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05.12.2025
11:25 Uhr
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Von Anfang 2026 an bekommen junge Männer und Frauen Post von der Bundeswehr. Wie läuft die Musterung ab? Was verdienen Wehrdienstleistende? Und was passiert, wenn es zu wenig Freiwillige gibt? Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Soldaten in der Basisausbildung auf dem Truppenübungsplatz der Panzerdivision in Munster in der Lüneburger Heide. (Foto: Detlef Heese/epd/IMAGO)
Nach wochenlanger Diskussion hat der Bundestag neue Regeln für eine bundesweite Musterung beschlossen. Der neue Wehrdienst soll zunächst freiwillig sein, trotzdem kommen auf alle 18-jährigen Männer auch einige Pflichten zu. Antworten auf die wichtigsten Fragen:
Das neue Wehrdienstgesetz soll am 1. Januar 2026 in Kraft treten. Ab dann sollen alle jungen Männer und Frauen, die 18 Jahre alt werden, Post von der Bundeswehr bekommen. Das betrifft die Jahrgänge 2008 und jünger. Im Anschreiben sollen sie dazu aufgefordert werden, einen Fragebogen auszufüllen – für Frauen ist das freiwillig, für Männer verpflichtend. Darin wird zum Beispiel gefragt, ob man grundsätzlich Interesse am Wehrdienst hat, wie groß man ist, wie viel man wiegt, ob Erkrankungen vorliegen oder welchen Bildungsabschluss man hat.
Wird der Fragebogen nicht, zu spät oder wissentlich falsch ausgefüllt, droht eine Geldstrafe. Wie hoch sie ausfällt, kann das Verteidigungsministerium derzeit nicht sagen. Diejenigen, die im Fragebogen Interesse an einem freiwilligen Wehrdienst äußern, werden von der Bundeswehr eingeladen, um die geistige, körperliche und charakterliche Eignung feststellen zu können. Von Juli 2027 an sollen dann alle Männer, unabhängig von ihrem geäußerten Interesse, verpflichtend gemustert werden.
Durch die neuen Regelungen soll erst einmal geprüft werden, wer in Deutschland überhaupt geeignet und motiviert ist, bei der Bundeswehr zu dienen. Die Bundeswehr hofft, dass sich möglichst viele der kontaktierten jungen Männer und Frauen freiwillig melden und anschließend auch verpflichten. Das neue Modell sieht aber auch vor, dass eine allgemeine Wehrpflicht für alle Männer wiederkommen kann. Und zwar dann, wenn der Bedarf an Soldatinnen und Soldaten wegen der Sicherheitslage steigt, aber nicht durch Freiwillige gedeckt werden kann.
Die allgemeine Wehrpflicht wurde 2011 ausgesetzt, ist aber weiterhin im Grundgesetz verankert. Wehrpflichtig sind demnach Männer zwischen 18 und 45 Jahren. Im Verteidigungs- oder Spannungsfall können sie bis im Alter von 60 Jahren angewiesen werden, Militärdienst zu leisten. Die Wiedereinsetzung der Wehrpflicht könnte die Bundesregierung allerdings nur mit Zustimmung des Bundestages beschließen.
Seit dem Angriff von Wladimir Putin auf die Ukraine hat sich die Sicherheitslage verschlechtert. Viele Politiker und Angehörige der Bundeswehr finden deshalb: Die Bundeswehr muss stärker werden, damit Deutschland sich besser verteidigen kann. Die Regierung plant, die Zahl der Berufs- und Zeitsoldaten bis 2035 von jetzt etwa 180 000 auf 260 000 zu erhöhen. Außerdem soll die Reserve auf 200 000 Menschen wachsen. Am Anfang soll das alles freiwillig sein – auch, weil es im Moment zu wenig Kasernen und Ausbilder gibt. Deshalb will die Regierung, dass der Dienst bei der Bundeswehr für junge Frauen und Männer attraktiver wird.
Die Musterung soll bereits von 2026 an schrittweise beginnen. Eine vollumfängliche Musterung der etwa 300 000 Männer eines Jahrgangs ist bisher aufgrund fehlender Kapazitäten nicht möglich, sie ist erst für Mitte 2027 vorgesehen. Bisher fehlen der Bundeswehr schlicht Ausbildungspersonal und Kasernen, in denen die Soldatinnen und Soldaten untergebracht werden. Außerdem wurden mit der Aussetzung der Wehrpflicht die rund 50 Kreiswehrersatzämter abgeschafft, in denen die Musterungen – also der gesundheitliche Eignungstest – vorgenommen wurden. Die Musterung im Rahmen des neuen Wehrdienstes soll voraussichtlich überwiegend in Innenstädten stattfinden – die Bundeswehr plant, dafür mehr als 20 Musterungszentren anzumieten.
Über diesen Punkt wurde lange diskutiert – und eine richtig klare Antwort gibt es noch immer nicht. Wenn sich nicht genügend Freiwillige finden, heißt es, dann soll der Bundestag über eine sogenannte Bedarfswehrpflicht entscheiden, bei der auch ein „Zufallsverfahren“ zur Auswahl genutzt werden kann. Das tritt dann in Kraft, wenn sich die verteidigungspolitische Lage verschärft oder sich nicht genug Freiwillige melden. Die Union wollte zunächst ein Losverfahren für die Musterung und war damit Mitte Oktober am Widerstand der SPD gescheitert. Verteidigungsminister Boris Pistorius zeigte sich am Donnerstag jedoch zuversichtlich, dass genug Freiwillige gefunden werden.
Wenn auch Frauen verpflichtet werden sollten, müsste die Verfassung geändert werden. Denn die Wehrpflicht gilt laut dem Grundgesetz nur für Männer. Frauen können im Verteidigungsfall nur zur Mitarbeit in zivilen Sanitäts- und Heileinrichtungen verpflichtet werden, aber auf keinen Fall zum Dienst an der Waffe. Um das zu ändern, wäre eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat notwendig – und die Bundesregierung auf Stimmen der Linkspartei oder der AfD angewiesen. Deshalb setzt sie bei den Frauen auf Freiwilligkeit.
Auch Transpersonen, die das männliche Geschlecht angenommen haben, sollen verpflichtet werden, einen Fragebogen auszufüllen und ab 2027 zur Musterung zu erscheinen. Personen anderen Geschlechts können den Fragebogen freiwillig ausfüllen.
Wer betrunken oder unter Drogeneinfluss zur Musterung kommt, muss damit rechnen, dass er erneut geladen wird. Anders, als vielfach im Netz diskutiert, hilft Kiffen also nicht automatisch gegen den Wehrdienst.
„Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden“, so steht es im Artikel 4 des Grundgesetzes. Sollte die Wehrpflicht aber wiedereingeführt werden, müssten Verweigerer wie früher einen Ersatzdienst, etwa Zivildienst, leisten. Um den Kriegsdienst zu verweigern, muss ein Antrag beim Karrierecenter der Bundeswehr eingereicht werden. Die Verweigerung kann auch widerrufen werden. Außerdem können Männer mit Einschränkungen wie schweren körperlichen oder psychischen Erkrankungen ausgemustert werden.
Der Grundwehrdienst dauert mindestens sechs Monate. Ansonsten kann jede Person individuell entscheiden, wie lange sie Wehrdienst leisten möchte. Eine monatsweise Verlängerung bis zu 23 Monate ist möglich, bei entsprechender Eignung sogar längere Verpflichtungszeiten von bis zu 25 Jahren.
Das ist möglich. Die Bundeswehr versucht zwar Standortwünsche zu berücksichtigen, der Einsatzort hängt aber auch davon ab, welche Aufgaben Interessierte bei der Bundeswehr erfüllen möchten. Wer sich zum Beispiel für den Dienst bei Marine interessiert, muss davon ausgehen, in der Küstenregion eingesetzt zu werden. Wer letztlich wo eingesetzt wird, hängt aber auch von der Eignung des Wehrpflichtigen und dem Bedarf der Bundeswehr ab.
Das Einstiegsgehalt der neuen Wehrdienstleistenden soll bei 2600 Euro brutto liegen. Bisher verdienen Soldaten im freiwilligen Wehrdienst zwischen 1800 und 2200 Euro im Monat. Außerdem soll der Führerschein mit bis zu 3500 Euro bezuschusst werden. Und für die Zeit, in der jemand Wehrdienst leistet, werden Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt.
Für Geburtsjahrgänge zwischen 1993 und 2007, die seit der Aussetzung der Wehrpflicht 2011 nicht mehr erfasst wurden, gelten die Neuregelungen in Friedenszeiten vorerst nicht.
Der Gesetzentwurf setzt darauf, dass sich viele jungen Menschen aus Überzeugung für einen freiwilligen Wehrdienst entscheiden. Dieser kann also auch nach Abschluss der Berufsausbildung oder des Studiums erfolgen. Die Entscheidung über den Zeitpunkt kann jeder und jede für sich treffen. Die geplante verpflichtende Musterung sieht das Verteidigungsministerium als einen zeitlich geringen Eingriff in die Lebensplanung der betroffenen Personen. Demzufolge könne diese auch während einer Berufsausbildung oder während eines Studiums absolviert werden.
Den Verteidigungsfall erklärt der Bundestag mit Zweidrittelmehrheit auf Regierungsantrag, der Bundesrat muss zustimmen. Dabei übernimmt der Bundeskanzler die Befehlsgewalt über die Bundeswehr. Im Spannungs- oder Verteidigungsfall aktivieren die Notstandsgesetze die ausgesetzte Wehrpflicht. Dann können Männer zwischen 18 und 60 Jahren angewiesen werden, Militärdienst zu leisten. Auch Zivil- und Ersatzdienste können dann verpflichtend werden, je nach individueller Eignung oder Notwendigkeit. Frauen können im Verteidigungsfall nur zur Mitarbeit in zivilen Sanitäts- und Heileinrichtungen verpflichtet werden.
Zur Landesverteidigung können die Wehrdienstleistenden zu allen Einsätzen herangezogen werden, die mit dem Grundgesetz im Einklang stehen. Wer sich als Soldat auf Zeit für weniger als zwölf Monate verpflichtet, muss für besondere Auslandseinsätze –etwa im Rahmen von Nato- und EU-Einsätzen – eine schriftliche Verpflichtungserklärung abgeben. Solche Einsätze sind an ein Bundestagsmandat geknüpft.
Das fordert der Autor Artur Weigandt im Gespräch mit Ronen Steinke. Nur bitte nicht ausschließlich für die 18-Jährigen, sondern auch für Ältere.
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