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27.01.2026
16:30 Uhr
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Von der Bayerischen Versorgungskammer soll künftig kein Rechenschaftsbericht mehr ans zuständige Innenministerium gehen. Kritiker sehen ein falsches Signal an die Behörde, die zuletzt wegen dubioser Immobiliengeschäfte von sich reden machte.

Die Streichung von Berichtspflichten, wie sie die Staatsregierung mit einem geplanten Gesetz zum Bürokratieabbau vorsieht, betrifft auch die Bayerische Versorgungskammer. Und damit ausgerechnet jene öffentlich-rechtliche Pensionskasse unter Aufsicht des bayerischen Innenministeriums, die zuletzt durch dubiose Immobiliengeschäfte in den USA einen Verlust von insgesamt wohl mehr als 800 Millionen Euro verbucht hat. Dies löst bei der Opposition im Landtag massive Kritik aus – Grüne, SPD und AfD wähnen, die Regierung wolle sich mit der Abschaffung des Berichts aus der Verantwortung stehlen.
Die Bayerische Versorgungskammer, kurz BVK, ist eine der größten öffentlichen Pensionskassen in Deutschland. Sie verwaltet die Altersvorsorge von gut drei Millionen Menschen; darunter Ärzte, Apotheker, Anwälte, Architekten, Bühnenberufe und Schornsteinfeger. Die BVK ist eine dem Innenministerium nachgeordnete Oberbehörde, wirtschaftet aber mit eigenen Mitteln. Ihr Gesamtvolumen liegt bei mehr als 100 Milliarden Euro. Sie ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Beiträge rentierlich am Kapitalmarkt anzulegen, mit dem „Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht“.
Gesetzlich vorgesehen ist bislang ein regelmäßiger Bericht der BVK an das Ministerium, in dem etwa Neuanlagen und Bestände aufgeschlüsselt sind. Diese Berichtspflicht, heißt es nun in einem Gesetzentwurf der Staatsregierung, sei aufzuheben, da der Informationsfluss „besser anlassbezogen“ erfolgen könne. Die Streichung des Berichts, rügt der grüne Finanzpolitiker Tim Pargent, sei gerade bei der aktuellen Entwicklung der BVK nicht nachvollziehbar: „Weniger Transparenz gegenüber der Aufsicht, das ist auch ein fatales Signal in die Versorgungskammer hinein; und außerdem an die Versicherten, die mehr Transparenz über die Investments mit ihren Einlagen verdienen.“
Das sogenannte vierte Modernisierungsgesetz wird derzeit im Landtag beraten, demnächst in den Fachausschüssen. Es ist ein Paket an einzelnen Reformen, das quer durch die Bereiche viele Berichtspflichten abschaffen soll. Öffentlich diskutiert wurde etwa schon über den geplanten Wegfall von Berichten zum Klimaschutz oder zur Gleichstellung im öffentlichen Dienst. Dass auch Änderungen für die Versorgungskammer geplant sind, schlug bislang noch kaum mediale Wellen. Ministerpräsident Markus Söder (CSU) sprach bei der Vorlage des Entwurfs von einem „bayerischen Entbürokratisierungsturbo“. Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) tadelte bei der erstmaligen Einbringung in den Landtag, dass es Kritik an den Maßnahmen gebe. Es sei da „ein gewisser Bürokratie-fetischistischer Reflex“ in den Köpfen eingewachsen.
Für einen Teil ihrer riskanten US-Geschäfte hatte die BVK bereits im Geschäftsjahr 2024 Abschreibungen von rund 163 Millionen Euro gemeldet. Im Dezember veröffentlichte die Kammer dann weitere Verlustrisiken in Höhe von 690 Millionen. Das wäre zwar nicht mal ein Prozent des gesamten Anlagekapitals, aber in absoluten Zahlen ist es doch viel Geld für eine konservativ anlegende Pensionskasse. Die BVK bedauerte in einer Mitteilung die Verluste, es werde „nichts unter den Teppich gekehrt“. Auch gebe es keine Auswirkungen auf Versorgungszusagen, „einzelne Verluste im breit diversifizierten Kapitalanlageportfolio“ würden durch andere Investments ausgeglichen.
Auf die insgesamt positive Bilanz der BVK verweist auf Nachfrage der SZ auch das Innenministerium. Generell verfüge die BVK über ein adäquates Risikomanagement, es sei keine Vorwegprüfung einzelner Investitionen durch die Aufsicht vorgesehen. Was Grünen-Politiker Pargent ebenfalls kritisiert: Als Aufsicht müsse das Ministerium „künftig klare Regeln für eine transparente, sichere Anlagestrategie durchsetzen“. Und Pargent glaubt: „In schwierigeren Zeiten hätte man bei einem derartigen operativen Versagen wie in den USA sicher große Probleme, das alles wieder auszugleichen.“ Auch ist das Fiasko noch nicht ausgestanden. In Bayern formierte sich gerade eine „Interessengemeinschaft Versorgungswerke“, sie prüft unter anderem eine Schadenersatzklage. Auch in den USA läuft ein zivilrechtliches Nachspiel.
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Der regelmäßige Bericht der BVK soll aber nach wie vor gestrichen werden, so wie es Söders Anti-Bürokratie-Gesetz vorsieht. Das bestätigt das Innenministerium: „Der Gesetzentwurf ändert am bestehenden Aufsichtsniveau nichts.“ Man werde weiterhin Berichte und Akten der Kammer anfordern oder in Gremien sitzen, um „die für die Zwecke der Aufsicht benötigten Informationen“ einzuholen.
Die Opposition sieht das anders: Die Staatsregierung, sagt Tim Pargent, wolle „nur die schiere Zahl gestrichener Maßnahmen beim Bürokratieabbau ins Schaufenster stellen“. Womöglich schränke die Abschaffung des Berichts auch die Auskunftsrechte von Abgeordneten ein. Denn ohne anlasslose Berichte könnte es weniger vorliegende Daten für Antworten auf schriftliche Anfragen im Parlament geben. Rene Dierkes (AfD) teilte mit, die CSU wolle sich so „die Probleme mit der Aufsicht vom Hals schaffen“. Und Florian von Brunn (SPD) sagte zu dem Thema im Landtag, die Staatsregierung beseitige „die Spuren ihres Aufsichtsversagens“.
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