Viele Call-Center setzen sogenannte Telefonie-Dialer ein. Das sind automatische Wählprogramme, die gleichzeitig mehr Nummern anwählen können als Mitarbeiter für ein Gespräch verfügbar sind.
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18.08.2026 09:50 Uhr |

Viele Call-Center setzen sogenannte Telefonie-Dialer ein. Das sind automatische Wählprogramme, die gleichzeitig mehr Nummern anwählen können als Mitarbeiter für ein Gespräch verfügbar sind.
Das Resultat: Sobald die ersten Angerufenen das Telefonat entgegengenommen haben, werden die übrigen Anrufe einfach getrennt, erklärt die Bundesnetzagentur.
Das führt zu drei möglichen Effekten:
Es gibt zum einen technische Möglichkeiten, belästigende Anrufe zu blockieren:
Zum anderen kann die Bundesnetzagentur gegen „belästigendes Anrufverhalten“ vorgehen.
Dazu zählt die Behörde beispielsweise
Um aktiv werden zu können, ist die Bundesnetzagentur auf eine möglichst genaue Schilderung des Sachverhalts angewiesen und bietet dazu ein Online-Beschwerdeformular an. Je detaillierter die Belästigung hier dargelegt wird, desto besser die Chance, dass die Behörde einschreitet.
Folgende Informationen sollte eine Beschwerde insbesondere umfassen:
Wichtig: Bei Anrufen ohne angezeigte Rufnummer kann die Bundesnetzagentur nicht tätig werden, es fehlt dann der Ermittlungsansatz. Beschwerden sind daher nur möglich, wenn die Rufnummer des Anrufers angezeigt wurde.
Nach Eingang einer Beschwerde prüft die Bundesnetzagentur mögliche Verstöße und kann folgende Maßnahmen gegen den Verursacher der Belästigung ergreifen:
(afl)