Noch ist nichts offiziell entschieden, und doch scheint die Sache klar zu sein: Die Bundestagswahl vom 23. Februar wird vorerst wohl nicht neu ausgezählt. Das geht aus einer 46-seitigen Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses hervor. Demnach dürfte der Ausschuss in seiner Sitzung am kommenden Donnerstag die Vorentscheidung treffen, die Einsprüche des BSW gegen die Wahl zurückzuweisen. Diese seien „unbegründet“, heißt es in dem Dokument. Es könne „kein mandatsrelevanter Verstoß gegen Wahlrechtsvorschriften und damit kein Wahlfehler festgestellt werden“. Am Ende müssen noch die Mitglieder des Bundestages darüber abstimmen; es gilt jedoch als sicher, dass sie der Empfehlung des Ausschusses folgen werden.
