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15.12.2025
16:16 Uhr
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Der Bundesgerichtshof verhandelt erstmals über eine Schadensersatzklage gegen einen Impfstoffhersteller. Betroffene können auf einen Teilerfolg hoffen.

Das Argument von AstraZeneca vor Gericht: 2,3 MIlliarden Dosen Vaxzevria seien verimpft worden, mit weniger als 2000 Verdachtsfällen von Gehörverlust. (Foto: Foto: LUIS ACOSTA)
Fast ein Jahr lang hatte die Pandemie die Bevölkerung in einen Ausnahmezustand versetzt, als um die Jahreswende 2020/21 endlich die Impfkampagne begann. Sie versprach eine Rückkehr in ein halbwegs normales Leben. Darauf wird auch jene Zahnärztin gehofft haben, die einen frühen Impftermin am 5. März 2021 im Impfzentrum Mainz ergattert hatte – als jemand, für die Distanz zu ihren Patienten unmöglich war. Doch nach der Impfung mit dem Impfstoff Vaxzevria des Herstellers AstraZeneca spürte die damals 40-jährige Frau ein Kribbeln in den Fingerspitzen; drei Tage später erlitt sie einen Hörsturz. Das rechte Ohr blieb dauerhaft geschädigt.
Das Gegenteil scheint richtig zu sein: Menschen, die sich gegen Sars-CoV-2 haben impfen lassen, leben sogar länger. Woran das liegt.
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