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23.06.2026
10:57 Uhr
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Der Caritasverband macht der Bundesregierung schwere Vorwürfe: Ihre Härtefallregelung beim Familiennachzug für Geflüchtete sei unbrauchbar. Sie löse bei den Betroffenen nichts als Verzweiflung aus.

Viele Flüchtlingsfamilien, die nicht gemeinsam in Deutschland ankamen, haben derzeit schlechte Aussichten auf ein Visum: Erstaufnahmeeinrichtung in Eisenhüttenstadt 2024. Patrick Pleul/dpa
In Douglas Adams’ scharfsinnigem Roman „Per Anhalter durch die Galaxis“ hat die Hauptfigur zu spät mitbekommen, dass ihr Haus abgerissen werden soll, weil dort eine Umgehungsstraße gebaut wird. Selbst schuld, schließlich hatten die Unterlagen monatelang in der Gemeindeverwaltung ausgehangen. Um sie zu sehen, musste man nur über eine kaputte Treppe in den Keller gehen, wo das Licht nicht funktionierte, und die Tür mit der Aufschrift „Vorsicht! Bissiger Leopard!“ öffnen.
Ähnlich unzugänglich hat die Bundesregierung aus Sicht von Betroffenen das Härtefallverfahren zum Familiennachzug für Geflüchtete gestaltet. Der Caritasverband wirft der Bundesregierung indirekt vor, sich im Umgang mit Flüchtlingen nicht an Zusagen und die Europäische Menschenrechtskonvention zu halten. „Die Bundesregierung muss dafür sorgen, dass es ein Härtefallverfahren gibt, das diesen Namen auch verdient“, sagt Oliver Müller, Vorstand für Internationales beim deutschen Caritasverband.
Es geht um Menschen, die vor Krieg oder Menschenrechtsverletzungen in ihrem Heimatland geflohen sind und die deshalb in Deutschland einen „subsidiären Schutzstatus“ erhalten haben. Diesen bekommen Asylbewerber, denen im Herkunftsland zwar „ernster Schaden“ durch Menschenrechtsverletzungen droht, die aber keine individuelle Verfolgung nachweisen können. Union und SPD haben im Juli 2025 für diese Gruppe von Geflüchteten für mindestens zwei Jahre die Möglichkeit gestoppt, Kinder oder Ehepartner nach Deutschland zu holen. Anders als 2016, als der Familiennachzug schon einmal ausgesetzt wurde, gab es diesmal keine Stichtagsregelung. Auch wer schon seit Jahren hier lebt, ist betroffen.
Bei der Verabschiedung des entsprechenden Gesetzes betonte die Bundesregierung, dass Familienzusammenführungen in Härtefällen möglich sein würden. Abgeordnete von Union und SPD forderten ausdrücklich ein transparentes Verfahren. Doch Betroffene erleben seither, dass sie mit ihren Anliegen entweder gar nicht durchdringen oder lange warten müssen, um dann zu scheitern. In den ersten zehn Monaten nach der Aussetzung des Familiennachzugs wurden laut Caritasverband lediglich sieben Visa für Angehörige von subsidiär Schutzberechtigten ausgestellt – und fünf davon waren das Ergebnis eines gerichtlichen Vergleichs.
Seit 2018 war der Familiennachzug für diese Gruppe auf 12 000 pro Jahr beschränkt. Laut Deutschem Roten Kreuz war man davon ausgegangen, dass etwa ein Prozent als Härtefall gelten könnte. Nun aber hat nur ein Bruchteil davon Erfolg.
Das könnte nicht zuletzt daran liegen, dass offenbar kaum jemandem klar ist, wie man in der Praxis in den Genuss der Härtefallregel kommt. Betroffene müssen an einem mehrstufigen Verfahren teilnehmen, das als extrem undurchsichtig wahrgenommen wird und bei dem nicht sichergestellt zu sein scheint, dass dringliche Fälle mit besonderer Priorität bearbeitet werden. Das zeigt eine aktuelle Auswertung des Caritasverbands, der knapp 300 Migrationsberaterinnen und -berater von mehreren Wohlfahrtsverbänden zu ihren Erfahrungen befragt hat. Sie berichten von Ohnmacht und Verzweiflung bei Betroffenen.
Der Caritasverband fordert Nachbesserungen. „Die Bundesregierung hat sich zu einem Verfahren für Härtefälle verpflichtet“, sagt Caritas-Vorstand Oliver Müller, „doch dieses Verfahren scheint darauf ausgelegt, dass es sehr lange dauert und wenig transparent ist. Das ist inakzeptabel.“
Etwa 80 Prozent der Visa für Familienzusammenführungen von Geflüchteten mit subsidiärem Schutz waren in den vergangenen Jahren für Angehörige von Syrerinnen und Syrern ausgestellt worden. Dass Bundeskanzler Friedrich Merz sich eine Rückkehr vieler Syrerinnen und Syrer wünscht, spielt für die Kritik am Härtefallverfahren aus Oliver Müllers Sicht keine Rolle. „Es geht um die Frage, ob die Bundesregierung Bestimmungen einhält, die sie sich selbst auferlegt hat und die menschenrechtskonform sind.“
Tatsächlich sei aber auch die Vorstellung unrealistisch, dass Geflüchtete aus Syrien bald in hoher Zahl ausreisen würden, sagt Müller, der für den Caritasverband auch internationale Hilfsprojekte verantwortet. Dazu sei die Lage dort viel zu prekär. „Die humanitären Verhältnisse sind nach wie vor extrem schwierig. Für die große Menge der geflohenen Menschen ist eine Rückkehr momentan schlicht nicht möglich.“
Etwa 900 000 Syrerinnen und Syrer leben in der Bundesrepublik. Welchen Aufenthaltsstatus sie haben und warum gar nicht so wenige von ihnen gute Aussichten haben, bleiben zu können.
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