge Anforderungen an den Erlass eines Redeverbots im Zuge von Veranstaltungen nicht verbotener Parteien gelten. Die Stadt Lindenberg hätte zum Beispiel aufzeigen müssen, welche rechtswidrigen Äußerungen auf der Veranstaltung mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten seien.

Die zweifache strafrechtliche Verurteilung Höckes wegen der Verwendung der SA-Parole „Alles für Deutschland“ gebe zwar Anlass zur Besorgnis, auch weitere Äußerungen Höckes bewertet das Gericht als „nicht unproblematisch“. „Dass jedoch eine hohe Wahrscheinlichkeit für strafrechtlich relevante Äußerungen, antisemitische Äußerungen oder die NS-Gewaltherrschaft billigende, verherrlichende oder rechtfertigende Äußerungen von Herrn Höcke gerade auf der am 15. Februar 2026 in Lindenberg anstehenden Veranstaltung besteht, hat die Stadt nicht darlegen können.“

Lindenberg kann gegen diese Eilentscheidung Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einlegen.

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