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22.01.2026
18:03 Uhr
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Der vergleichsweise hohe Zahl der Krankmeldungen entfacht erneut die Debatte um die Telefon‑AU. Warum sie kaum ins Gewicht fällt und welche Probleme es gibt.

Der Krankenstand in Deutschland ist in den vergangenen Jahren zunehmend im Fokus von Politik, Wirtschaft und Gesundheitswesen geraten. Insbesondere der starke Anstieg der ausgestellten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) seit dem Jahr 2022 mit dem gleichzeitigen Start der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hat eine breite Diskussion über mögliche Ursachen ausgelöst. In diesem Zusammenhang wird auch die telefonische Krankschreibung verstärkt thematisiert, die während der Coronakrise eingeführt und später in die Regelversorgung überführt wurde.
Dazu gibt es verschiedene Perspektiven. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) verweist beim Krankenstand auf die amtliche Statistik der gesetzlichen Krankenversicherung, die auf elektronisch übermittelten Arbeitsunfähigkeitsmeldungen beruht. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) sagte dem Tagesspiegel, der im internationalen Vergleich hohe Krankenstand sei eine „Tatsachenbeschreibung“. Zugleich wies sie darauf hin, dass die niedrigschwellige Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung missbräuchlich genutzt werden könne. Vor diesem Hintergrund kündigte Warken an, die bestehenden Regelungen zur telefonischen Krankschreibung prüfen zu lassen. Ziel sei es, praktikable Lösungen zu finden und Missbrauch auszuschließen. Diese Ankündigung war bereits im Koalitionsvertrag verankert.
In den Debatten wird die Telefon‑AU nicht zum ersten Mal als Faktor für einen hohen Krankenstand genannt. Beispielsweise forderte im September 2024 der damalige Bundesfinanzminister Christian Lindner eine Abschaffung der telefonischen Krankschreibung und kündigte an, die Regelung im Rahmen der Wachstumsinitiative der Bundesregierung zu überprüfen. Zuletzt schaltete sich auch der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen, ein. Er sprach sich bereits für ein Ende der telefonischen Krankschreibung sowie für eine Karenzzeit von drei Tagen ohne ärztliche Bescheinigung aus.
In einer Antwort auf eine Anfrage von heise online bekräftigte Gassen: „Im Sinne der Sozialpartnerschaft ist Vertrauen gefragt. Wir empfehlen daher eine von den Arbeitnehmern selbst verantwortete Karenzzeit von 3 Tagen. Eine daraus resultierende zukünftige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem vierten Tag hätte wieder mehr den Stellenwert eines wirklichen ärztlichen Attestes und nicht eines ‚Formvordrucks‘ ohne Notwendigkeit einer medizinischen Behandlung.“ Bei einer Erkrankungsdauer von mehr als 3 Tagen sei „eher von einer potenziell ernsthaften Erkrankung auszugehen und ein Arztbesuch mit entsprechender Diagnostik indiziert.“ Das würde die Praxen Gassen zufolge deutlich entlasten. „Teilweise unseriösen Geschäftsmodellen wie der Click-AU würde so der Garaus gemacht. Auch die Rolle der Telefon-AU müsste überdacht werden.“ Nach Corona habe sie kaum noch eine Notwendigkeit.
Der bürokratische Aufwand für eine der jährlich rund 116 Millionen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) liegt laut KBV (PDF) bei durchschnittlich 2,08 Minuten pro Fall. Insgesamt ergibt sich demnach daraus eine jährliche Belastung von rund vier Millionen Stunden sowie Bürokratiekosten von knapp 294 Millionen Euro. Besonders häufig handele es sich dabei um Kurzzeiterkrankungen: „Etwa 35 Prozent der Arbeitsunfähigkeitsfälle haben eine Dauer von 1 bis 3 Tagen5. Der Wegfall der AU-bescheinigungen bei Erkrankungen von weniger als 4 Tagen hätte damit einen Entlastungseffekt von etwa 1,4 Mio. Stunden jährlich (Bürokratiekosten in Höhe von ca. 102 Mio. Euro)“.
Zwar sprach sich der Chef vom Hausärztinnen‑ und Hausärzteverband (Haev), Dr. Markus Beier, gegenüber der Rheinischen Post für eine strengere Regulierung von kommerziellen Online-Angeboten aus, die Krankschreibungen gegen Bezahlung anbieten. Die Telefon-AU, die Ärzte nur ihnen persönlich bekannten Patienten ausstellen dürfen, befürwortet der Haev jedoch. Der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) spricht sich ebenfalls für den Erhalt der telefonischen Krankschreibung aus, ebenso der Verband der Kinder- und Jugendärzt:innen, wie das Ärzteblatt berichtet. Die Ärzte fordern jedoch eine strenge Regulierung von Telemedizinanbietern. Zahlen einer Umfrage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen ergeben zudem, dass die Mehrheit der Befragten, die eine Telefon-AU erhalten haben, „im Anschluss keine (Video-)Sprechstunde mehr in Anspruch nehmen [musste]“.
Auch die Hausärztin Laura Dalhaus möchte nicht auf die telefonische AU verzichten. „Ich möchte keinen Patienten mit Durchfallerkrankung in meinem Wartezimmer sitzen haben. Und der Patient gehört auf sein häusliches Klo, aber offensichtlich hat der Kanzler für die ganz praktischen Fragen im Leben der Menschen kein offenes Ohr“. Sie zeigt sich gegenüber heise online enttäuscht darüber, dass Merz „auf die Sorgen, Nöte und Probleme der Menschen keine Antwort findet“.
Datenbasierte Einordnungen kommen vom Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi). Dessen Analysen (PDF) zeigten in der Vergangenheit bereits, dass der Anstieg der AU‑Zahlen vor allem mit Meldeeffekten durch die Einführung der elektronischen AU sowie mit einem erhöhten Infektionsgeschehen zusammenhängt. Die telefonische Krankschreibung macht den Analysen zufolge nur einen geringen Anteil am gesamten AU‑Geschehen aus. Zur Thematik haben wir Daniel Wosnitzka, den Leiter der Stabsstelle Kommunikation beim Zi, befragt.
Die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung existiert seit dem Jahr 2020. Im Zeitverlauf ist der größte Anstieg bei den AU-Fällen aber nicht beim Übergang vom Jahr 2020 auf 2021, sondern beim Übergang vom Jahr 2021 auf 2022 zu beobachten, nachdem das Meldeverfahren von Papier auf elektronische AU umgestellt wurde. Zwar steigen die AU-Zahlen auch in den Folgejahren bis 2024 noch an, aber nicht in dem Ausmaß, wie dies 2022 der Fall war.
Was in der allgemeinen Diskussion übrigens überhaupt nicht beachtet wird, ist, dass die Anzahl der AU-Meldungen laut Dashboard der Gematik im Jahr 2025 wieder rückläufig war (um -9 Prozent gegenüber dem Vorjahr).
Zitat von Frau Dalhaus ergänzt. Umfrage der vzbv ergänzt.
(mack)