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18.02.2026
17:39 Uhr
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Der Sportgerichtshof Cas veröffentlicht die Begründung, mit der er die Disqualifikation des ukrainischen Skeletonfahrers Wladyslaw Heraskewytsch aufrechterhielt. Das Echo von Athlet und Experten ist eindeutig.

Wladyslaw Heraskewytsch hat sich in den vergangenen Jahren nicht nur einen Namen als Skeletoni und Athletensprecher gemacht, er hat auch ein Master-Studium in Physik abgeschlossen. Das Thema seiner Abschlussarbeit lautete „Niedrigtemperatur-Magnetoresistivität von funktionalisierten mehrwandigen Kohlenstoffnanoröhrchen“; Heraskewytsch kennt sich aber auch aus mit der „Leitfähigkeit von Polymergemischen mit Nanokarbon-Füllstoffen“, so der Titel einer weiteren Publikation. Und auch wenn der 27-Jährige kein studierter Jurist ist, so hatte sich während der vergangenen aufwühlenden Tage bei den Winterspielen von Mailand und Cortina d’Ampezzo schon gezeigt, dass Heraskewytsch auch den Füllstoff von sportjuristischen Paragrafen und Urteilen enorm schnell analysieren kann.
Als eine Ad-hoc-Kammer des Internationalen Sportgerichtshofs (Cas) am vergangenen Freitag seinen Einspruch abgelehnt hatte, wusste Heraskewytsch noch nicht genau, wie das Gericht das begründete: dass der Ukrainer vor dem olympischen Skeletonrennen disqualifiziert worden war, weil er einen Helm tragen wollte, auf dem von Russland getötete Athleten zu sehen sind. Diese Begründung reichte die beim Cas zuständige Richterin Annett Rombach aus Frankfurt am Dienstagabend nach. Und das erste Echo des Athleten sowie einiger Experten war recht einhellig: Das Urteil lese sich wie eine Aufforderung, den Fall vor staatliche Gerichte zu tragen.
Zunächst einmal geht aus dem Spruch hervor, wie außergewöhnlich die Sanktion ist, die Heraskewytsch aufgedrückt wurde. Denn das Internationale Olympische Komitee (IOC) hatte den 27-Jährigen im Prinzip schon am Mittwoch aus dem Rennen genommen, also einen Tag vor dem ersten Lauf und vor dem tränenreichen Auftritt von IOC-Präsidentin Kirsty Coventry, die Heraskewytsch nach eigener Aussage zur Teilnahme hatte bewegen wollen. An diesem Tag, dem 11. Februar, schrieb die IOC-Disziplinarkommission also an den Athleten: „Im Lichte eines solch beispiellosen Verhaltens kann das IOC keinen Bruch seiner Regeln erlauben. Deshalb hat das IOC entschieden, dass Ihnen nicht gestattet wird, das Skeletonrennen der Männer am 12. Februar zu starten mit diesem Helm.“ Diesen Spruch hatte der Cas in seiner Pressemitteilung am vergangenen Freitag noch verschwiegen.
Wladyslaw Heraskewytsch hatte da schon bezweifelt, dass seine, nun ja, sportpolitische Schutzhaft verhältnismäßig sei. Immerhin hätte er am Tag des Rennens seine Meinung ändern, mit regelkonformer Ausrüstung starten können. Sprich: mit einem Helm, der keine Botschaft beinhaltet, die das IOC als „Ausdruck“ interpretiert, der auf dem Spielfeld unterbleiben soll. Annett Rombach, die Cas-Schiedsrichterin, kontert das in ihrem Urteil jedoch auf interessante Art.
Sie verweist an dieser Stelle nicht darauf, dass die Disqualifikation formal erst am Donnerstag vollzogen wurde, durch den Bob- und Schlitten-Weltverband IBSF. Vielmehr stellt sie fest, dass eine Entscheidung bereits „in Kraft“ war – eben durch die IOC-Disziplinarkommission am Tag vor dem Rennen. Und gegen diese hätte Heraskewytsch bereits rechtliche Schritte einleiten können oder sogar müssen, wenn er sich dadurch unfair behandelt gefühlt hätte. In jedem Fall habe das IOC das Recht gehabt, einen mehrmals angekündigten Regelbruch zu verhindern, auch präventiv.
Andererseits wies der Sportrechtler Mark James in einem Beitrag in den sozialen Medien darauf hin, dass es die Athletenrichtlinien explizit ermöglichen, einen „Ausdruck“ bis kurz vor dem Start eines Rennens vorzubringen. Heraskewytsch hätte also streng genommen den Helm bis kurz vor dem Start präsentieren können, um dann im Rennen einen anderen zu tragen. Ob die „Entscheidung“ über eine Disqualifikation am Tag vor einem Rennen also wirklich vereinbar ist mit dem Anspruch, Athleten ein faires und transparentes Verfahren zu ermöglichen?
Ein solches hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EuGH) für Athleten zumindest im vergangenen Jahr eingefordert, als er den Fall der einstigen Leichtathletin Caster Semenya verhandelte. Wer Athletenrechte besonders einschränkt – damals durch ein Startverbot des Leichtathletik-Weltverbandes für die Südafrikanerin –, müsse den Sachverhalt auch „rigoros untersuchen“ und begründen.
Dass dies im Fall von Heraskewytsch zumindest zweifelhaft ist, wird noch an einer anderen Stelle im Cas-Urteil sichtbar. Als in der Schweiz ansässiges Unternehmen ist das IOC zumindest indirekt an die europäische Menschenrechtskonvention gebunden. Zugleich, das lässt auch die Cas-Schiedsrichterin Rombach in ihrem Urteil anklingen, übt das IOC eine marktbeherrschende Stellung aus, indem Athleten nicht einfach zu einem anderen Veranstalter weiterziehen können, wenn ihnen etwa die Athletenrichtlinien des IOC nicht passen. Und diese verbieten ja, zumindest auf dem Spielfeld, jegliche „Ausdrücke“, sprich: das fundamentale Recht der Meinungsfreiheit, festgehalten in Artikel 10 der europäischen Menschenrechtskonvention.
Dieser Artikel gestattet zwar auch, dass die Meinungsfreiheit in Ausnahmefällen beschnitten werden darf. Das müsse dann aber im Interesse einer „demokratischen Gesellschaft, der nationalen Sicherheit, territorialen Integrität oder öffentlichen Sicherheit sein, oder zur Verhinderung von Unordnung und Chaos, zum Schutz von Sicherheit, Sitten oder der Reputation und Rechte anderer“. Dass die Richtlinien des IOC im Einklang damit seien, stellt die Cas-Richterin Rombach im Kern in einem Absatz fest: Olympische Spiele würden nur alle paar Jahre stattfinden, Athleten hätten also das Recht, „dass der Kernmoment ihrer Teilnahme in diesem speziellen Event frei bleibt von jeglichen Dingen, die nichts mit der sportlichen Leistung“ zu tun haben.
Der Sportrechtler Mark James hält weder die Substanz dieses Arguments für ausreichend, noch scheine die Cas-Kammer Heraskewytschs Fall „besonders rigoros“ geprüft zu haben, so wie es der EuGH fordert. Der Sport- und Kartellrechtsexperte Mark E. Orth hatte die Richtlinien, auf denen der Cas nun die Disqualifikation von Heraskewytsch stützt, zuvor bereits in der FAZ zerpflückt: Diese seien „an Unbestimmtheit nicht zu übertreffen“. Auch berufe man sich auf unklare Begrifflichkeiten wie „legitime Interessen und Werte des Olympismus“, um die Meinungsfreiheit zu beschneiden. In anderen Worten: Das IOC missbrauche sein Monopol, um einen Athleten auszuschließen, und verstoße so gegen das europäische Kartellrecht.
Dass Wladyslaw Heraskewytsch dies vor staatlichen Gerichten reklamieren wird, deutete er am Donnerstag erneut an: „Diese Geschichte ist gewiss noch nicht zu Ende.“ Das dafür nötige Kleingeld stellte fast gleichzeitig der ukrainische Multimilliardär Rinat Achmetow in Aussicht. Er versprach Heraskewytsch „mehr als 200 000 Dollar“, den Gegenwert jener Summe also, die ukrainische Athleten im Falle eines Olympiasieges erhalten.
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