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28.01.2026
16:12 Uhr
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Weil es ein Bürgermeister-Kandidat mit der Form und den Formalien offenbar nicht allzu genau nimmt, lässt ihn der Wahlausschuss der Gemeinde Bad Wiessee nicht zur Kommunalwahl zu. Nun will er klagen.

Der Umgang mit den umfangreichen Unterlagen kann bei einer Kommunalwahl nicht nur für die Wähler zur Herausforderung werden. (Foto: Imago)
Was jemand wirklich will, das weiß allein er oder sie selbst. Alle anderen sind da auf Vermutungen angewiesen, im besten Fall auf begründete. Im Fall des vorerst verhinderten Bad Wiesseer Bürgermeister-Kandidaten Korbinian Herzinger hat er nach eigenen Worten anfangs selbst ganz genau gewusst, dass er mit der Lokalpolitik nichts mehr zu tun haben wollte. Inzwischen will er am 8. März doch noch einmal für den Rat der Gemeinde am Tegernsee kandidieren und zusätzlich sogar für das Amt des Bürgermeisters.
Aber der gemeindliche Wahlausschuss hat die entsprechenden Wahlvorschläge seiner frisch gegründeten „Parteifreien Wiesseer“ zweimal einstimmig abgelehnt. Als Grund nennt die Gemeinde einige Formfehler – und „Zweifel am ernstlichen Willen der beiden eingereichten Wahlvorschläge“.
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Dabei hat Herzinger mehr als 100 Unterschriften von Wiesseer Wahlberechtigten eingereicht, weit mehr als die nötigen 80. Sehr schwergefallen ist ihm das nicht, denn Herzinger ist seit etlichen Jahren Kommandant der örtlichen Feuerwehr und Chef der Blasmusik und schon seit 2020 Mitglied des Gemeinderats. Es seien Wiesseer Bürger gewesen, die ihn gefragt hätten, warum er denn nicht noch einmal als Parteifreier auf der CSU-Liste für den Rat kandidiere wie schon 2020.
Aber die CSU und er waren ja nicht mehr so recht zusammengekommen. Also habe er dann doch die „Parteifreien Wiesseer“ gegründet, die nötigen Unterlagen im Rathaus abgeholt, sie fristgerecht wieder eingereicht und sich überhaupt mehrmals erkundigt, ob alles passe. Ein paar Dinge habe er dann ausgebessert, aber nie schriftlich mitgeteilt bekommen, dass es größere Probleme gebe. So stellt Herzinger die Sache dar.
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Jedenfalls jetzt listet die Gemeinde aber doch ein paar Probleme auf. Demnach ist es „ein unheilbarer Ladungsmangel“, dass Herzinger zunächst gar nicht schriftlich zur Aufstellungsversammlung eingeladen hatte. Nach einem Hinweis habe er dann nur auf einen redaktionellen Bericht in der Lokalzeitung verwiesen. Nötig gewesen wäre demnach aber eine bezahlte Anzeige oder ein öffentlicher Aushang und vor allem vollständige Angaben. Zudem gebe es im Protokoll jener Versammlung 17 Unterschriften von Anwesenden, aber nur sieben Ja-Stimmen bei null Nein-Stimmen und null Enthaltungen.
Und darüber hinaus gibt es laut Gemeinde eben jene „Zweifel hinsichtlich des gebotenen Respekts der Wählergruppierung vor den höchsten demokratischen Ämtern auf kommunaler Ebene“. Denn der Zustand der eingereichten Wahlunterlagen lasse „deutlich die gebotene Wertschätzung und die notwendige Demut vor der Institution der indirekten Demokratie vermissen“. Dass auf seinen handschriftlich ausgefüllten Unterlagen einiges durchgestrichen, überpinselt und überschrieben sei, liegt laut Herzinger aber auch am örtlichen Wahlleiter, der da doch selbst mit Lineal und Tipp-Ex hantiert habe.
Mit der Zurückweisung seines Wahlvorschlags will Herzinger sich nicht jedenfalls abfinden. Zumindest daran lässt er keine ernstlichen Zweifel mehr aufkommen: Er habe sich schon wegen einer Eilentscheidung an das Verwaltungsgericht gewandt.
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