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22.01.2026
18:03 Uhr
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Der vergleichsweise hohe Krankenstand entfacht erneut die Debatte um die Telefon‑AU. Warum sie kaum ins Gewicht fällt und welche Probleme es noch gibt.

Der Krankenstand in Deutschland ist in den vergangenen Jahren zunehmend im Fokus von Politik, Wirtschaft und Gesundheitswesen geraten. Insbesondere der starke Anstieg der ausgestellten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) seit dem Jahr 2022 mit dem gleichzeitigen Start der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hat eine breite Diskussion über mögliche Ursachen ausgelöst. In diesem Zusammenhang wird auch die telefonische Krankschreibung verstärkt thematisiert, die während der Coronakrise eingeführt und später in die Regelversorgung überführt wurde.
Dazu gibt es verschiedene Perspektiven. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) verweist beim Krankenstand auf die amtliche Statistik der gesetzlichen Krankenversicherung, die auf elektronisch übermittelten Arbeitsunfähigkeitsmeldungen beruht. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) sagte dem Tagesspiegel, der im internationalen Vergleich hohe Krankenstand sei eine „Tatsachenbeschreibung“. Zugleich wies sie darauf hin, dass die niedrigschwellige Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung missbräuchlich genutzt werden könne. Vor diesem Hintergrund kündigte Warken an, die bestehenden Regelungen zur telefonischen Krankschreibung prüfen zu lassen. Ziel sei es, praktikable Lösungen zu finden und Missbrauch auszuschließen. Diese Ankündigung war bereits im Koalitionsvertrag verankert.
In den Debatten wird die Telefon‑AU nicht zum ersten Mal als Faktor für einen hohen Krankenstand genannt. Beispielsweise forderte im September 2024 der damalige Bundesfinanzminister Christian Lindner eine Abschaffung der telefonischen Krankschreibung und kündigte an, die Regelung im Rahmen der Wachstumsinitiative der Bundesregierung zu überprüfen. Zuletzt schaltete sich auch der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen, ein. Er sprach sich bereits für ein Ende der telefonischen Krankschreibung sowie für eine Karenzzeit von drei Tagen ohne ärztliche Bescheinigung aus.
In einer Antwort auf eine Anfrage von heise online bekräftigte Gassen: „Im Sinne der Sozialpartnerschaft ist Vertrauen gefragt. Wir empfehlen daher eine von den Arbeitnehmern selbst verantwortete Karenzzeit von 3 Tagen. Eine daraus resultierende zukünftige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem vierten Tag hätte wieder mehr den Stellenwert eines wirklichen ärztlichen Attestes und nicht eines ‚Formvordrucks‘ ohne Notwendigkeit einer medizinischen Behandlung.“ Bei einer Erkrankungsdauer von mehr als 3 Tagen sei „eher von einer potenziell ernsthaften Erkrankung auszugehen und ein Arztbesuch mit entsprechender Diagnostik indiziert.“ Das würde die Praxen Gassen zufolge deutlich entlasten. „Teilweise unseriösen Geschäftsmodellen wie der Click-AU würde so der Garaus gemacht. Auch die Rolle der Telefon-AU müsste überdacht werden.“ Nach Corona habe sie kaum noch eine Notwendigkeit.
Auch der Chef vom Hausärztinnen‑ und Hausärzteverband, Dr. Markus Beier, fordert eine strengere Regulierung von kommerziellen Online‑Angeboten, die Krankschreibungen gegen Bezahlung anbieten, was beispielsweise bei der AU Schein GmbH der Fall ist. Beier stellt die ärztlich verantwortete telefonische Krankschreibung jedoch nicht grundsätzlich infrage. Der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) spricht sich hingegen für den Erhalt der telefonischen Krankschreibung aus. Sie sei eine sinnvolle Ergänzung der ambulanten Versorgung bei leichten Erkrankungen und entlaste Praxen, ohne Hinweise auf ein relevantes Missbrauchsaufkommen.
Datenbasierte Einordnungen kommen vom Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi). Dessen Analysen (PDF) zeigten in der Vergangenheit bereits, dass der Anstieg der AU‑Zahlen vor allem mit Meldeeffekten durch die Einführung der elektronischen AU sowie mit einem erhöhten Infektionsgeschehen zusammenhängt. Die telefonische Krankschreibung macht den Analysen zufolge nur einen geringen Anteil am gesamten AU‑Geschehen aus. Zur Thematik haben wir Daniel Wosnitzka, den Leiter der Stabsstelle Kommunikation beim Zi, befragt.
Die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung existiert seit dem Jahr 2020. Im Zeitverlauf ist der größte Anstieg bei den AU-Fällen aber nicht beim Übergang vom Jahr 2020 auf 2021, sondern beim Übergang vom Jahr 2021 auf 2022 zu beobachten, nachdem das Meldeverfahren von Papier auf elektronische AU umgestellt wurde. Zwar steigen die AU-Zahlen auch in den Folgejahren bis 2024 noch an, aber nicht in dem Ausmaß, wie dies 2022 der Fall war.
Was in der allgemeinen Diskussion übrigens überhaupt nicht beachtet wird, ist, dass die Anzahl der AU-Meldungen laut Dashboard der Gematik im Jahr 2025 wieder rückläufig war (um -9 Prozent gegenüber dem Vorjahr).
(mack)