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02.03.2026
12:52 Uhr
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Ein Juni-Feiertag, eine junge Familie bricht zum Ausflug auf. Am Ende ist ein Achtjähriger tot, seine Schwester schwerbehindert. Der Besitzer eines Grundstücks mit morschem Baum muss sich nun zum zweiten Mal vor Gericht verantworten.

Im Juni 2023 ist eine Familie im touristisch beliebten Weißenohe in Oberfranken beim Spazieren von einem Baum getroffen worden, ein Achtjähriger kam dabei ums Leben. Das Foto stammt aus dem Frühjahr 2025, unweit des Unglücksortes. (Foto: Olaf Przybilla)
Fronleichnam 2023, die Mutter eines achtjährigen Buben und eines vierjährigen Mädchens hat nur ein Knacken wahrgenommen. Dann wurde sie bewusstlos. Als sie aufwachte, atmeten ihre beiden Kinder nicht mehr. Ein morscher Baum, 14 Meter hoch, hatte sie und ihre Kinder am Ortsrand von Weißenohe in Oberfranken voll getroffen. Zwei Wanderer begannen noch am Unglücksort, die Kinder zu reanimieren. Die Vierjährige überlebte, schwerst verletzt. Um das Leben des Achtjährigen rangen Ärzte vergebens.
In erster Instanz hatte das Amtsgericht Forchheim einen Landwirt, auf dessen Grundstück die morsche Esche stand, wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Samt Schadenersatz in Höhe von 70 000 Euro. Beide Seiten wollten eine zweite Verhandlung. Nun, in zweiter Instanz am Landgericht Bamberg, ist der Prozess ursprünglich auf drei Tage angesetzt, inklusive Ortstermin am Unglücksort. Der Vorsitzende Richter aber deutet gleich zu Beginn an, dass das Forchheimer Urteil im Grundsatz nicht zu beanstanden ist.
Der angeklagte Landwirt berät sich mit seinen Verteidigern, danach geht es nur noch um die Rechtsfolgen, nicht mehr um den Schuldspruch an sich. Die Mutter der beiden Kinder muss also nicht mehr die ganze Geschichte erzählen. Auch so aber ist das, was sie unter Tränen berichtet, belastend genug. Wie sie anfangs nie gedacht hätte, „dass der Tim sterben wird“. Wie ihre Tochter seit dem Tag schwerbehindert und immer noch in psychischer Behandlung ist, unter Kopfschmerzen leide und immer wieder sage: „Ich will doch nur den Tim zurück.“ In Forchheim hatte der Partner der getroffenen Frau – er spazierte am Unglückstag mit dem Hund der Familie etwas vor der Gruppe – gesagt: „Ich habe jetzt ein totes Kind und ein krankes Kind.“
Dass der Baum nicht mehr lebe, habe man sofort gesehen, hatte ein Kriminalbeamter in Forchheim bekundet. Ein Gutachter bestätigte das. Vollkommen „faul“ sei die Esche gewesen und das mutmaßlich bereits seit zwei Jahren. Der Landwirt ist seit einem Unfall im Jahr 1990 querschnittsgelähmt. Auf dem betroffenen Grundstück sei er selten, hatte er in Forchheim gesagt, um 16 Flurstücke habe er sich zu kümmern. Die Baumreihe habe er im Blick gehabt, ihm sei da aber nichts aufgefallen. Das alles tue ihm „außerordentlich leid“.
Der Weg sei nicht „irgendwo“ in der Fränkischen Schweiz, hatte der Staatsanwalt moniert. Jeder in der Gegend sei dort schon spazieren gegangen: „Da muss ich halt schauen, was mit den Bäumen ist.“ Der Verteidiger des Landwirts hatte zu bedenken gegeben, dass sein Mandant zu 100 Prozent schwerbehindert sei. Sich zu kümmern, falle ihm da schwer. Niemand werfe dem Landwirt vor, etwas absichtlich gemacht zu haben, hatte die Amtsrichterin erwidert. Der Vorwurf sei vielmehr, etwas nicht gemacht zu haben. Es gelte der Satz: „Eigentum verpflichtet.“ Der Prozess am Landgericht wird am Donnerstag fortgesetzt.
Das Strafverfahren gegen den Bürgermeister von Weißenohe, Rudolf Braun, ist bereits eingestellt worden. Er war zunächst ebenfalls wegen fahrlässiger Tötung angeklagt worden. Weil seine Verantwortung – als Chef der Gemeinde – an dem Unglück aber deutlich geringer ausfalle als beim Grundstückseigentümer, musste sich der Bürgermeister nicht vor Gericht verantworten. Er zahlte 2000 Euro an eine gemeinnützige Organisation, damit war das Verfahren für ihn juristisch erledigt.
Der Familienvater Martin Aufmuth war verbeamteter Lehrer, für eine Idee hat er das aufgegeben. Er sorgt dafür, dass Menschen in ärmeren Ländern günstige Brillen bekommen. Eine Weltgeschichte.
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