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19.07.2026
08:00 Uhr
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Die Nutzung von Videosprechstunden wächst bei Senioren. TeleClinic-Chef Benedikt Luber spricht im Interview über Hürden, Technik und einen Datenschutzvorfall.

Üblicherweise geht man davon aus, dass telemedizinische Angebote vor allem jüngere und technikaffine Menschen erreichen. Ältere Menschen würden dagegen weiterhin hauptsächlich in die Arztpraxis gehen und dort oft mehr Zeit benötigen als die jüngeren Patienten.
Nach Angaben vom Telemedizinanbieter TeleClinic greifen zunehmend jedoch auch ältere Menschen auf Angebote zurück, bei denen sie medizinische Hilfe aus der Ferne eigenständig über Smartphone oder PC nutzen. Dass Seniorinnen und Senioren der Digitalisierung im Gesundheitswesen insgesamt offener gegenüberstehen, zeigt auch eine Umfrage, die Bitkom Anfang des Jahres veröffentlicht hat.
Wie sich die aktive Nutzung von Videosprechstunden bei älteren Menschen über die Jahre entwickelt hat, darüber haben wir mit Benedikt Luber, Managing Director von TeleClinic, gesprochen.
Interessant war für uns außerdem, dass wir nicht nur die „fitten“ 65-Jährigen sehen. Wir haben uns die Alterskohorten genauer angesehen und können sagen, dass sich die Nutzung relativ gleichmäßig über die Gruppen 65 bis 75, 75 bis 85 und sogar 85 plus verteilt. Das zeigt, dass Telemedizin inzwischen auch bei sehr alten Menschen ankommt und nicht nur von einer kleinen, besonders digitalaffinen Gruppe genutzt wird.
Über unsere Plattform wurden inzwischen mehr als vier Millionen Videosprechstunden durchgeführt. Insgesamt sehen wir über alle Altersgruppen hinweg weiteres Wachstum, bei den älteren Nutzerinnen und Nutzern allerdings überproportional.
Entscheidend ist aber: Die Technik ist heute kein grundsätzliches Hindernis mehr. Wir sehen sehr deutlich, dass ältere Menschen bereit sind, digitale Angebote zu nutzen, wenn diese einfach gestaltet sind.
Deshalb investieren wir derzeit stark in sprachbasierte Bedienkonzepte. Langfristig sollte sich nicht mehr der Mensch an die Technik anpassen müssen, sondern die Technik an den Menschen. Gerade für ältere Nutzerinnen und Nutzer kann das ein großer Fortschritt sein.
Für uns ist das ein deutlicher Hinweis darauf, dass ältere Patientinnen und Patienten eben nicht nur mit einer kurzen Rezeptanfrage kommen. Sie haben häufig mehrere Erkrankungen gleichzeitig, komplexere Fragestellungen oder benötigen schlicht mehr Gesprächszeit.
Ein Vorteil der Videosprechstunde kann dabei sein, dass Ärztinnen und Ärzte häufig nicht immer unter dem Druck eines vollen Wartezimmers stehen. Seit einiger Zeit können Videosprechstunden unter bestimmten Voraussetzungen auch aus dem Homeoffice erbracht werden. Dadurch entsteht häufig mehr Raum für das eigentliche Gespräch.
Daneben sehen wir durchaus auch psychosoziale Anliegen. Gerade ältere Menschen nutzen die Videosprechstunde zunehmend als niedrigschwelligen Zugang zur medizinischen Versorgung, wenn sie kurzfristig ärztlichen Rat benötigen.
Relevant wird künftig auch das Thema Zweitmeinung. Mit dem GKV-Beitragssatz-Stabilisierungsgesetz soll sie vor bestimmten Eingriffen verpflichtend werden, und das lässt sich sehr gut telemedizinisch abbilden. Bevor eine größere Operation ansteht, kann eine Patientin oder ein Patient Befunde und Bildgebung hochladen, und eine erfahrene Fachärztin oder ein Facharzt bewertet aus der Ferne, ob der Eingriff wirklich notwendig ist.
Auch im Bereich der Vitalparameter-Erfassung entwickelt sich einiges. Je mehr Messwerte sich zuverlässig aus der Ferne erfassen lassen, desto mehr Behandlungsanlässe eignen sich künftig für die Telemedizin. Das ist ein Bereich, der sich in den nächsten Jahren sicher noch deutlich weiterentwickeln wird.
Das ist aus unserer Sicht genau die richtige Richtung. Die eigentliche Herausforderung liegt jetzt aber in der konkreten Ausgestaltung: Wie genau werden Bedarfseinschätzung, Terminvermittlung und Überweisung technisch miteinander verzahnt? Und wie offen ist dieses System am Ende tatsächlich für unterschiedliche Anbieter?
Wichtig ist uns dabei vor allem, dass es nicht nur einen einzigen Zugangsweg gibt, sondern mehrere gleichwertige Einstiegsmöglichkeiten – über die Kassenärztlichen Vereinigungen, über die Krankenkassen-Apps, aber eben auch über etablierte private Anbieter wie uns, sofern einheitliche Qualitätskriterien erfüllt werden. Genau das leben wir bereits heute in der Praxis, etwa in unserer Zusammenarbeit mit der KV Niedersachsen. Wenn diese Systeme durch einheitliche Schnittstellen und Standards miteinander vernetzt sind, kann daraus eine funktionierende digitale Versorgung entstehen.
Inzwischen wurden über dieses Modell mehr als 100.000 Behandlungen durchgeführt. Über 80 Prozent der Fälle konnten vollständig telemedizinisch abgeschlossen werden. Nur bei rund 20 Prozent musste anschließend noch ein Fahrdienst ausrücken, der dann von der Johanniter-Unfall-Hilfe übernommen wird.
Das zeigt aus unserer Sicht sehr gut, welches Potenzial Telemedizin bei der Entlastung des Bereitschaftsdienstes und der Notaufnahmen haben kann. Aus unserer Sicht ist dieses Modell durchaus auch ein Vorbild dafür, wie sich ähnliche Strukturen künftig auf andere KV-Regionen übertragen lassen könnten.
Jetzt gibt es aber Überlegungen, die Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag wieder einzuführen. Für uns ist dabei vor allem wichtig, dass das nicht zum Nadelöhr wird, gerade für Menschen ohne festen Hausarzt oder in unterversorgten Regionen. Genau das befürchten ja auch viele Ärztinnen und Ärzte, dass es zu einer massiven Überlastung der Praxen führen könnte.
Ich würde es deshalb nicht sagen, dass wir uns über mehr Zulauf durch eine strengere Regelung freuen. Uns geht es darum, dass ein guter digitaler Versorgungseinstieg zur Verfügung steht, wenn Menschen ihn brauchen. Wichtig ist außerdem, dass für Krankschreibungen per Videosprechstunde ohnehin klare Vorgaben gelten. Laut G-BA, dem höchsten Beschlussgremium im Medizinwesen, darf eine Erstbescheinigung per Video nur einmalig und für maximal drei Tage ausgestellt werden, und es muss vorher eine strukturierte Ersteinschätzung erfolgen. Das ist also kein Freifahrtschein, sondern reguliert wie jede andere Versorgungsform auch.
Deshalb braucht es aus unserer Sicht eine eigenständige, faire Vergütung für telemedizinische Erstkontakte innerhalb der gesetzlichen Versorgung. Ärztinnen und Ärzte sollten durch Telemedizin weder benachteiligt noch bevorteilt werden. Entscheidend sollte sein, dass die jeweils passende Versorgungsform vergütet wird.
Darüber hinaus stellt sich aber noch eine grundsätzlichere Frage. Unser Gesundheitssystem vergütet heute überwiegend die Behandlung bereits bestehender Erkrankungen. Langfristig müsste Prävention deutlich stärker honoriert werden. Wenn Ärztinnen und Ärzte dazu beitragen, Krankheiten frühzeitig zu erkennen oder sogar zu verhindern, sollte sich das auch im Vergütungssystem widerspiegeln. Solche Ansätze werden unter dem Begriff „Value Based Healthcare“ seit Längerem diskutiert.
Niemand konnte sich in fremde Konten einloggen oder im Namen anderer Personen handeln. Auch Änderungen an fremden Konten waren zu keinem Zeitpunkt möglich. Nicht betroffen waren Diagnosen, Rezepte, Atteste sowie Zugangs- oder Zahlungsdaten. Sichtbar werden konnten lediglich personenbezogene Stamm- und Versichertendaten sowie Terminübersichten. Nach der Auswertung unserer Zugriffs- und Telemetriedaten gibt es außerdem keine Hinweise darauf, dass die Daten weiterverbreitet oder missbräuchlich genutzt wurden.
Unsere Monitoring-Systeme haben den Fehler innerhalb weniger Minuten erkannt. Parallel ging auch eine erste Rückmeldung eines Nutzers ein. Aus Vorsicht haben wir die betroffenen Systeme sofort eingeschränkt, den Fehler innerhalb von 20 Minuten behoben und anschließend weitere technische und organisatorische Maßnahmen umgesetzt, um eine Wiederholung auszuschließen.
Anhand unserer Zugriffs- und Telemetriedaten konnten wir genau nachvollziehen, welche Inhalte in welchem Zeitraum angezeigt wurden und welche Personen betroffen waren. Alle 60 Betroffenen haben wir dann anschließend persönlich informiert, und den Vorfall haben wir auch an die zuständige Aufsichtsbehörde gemeldet. Die Aufsichtsbehörde hat uns zwischenzeitlich den Abschluss des Verfahrens ohne weitere Maßnahmen bestätigt.
Natürlich ist unser Anspruch, dass ein solcher Fehler gar nicht erst passiert. Gleichzeitig wäre es nicht ehrlich zu behaupten, dass sich in hochkomplexen IT-Systemen technische Fehler mit absoluter Sicherheit ausschließen lassen. Entscheidend ist deshalb, wie ein Unternehmen mit einer solchen Situation umgeht. Für uns gehören dazu ein engmaschiges Monitoring, eine schnelle technische Reaktion, vollständige Transparenz gegenüber den Betroffenen und eine gründliche Analyse der Ursachen. Nach jedem Vorfall werden technische und organisatorische Prozesse überprüft und weiterentwickelt.
Datenschutz und Informationssicherheit sind für digitale Gesundheitsangebote die Grundlage für Vertrauen. Dieses Vertrauen entsteht nicht nur dadurch, dass Systeme zuverlässig funktionieren, sondern auch dadurch, dass offen und nachvollziehbar kommuniziert wird.
(mack)